„DREIMAL IN DER WOCHE WEINEN, VIERMAL IN DER WOCHE GLÜCKLICH SEIN“
Zur kinderrechtlichen Situation begleiteter Kinderflüchtlinge und ihrer Familien
Trotz eindeutiger Hinweise auf eine Kumulierung von Risiken sowie strukturelle Probleme, die das Kindeswohl und die Rechte begleiteter Kinderflüchtlinge verletzen, sind wissenschaftliche Untersuchungen in diesem Bereich rar. Für Österreich fehlten diese bislang gänzlich. Diese Lücke will die von UNICEF Österreich und der asylkoordination österreich durchgeführte interdisziplinäre Studie füllen. Die vorliegende Studie analysiert vor dem Hintergrund kinderrechtlicher Bestimmungen die spezifische Lebenslage begleiteter Kinderflüchtlinge (also Kinder, die mit ihren Familien nach Österreich geflüchtet sind) und deren Familien im offenen Asylverfahren und macht die Stimmen der Kinder und ihrer Familien hörbar. Befragt wurden ExpertInnen und Familien mit Kindern in Oberösterreich und Wien. Neben dem Ziel, mögliche Verbesserungen in der Betreuung zu bewirken, soll auch das Verständnis der Mehrheitsbevölkerung für die spezifischen Probleme geflohener und vertriebener Kinder und deren Familien vertieft werden.

Ergebnisse
Die für Österreich erstmalige interdisziplinäre und ganzheitliche Sichtweise zeigte einerseits, dass Kinderflüchtlinge und ihre Familien mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind wie andere Gruppen von Flüchtlingen bzw. auch MigrantInnen: Armutsgefährdung, Exklusion, sozioökonomische und soziale Benachteiligung sind nicht nur Risikofaktoren, sondern immanenter Bestandteil der Lebensrealität begleiteter Kinderflüchtlinge. Andererseits konnten Erkenntnisse gewonnen werden, die für begleitete Kinderflüchtlinge spezifisch sind.

Positive Tendenzen und relative Stärken
• Ressource Familie: Begleitete Kinder können, im Unterschied zu Fluchtwaisen oder alleinstehenden Flüchtlingen, auf Eltern und Familienangehörige als Ressource und Stärke zurückgreifen.
• Resilienz und Adaptionskompetenz der Kinder: Die Daten zeigen, dass die Kinder tendenziell über eine hohe Adaptions- und Sprachlernkompetenz sowie Resilienz verfügen. Davon profitieren nicht nur sie selbst im Alltag, sondern im Idealfall hat dies positive Auswirkungen auf das ganze familiäre System.
• Sicherheit, Bildung und Gesundheit sind die Bereiche, die aus Perspektive der Familien und Kinder auf einer ersten Ebene positiv bewertet wurden: Österreich verfügt über Strukturen, innerhalb derer das Recht auf Bildung und Gesundheit, aber auch auf Schutz vor Gewalt (KRK Art. 19) zumindest im Prinzip verwirklicht werden können.

Herausforderungen und Problemlagen
• Inadäquate Wohnsituation und materielle Einschränkungen gefährden (größere) Familien und die Rechte der Kinder auf körperliche Unversehrtheit, Bildung, Entwicklung und Partizipation: Wenn die Rahmenbedingungen der Unterkunft von asylwerbenden Familien von beengtem Wohnraum, unhygienischen Zuständen und schlechter Erreichbarkeit geprägt sind, sind Kinder Risiken ausgesetzt, ist ihre Gesundheit gefährdet (KRK Artikel 24), der Schutz vor Gewalt (KRK Artikel 19) unter Umständen nicht gewährleistet. Materielle Deprivation schränkt die Entwicklungs-, Bildungs- und Partizipationsmöglichkeiten der Kinder ein und bedeutet ein Risiko für die psychische Gesundheit.

• Unsicherer Rechtsstatus verstärkt psychische Belastungen und erschwert deren Bearbeitung: Hier wirkt insbesondere das faktische Arbeitsverbot sowie die rechtliche Unsicherheit der Eltern bzw. der gesamten Familie direkt und indirekt auf die psychische Gesundheit und Entwicklungschancen der Kinder. Ihr eigenes Wohlergehen steht in starker Relation zur Befindlichkeit der Eltern und Geschwister. Brüchige Identitäten und psychische Belastungen der Eltern beeinträchtigen deren Möglichkeiten Erziehungs- oder Förderaufgaben wahrzunehmen.

• Strukturelle Mängel und fehlende Nachhaltigkeit schwächen das große Potenzial von Bildungseinrichtungen: Abseits allgemeiner Befunde zu den Stärken und Schwächen von Bildungseinrichtungen für sozio-ökonomisch benachteiligte Kinder bzw. Kinder mit nicht-deutscher Erstsprache, sind für begleitete Kinderflüchtlinge zusätzlich zwei Aspekte hervorzuheben: Zum einen ist der Zugang zu Bildungseinrichtungen insbesondere außerhalb des Pflichtschulbereichs im Vergleich zu Kindern mit einem sicheren Rechtsstatus zusätzlich problematisch. Zum anderen fehlt in Schulen und Kindergärten systematisch abrufbares und individuell einsetzbares Wissen zu asylwerbenden Familien, deren Lebenswelten und (psychischen) Belastungen, fehlende Ressourcen behindern zielgruppenadäquate und nachhaltige Unterstützung.

• Partizipation im Asylverfahren und in der Rechtsberatung als spezifische Herausforderung für begleitete Kinder: Dass im Asylverfahren eine verstärkte Fokussierung auf das Kindeswohl bzw. kinderrechtliche Aspekte notwendig ist, wurde in Bezug auf Fluchtwaisen bereits in anderen Studien festgestellt. Auch für begleitete Kinder treffen die in diesem Kontext konstatierten Schwächen und Forderungen zu. Spezifisch ist jedoch, dass begleitete Kinder gerade im Rechtskontext häufig ihre Sichtbarkeit verlieren. Im Beratungs- und im Verfahrenskontext fehlt es tendenziell an kinderspezifischer Expertise oder kindergerechten Beratungssettings – Mithörerschaft von nicht altersadäquaten Erzählungen der Eltern kann psychisch belastend sein.

Handlungsaufforderungen
Unter Berücksichtigung der Befunde der Studie und der Analyse existenter Unterstützungsstrukturen lassen sich, abseits der Forderung nach veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. einem grundsätzlichen Ressourcenausbau in mehreren Bereichen, für die Praxis die folgenden zentralen Forderungen ableiten:
• Etablierung kinderspezifischer Räume und familienorientierte Schutzsysteme im Beratungskontext:
- Niederschwellig zugängliche und spezifisch qualifizierte Familienberatungsstellen
- Exklusive und vertrauliche Kinderräume
• Wissenssystematisierung und Mainstreaming von kinder- und fluchtspezifischem Wissen in den Beratungs- und Unterstützungsstrukturen
• Schaffung nachhaltiger Unterstützungsstruktur im Bildungsbereich
• Aufsuchende und präventiv orientierte, qualifizierte Sozialarbeit stärken
• Voraussetzungen für verstärkte Partizipationsmöglichkeiten schaffen
Nachhaltige Verbesserungen für begleitete Kinderflüchtlinge sind nur möglich, wenn auch die Umsetzung der Forderung nach einer unabhängigen Kinderrechte-Monitoringstelle und eine Rückbesinnung auf den Anspruchscharakter der Kinderrechte stattfinden.
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