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9.5.2022

Fluchtwaisen in Österreich

Fluchtwaisen sind Kinder, die aus ihrem Herkunftsland flüchten mussten. Es sind Kinder, die auf Grund der Flucht ohne ihre Eltern auskommen und leben. Für die also jemand die Verantwortung übernehmen muss. Und zwar unabhängig davon, ob sie nun sechs oder 16 Jahre alt sind.

im Jahr 2022 sind 22.540 Kinderflüchtlinge nach Österreich gekommen, 13.150 davon sind Jugendliche, die ohne ihre Eltern oder eine Betreuungsperson nach Österreich geflüchtet sind. 247 von ihnen waren sogar unter 14 Jahre alt. Am stärksten vertreten waren junge Flüchtlinge aus den Herkunftsländern Afghanistan und Syrien. In diesen Ländern herrscht seit Jahren Krieg. Die staatlichen Strukturen können weder die individuelle Sicherheit garantieren, noch eine fundierte Ausbildung für ihre Jugendlichen. Dazu kommen Angst vor Zwangsrekrutierung, politische Verfolgung, Zwangsheirat, Blutrache und weitere Bedrohungen für ihr Leben.
Lisa Wolfsegger

Link zu Rechte und Status von FluchtwaisenDie Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt (...) angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält (...) und zwar unabhängig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht.
(Artikel 22 Kinderrechtskonvention)

 

Wie sieht die Realität aus?

... Warten auf den Ausgang des Asylverfahrens


Link zu AltersfeststellungenDas Leben von asylsuchenden Kinder, die ohne ihre Eltern nach Österreich kommen (Fluchtwaisen) ist letztendlich vom Ausgang ihres Asylverfahrens abhängig.
Bestehen Zweifel an der Minderjährigkeit, wird eine Altersfeststellung angeordnet. Diese besteht aus einem Handwurzelröntgen, einer Zahnstandsanalyse und manchmal auch noch einer MRT des Schlüsselbeins.

Link zu Asylverfahren von FluchtwaisenKommt die Behörde zum Schluss, dass der oder die Jugendliche tatsächlich minderjährig ist, muss er oder sie zum Asylverfahren in Österreich zugelassen werden. Zuständig für das Verfahren ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Bei einer negativen Asylentscheidung ist eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Diese Behörden entscheiden darüber, ob der oder die Jugendliche in Österreich bleiben darf.


Über 80% aller Fluchtwaisen verschwinden während des Zulassungsverfahrens. 2022 waren es mindestens 11.629 Kinder, deren Verfahren eingestellt wurden, weil sie sich nicht mehr in Österreich aufhielten  – eine sehr besorgniserregende Zahl. Das entspricht der Anzahl von Schulkindern von 550 Schulklassen bzw. der Anzahl aller Erstklassler der Steiermark. Gesucht wird nach diesen Kindern in der Regel nicht.

Viele dieser Fluchtwaisen ziehen in andere EU-Länder weiter, wie sie dort hinkommen, weiß niemand. Ob sie in die Hände von Kriminellen gelangen oder sicher dort ankommen, bleibt ungeklärt. Diese Kinder verschwinden, weil sie zu Familienmitgliedern in anderen Ländern gelangen wollen und nicht die unendlich langen, legalen Familienzusammenführungsverfahren abwarten können (wenn diese überhaupt möglich sind) oder aber auch, weil sie falsche Informationen über Österreich oder falsche Hoffnungen hinsichtlich anderer Länder haben. Viele verschwinden aber auch, weil sie von der langen Aufenthaltsdauer und vom Leben in den nicht-kindgerechten Bundesbetreuungseinrichtungen frustriert sind. 

Mit guter Betreuung und umfassender rechtlicher Aufklärung könnte das Verschwinden vieler Fluchtwaisen verhindert werden. Sie sollten idealerweise vom Anfang an, am besten noch vor dem Stellen eines Asylantrags, kindgerecht aufgeklärt werden.
Fluchtwaisen brauchen Informationen über ihre Perspektiven in Österreich und anderen EU-Ländern, bestenfalls klärt eine obsorgeberechtigte Person schon vor dem Asylantrag, ob dieser überhaupt die beste Option und im Interesse des Kindes ist.

Was geschieht mit Fluchtwaisen während des Asylverfahrens?


Link zu Betreuung von FluchtwaisenWährend der Dauer des Asylverfahrens werden die Minderjährigen in einer Betreuungsstelle der Grundversorgung, manchmal auch in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und betreut.
Für die Betreuung von Kinderflüchtlingen stellt die Republik weit weniger Ressourcen zur Verfügung als für andere Kinder, die nicht bei ihren Eltern sein können. Damit lässt der Staat sie im Stich: Denn Fluchtwaisen brauchen in den Einrichtungen, in denen sie betreut werden, all das, was österreichische Kinder auch brauchen. Sie müssen auf das Erwachsenenleben vorbereitet werden. Sie müssen begleitet werden. Und das ab ihrem ersten Tag in Österreich. Dazu gibt es eine 2023 herausgebrachte Studie der asylkoordination österreich.

