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KIND ist KIND #fluchtwaisen

Was tut man mit Kindern in Not? Man hilft ihnen. Der österreichische Staat zieht aber eine Trennlinie zwischen Kindern und Kinderflüchtlingen. Das wird insbesondere an einem eklatanten Mangel an Ressourcen für Betreuungseinrichtungen für Fluchtwaisen ersichtlich.

Aufgrund von fehlenden Bildungschancen oder einem Ausschluss vom öffentlichen Leben kann das Potenzial allein geflüchteter Kinder und Jugendlicher nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen ausgeschöpft werden.
Die gesetzlichen und faktischen Mängel in der Umsetzung der aus der Kinderrechtskonvention abgeleiteten Verpflichtungen Österreichs wurden zuletzt im Jahr 2021 durch die beim Justizministerium eingesetzte Kindeswohlkommission anhand einer klaren und deutlichen Analyse aufgezeigt. Insbesondere große regionale Unterschiede, eine bislang nicht gesetzlich verankerte Obsorge für Kinder und Jugendliche ab dem ersten Tag sowie unzureichende Tagessätze in den Betreuungseinrichtungen wurden als größte Problemfelder genannt.

Um nun weiterhin auf die Einhaltung der Rechte von Fluchtwaisen zu drängen, haben sich mehr als 40 österreichische Organisationen zusammengeschlossen: Ziel ist es, die Ungleichbehandlung von Fluchtwaisen zu beenden und eine tatsächliche Gleichstellung mit anderen Kindern, die ohne Eltern aufwachsen müssen, herbeizuführen. Es gilt also aufzuzeigen, dass zwischen Kindern kein ungerechtfertigter Unterschied gemacht werden darf. Denn: Kind ist Kind, egal woher!
Egal, welche Sprache sie sprechen: Kindern hilft man. Das ist unsere Pflicht als Erwachsene.
Kinder stehen unter einem besonderen Schutz. Gerade jetzt, wo Tausende Kinder aus der Ukraine flüchten müssen, ist eine kindgerechte Aufnahme (inkl. einer Regelung der Obsorge), Betreuung und Bildung für diese Fluchtwaisen essenziell.


Wir haben Kinder und Kinderflüchtlinge


Wieso trennt der Staat dann zwischen Kindern aus Österreich und Kinderflüchtlingen?
Für die Betreuung von Kinderflüchtlingen stellt die Republik weit weniger Ressourcen zur Verfügung als für andere Kinder, die nicht bei ihren Eltern sein können.
Damit lässt der Staat sie im Stich: Denn Fluchtwaisen brauchen in den Einrichtungen, in denen sie betreut werden, all das, was österreichische Kinder auch brauchen: Sie müssen auf das Erwachsenenleben vorbereitet werden. Sie müssen begleitet werden.
Fluchtwaisen brauchen, nach all dem, was sie erlebt haben, manchmal noch mehr: jemanden zum Anlehnen. Eine Schulter zum Ausweinen.
Wenn wir den Fluchtwaisen, wenn wir diesen Kindern das Kindsein nehmen – nehmen wir ihnen Chancen im Erwachsenenleben.
Wer keine Chance auf die bestmögliche Bildung bekommt, kann die eigenen Potenziale nicht ausschöpfen.
 

Wir haben Ideen, wie es besser geht....


Gefordert wird, dass Fluchtwaisen ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend denselben Schutz und dieselbe Hilfe bekommen wie alle anderen Kinder, die nicht bei ihren Eltern leben können.

Aus Sicht der an der Kampagne teilnehmenden Organisationen sind folgende Maßnahmen unerlässlich:
  • Einrichtung von 5 bis 6 Clearinghäusern, wie sie der Krisenunterbringung der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) entspricht, verteilt auf verschiedene Bundesländer. Diese Stellen übernehmen nach der Ankunft von minderjährigen Geflüchteten ohne Elternteil die sofortige Zuständigkeit. Durch eine qualitativ hochwertige Versorgung und schnelle Perspektivenklärung in diesen Clearinghäusern wird die baldige Überstellung der Minderjährigen in permanente Quartiere der Bundesländer gewährleistet (den erweiterten Konzeptvorschlag finden Sie im Anhang).
  • Anhebung der Tagsätze auf ein den tatsächlichen Kosten entsprechendes Niveau durch eine Anpassung der Art. 15a-B-VG-Vereinbarung. Eine regelmäßige Valorisierung dieser Beträge muss selbstverständlicher Teil dieser Regelung sein.
    Die finanzielle Situation der Einrichtungen für Fluchtwaisen hat sich in den letzten Monaten dramatisch zugespitzt, ohne Tagsatzerhöhung und Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der gestiegenen Energiekosten müssen die meisten Einrichtungen 2023 schließen. Dies würde die ohnehin katastrophale Betreuungssituation zusätzlich verschärfen. Essenziell ist auch das tatsächliche Angleichen der Standards in der Betreuung von Fluchtwaisen an jene der Kinder- und Jugendhilfe, da den verfassungs- und menschenrechtlichen Vorgaben entsprechend alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft die gleichen Rechte in Österreich genießen sollten.
  • Übernahme der Obsorge ab dem Tag der Ankunft durch die örtlich zuständige und entsprechend finanzierte KJH des Bezirks. Im Clearinghaus wird die Klärung des Alters und der Bedürfnisse der Kinder durchgeführt. Dort werden auch die ersten relevanten Befragungen im Asylverfahren im Beisein eines multiprofessionellen Teams abgewickelt. Wenn ein:e Fluchtwaise aus der Clearingstelle in eine permanente Wohnsituation eines anderen örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträgers wechselt, geht die Obsorge von Gesetzes wegen (ex lege) auf den neuen Kinder- und Jugendhilfeträger über.
 

Unsere Vision





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BREITES BÜNDNIS FÜR GLEICHE RECHTE
Um die derzeitige Situuation zu ändern, haben sich über 40 Organisationen zur Kampange zusammengeschlossen:
#zusammenHaltNÖ, AG-Kinderrechte OGR-Steiermark, Amnesty International, asylkoordination österreich, Bundesjugendvertretung, Caritas Steiermark, Diakonie Österreich, Diakonie de la Tour, Diversoviel, Don Bosco Sozialwerk, Doro Blancke Flüchtlingshilfe, ECPAT Österreich, fairness asyl, Flüchtlinge Willkommen Österreich, Fluchtpunkt, Integrationshaus, IZ, Kinderfreunde, Kindernothilfe Österreich, alle neun Kinder- und Jugendanwaltschaften, LEFÖ-IBF, Liga für Menschenrechte, Menschenwürde Österreich, Netzwerk Kinderrechte, NOAH Sozialbetriebe, OMAS gegen Rechts, PatInnen für alle, Plattform Asyl f. MR, Plattform Menschenrechte Salzburg, Rotes Kreuz TIROL, Samariterbund NÖ, Samariterbund Ö, Samariterbund W, SOS-Menschenrechte, SOS-Mitmensch, tralalobe, Versöhnungsbund, VIDC, Volkshilfe OÖ, Volkshilfe Österreich, Zara, Zebra
 



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FOTOS Mafalda Rakoš



 
Kontakt und Information

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T 01 53 212 91 - 16
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