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12.8.2025

Erste Abschiebung nach Syrien

Am 23. Juni 2025 sollte die erste Abschiebung von Österreich nach Syrien durchgeführt werden. Zunächst infolge des eskalierenden Nahost-Konfliktes gescheitert, wurde diese am 3. Juli PR-wirksam nachgeholt. Eine weitere umstrittene Abschiebung wurde am 12. August vom EGMR durch Erlass einer Vorläufigen Anordnung gestoppt. Lesen Sie hier einen aktualisierten Überblick.

23. Juni 2025: Erste Syrien-Abschiebung aus Österreich geplant

Trotz der eskalierenden militärischen Situation in der Region will Österreich als erstes europäisches Land den seit mehr als 15 Jahren ersten Abschiebeflug nach Syrien durchführen. Aufgrund des geschlossenen Luftraums infolge der Eskalation des Nahost-Konflikts wird dieser jedoch in letzter Minute abgesagt. Noch bevor klar wurde, dass die Abschiebung an diesem Tag nicht stattfinden würde, postete Lukas Gahleitner-Gertz seine Einordnung auf bluesky:

"Das BFA hat nunmehr für 23.06.2023 einen begleiteten Abschiebeflug organisiert." Aus Verhandlungsprotokoll übersetzt: Heute soll seit Jahren erste Abschiebung eines Syrers eines Syrers von Österreich nach Syrien durchgeführt werden. Ein trotz EGMR-Sanktus höchst umstrittener PR-Coup. #asylfakt96

Zitat: "Das BFA hat nunmehr für 23.06. einen begleigeten Abschiebeflug organisiert."

Syrien: Regimewechsel 2024, IS-Terroranschlag in Damaskus gestern, Machthaber ist eine islamistische Miliz, die als Terrororganisation geführt wird. Wegen der äußerst volatilen Sicherheits- und Versorgungslage wurden Asylverfahren von Syrern in Österreich ausgesetzt. Grund: keine belastbaren Länderinfos.

Trotz nicht belastbarer Länderinfos wurde im konkreten Fall – offenkundig wegen Straffälligkeit – bereits im April 2025 eine Rückkehrentscheidung vom BFA erlassen.
Länderinfos von Mai 2025: nach wie vor "keine ausreichenden Informationen".

Auszug aus dem aktuellen Länderinformationsblatt zu Syrien:
 
Folter und unmenschliche Behandlung, Haftbedinungen, willkürliche Verhaftungen, Verschwinden Lassen, etc. - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)

Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (8.12.2024)
[Derzeit liegen keine ausreichenden Informationen zum Thema Folter bzw. unmenschliche Behandlung der aktuellen syrischen Regierung vor. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden.
Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Vor dem Sturz des Assad-Regimes am 8.12.2024 berichteten die UN über Folter und Hinrichtungen von Gefangenen, die von Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) im Nordwesten festgehalten werden. Sie und einige Fraktionen der Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army -SNA) im Norden wenden in ihren Haftanstalten dieselben brutalen Foltermethoden an wie die Regierung (OHCHR 3.2.2025)

Obwohl syrische Asylverfahren ausgesetzt sind, wurde im gegenständlichen Fall eine Entscheidung, die unbekämpft blieb, erlassen. In einer Hauruck-Aktion – während Nahost an der Kippe steht – soll die Abschiebung sofort durchgesetzt werden. Ein Schelm, wer denkt, das hängt mit Karners Besuch in Damaskus zusammen.

Was der konkrete Fall zumindest zeigt: Der Brief von Bundeskanzler Stocker und anderen Regierungschefs mit Kritik am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist substanzlos und kontrafaktisch. Der EGMR hat von Erlassung einer Vorläufigen Maßnahme, die die Abschiebung verhindert hätte, explizit abgesehen.

Ich halte die Entscheidung des EGMR, dessen Rechtsprechung in den letzten Jahren keineswegs als "flüchtlingsfreundlich" bezeichnet werden kann, in diesem Fall für falsch. Es zeigt aber zumindest klar auf, dass grundsätzliche Angriffe auf den EGMR schlicht nicht nachvollziehbar sind.

Diese Angriffe gehören mittlerweile zum guten Ton bei der ÖVP, in Meinungskolumnen und bei Universitätsvertreter:innen, die im Auftragsverhältnis zu Innenministerien stehen. Der EGMR hingegen muss sich Frage gefallen lassen, ob er dem öffentlichen Druck gewachsen ist.

Dass der betroffenen Person in Syrien unmenschliche Behandlung oder gar Folter droht, kann jetzt auf Basis der vorliegenden Infos nicht seriös ausgeschlossen werden. Auch wenn die Entscheidung rechtlich durchsetzbar ist: Die Unberechenbarkeit der Situation sollte mehr wiegen als ein möglicher PR-Coup.

Absolut geltende Menschenrechte sind kein Preis bei einem Schönheitswettbewerb. Sie kommen jedem Menschen zu. Das kann mitunter fordernd sein. Diesen Grundsatz aufzugeben, wäre aber brandgefährlich.

Zum #asylfakt96 auf Bluesky
 

Aktuelle Entwicklungen


03. Juli 2025: Abschiebung nach Syrien durchgeführt 

Die für 23. Juni 2025 geplante Abschiebung wurde in einer Hauruck-Aktion nachgeholt. Von der abgeschobenen Person fehlt seitdem jede Spur.


08. August 2025: UN fordert Aufklärung von Österreich

Das UN-Hochkommissariat fordert von der österreichischen Bundesregierung Aufklärung über das Schicksal der nach Syrien abgeschobenen Person, von der seit dem 3. Juli 2025 jedes Lebenszeichen fehlt, und kritisiert die Abschiebepraxis angesichts der prekären Sicherheitslage und mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen scharf.

Presseaussendung vom 08. August 2025: UN-Hochkommissariat fordert Aufklärung von der österreichischen Bundesregierung


12. August 2025: Weitere Abschiebung durch Interim Measure des EGMR gestoppt

Die für den 12. August 2025 geplante Abschiebung eines weiteren Syrers - es wäre die zweite Abschiebung von Österreich nach Syrien gewesen - wird durch eine Vorläufige Maßnahme (Interim Measure) vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterbunden.

Presseaussendung vom 12. August 2025 mit aktuellen Daten und Fakten zu Abschiebungen nach Syrien: Kein Lebenszeichen von Abgeschobenem: Europäischer Gerichtshof drückt Stopptaste bei weiterer umstrittener Abschiebung nach Syrien 


24. September 2025: EGMR verlängert Interim Measure nicht

Der EGMR verlängert die im Fall der zweiten Abschiebung eines Syerers erlassene vorläufige Maßnahme nicht und erklärt die Abschiebung nach Syrien für zulässig.
 

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Kontakt und Information

Bild Lukas Gahleitner-Gertz mit Link zur Seite von Lukas Gahleitner-GertzLukas Gahleitner-Gertz
T 01 53 212 91 - 15
gahleitner@asyl.at






Bild Sebastian Sperner mit Link zur Seite von Sebastian SpernerSebastian Sperner
T 01 53 212 91 - 22
sperner@asyl.at










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