Der Staat spricht diesen Kindern also das Kindsein ab.

In der ersten Zeit des Asylverfahrens sind sie in Betreuungsstellen des Bundes (BBEs) untergebracht. Stand Ende 2022 waren etwa 1.200 Kinder in fünf Einrichtungen aufgeteilt (Traiskirchen, Reichenau/Rax, Finkenstein, Korneuburg und Mariabrunn in Wien).
Eigentlich sollte der Aufenthalt dort nur kurz sein, auf Grund des Mangels an Betreuungsstellen in den Ländern, verbleiben sie derzeit allerdings sehr lange dort.
Link zu Bildungsmöglichkeiten von FluchtwaisenDanach kommen sie in Betreuungsstellen der Bundesländer. In Österreich gibt es zurzeit etwa 30 Einrichtungen von auf Fluchtwaisen spezialisierten Betreuungsstellen. Die asylkoordination österreich vernetzt diese Betreuungsstellen.
Sozialpädagog:innen und Sozialarbeiter:innen kümmern sich um einen geregelten Tagesablauf und darum, dass die Jugendlichen Deutsch lernen, die Schule besuchen oder eine Ausbildung machen können. Leider sind die Möglichkeiten für Kinderflüchtlinge oft sehr beschränkt, manche haben in ihrer Heimat nie die Schule besucht und können weder lesen noch schreiben. Andere werden nicht in die Schule aufgenommen, weil sie noch nicht genügend Deutsch können. Fluchtwaisen besitzen das Recht auf Schulbildung. Ein direkter Einstieg in die Berufswelt ist in Österreich schwer möglich. Der Antritt einer Lehre ist nur mit einer Beschäftigungsbewilligung und nach einem sogenannten Ersatzkräfteverfahren möglich.

 

Link zu Fluchtwaisen in Familie aufnehmenWas bewegt die Jugendlichen?


Der Alltag der Jugendlichen ist geprägt von der Aufarbeitung traumatisierender Erlebnisse und der Unsicherheit über den Ausgang des Asylverfahrens. Sie sehnen sich nach Sicherheit und Geborgenheit und danach, wieder gemeinsam mit ihrer Familie leben zu können oder selbstständig zu werden.
Es gibt in Österreich seit einiger Zeit nun auch die Möglichkeit, Fluchtwaisen bei sich in der Familie aufzunehmen.

 

Obsorge

Link zu Obsorge von Fluchtwaisen
Eltern haben Rechte und Pflichten gegenüber ihren minderjährigen Kindern - ihnen obliegt die Obsorge. Fluchtwaisen haben keine Eltern und daher in der Regel auch keine Obsorgeberechtigten in Österreich.
Während der ersten Zeit des Asylverfahrens haben die Jugendlichen eine Rechtsvertretung im Asylverfahren, ansonsten aber niemanden, der für sie zuständig ist (also keine obsorgeberechtigte Person). Erst nach Zulassung zum Verfahren übernimmt die Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge für die Jugendlichen.

 

Wie lange dauert es, bis über den Asylantrag entschieden wird?


Ein:e Rechtsvertreter:in begleitet die Fluchtwaisen durch das Asylverfahren. Die Verfahrensdauer variiert stark. Spätestens nach einem halben Jahr sollte der/die Jugendliche einen Bescheid bekommen, in dem ihm/ihr mitgeteilt wird, ob er oder sie in Österreich bleiben darf, das heißt, entweder Asyl, subsidiären Schutz oder einen anderen Aufenthaltstitel erhält. Nach 2015/16 gab es Fälle, in denen Jugendliche nach zwei Jahren noch nicht einmal die Gelegenheit hatten, der Behörde ihre Fluchtgründe zu schildern. Inzwischen dauern die Verfahren vor dem BFA selten länger als die vorgesehenen sechs Monate.

 

Was passiert, wenn Fluchtwaisen 18 werden?


Werden Fluchtwaisen volljährig, müssen sie meist in Quartiere für Erwachsene übersiedeln, ohne entsprechende Betreuung und Begleitung. Manche brechen in dieser Situation Schule oder Ausbildung ab. Erhalten sie Asyl oder subsidiären Schutz, beginnen viele als ungelernte Arbeitskräfte zu arbeiten, um schnell Geld zu verdienen.

 

Link zu Kampagne Kind ist KindKampagne KIND ist KIND


Um für ein eine Gleichberechtigung aller Kinder einzutreten, haben sich über 40 Organisationen zur Kampagne KIND ist KIND zusammengeschlossen.



 




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