Bildungsmöglichkeiten für Kinderflüchtlinge

Im Prinzip stehen Kinderflüchtlingen die gleichen Bildungsmöglichkeiten wie anderen Kindern zur Verfügung. Allerdings fehlen oftmals die Voraussetzungen für den regulären Bildungsweg, was eine Reihe von Schwierigkeiten für Kinderflüchtlinge mit sich bringt.
Lisa Wolfsegger
Schulpflicht
Kinderflüchtlinge besuchen die gleichen Schulen wie Kinder von Österreicher:innen oder Migrant:innen. Dem Recht auf Schulbildung für Asylwerber:innen im schulpflichtigen Alter wird in Österreich grundsätzlich entsprochen.
Bildungssituation nach der Pflichtschule

Die Möglichkeit eines direkten Berufseinstiegs ist für unbegleitete minderjährige Asylwerber:innen in der Praxis schwierig. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz verbietet ihnen zwar nicht grundsätzlich eine Beschäftigungsaufnahme, allerdings benötigt es dafür eine Beschäftigungsbewilligung inklusive Ersatzkräfteverfahren. Dies gilt sowohl für minderjährige, als auch für volljährige Asylwerber:innen.
Die Lehre, also eine Kombination aus schulischer und betrieblicher Ausbildung, ist für Asylwerber:innen genauso schwierig wie der direkte Einstieg ins Berufsleben. Lehrstellen unterliegen dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und sind demnach ebenso bewilligungspflichtig.
Somit bleibt einzig die schulische Perspektive offen. Nur wenige junge Asylwerber:innen können oder wollen aber eine weiterführende Schule besuchen. Auch schulisch motivierte Jugendliche sind mit großen Hindernissen konfrontiert. Trotzdem gelingt es nicht wenigen Asylwerber:innen, in der Schule erfolgreich zu sein. Die Aufnahme in eine weiterführende Schule hängt weiters vom Ermessen der jeweiligen Direktor:innen ab.
Falls die Jugendlichen noch keinen Pflichtschulabschluss haben und nicht mehr schulpflichtig sind, hängt die Aufnahme in Schulen ebenfalls vom Ermessen der Direktor:innen ab.

Seit 1. Juli 2017 gibt es in Österreich die Ausbildungspflicht bis 18. Demnach müssen sich alle jungen Menschen in Österreich bis 18 in irgendeiner Art von Ausbildung befinden. Von diesem Gesetz sind aber Asylwerber:innen explizit ausgenommen. Daher ist der Staat auch nicht verpflichtet, Ausbildungsmöglichkeiten für minderjährige Asylwerber:innen anzubieten.
Ansonsten gibt es kein bundesweites Angebot zur Bildung oder Ausbildung von jungen Geflüchteten. Ob und welche Bildungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ist regional sehr unterschiedlich.
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