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UN-Hochkommissariat fordert Aufklärung von der österreichischen Bundesregierung wegen Syrien-Abschiebung

Kein Lebenszeichen von abgeschobener Person: Volatile Sicherheitslage und Berichte über getötete Rückkehrer keine taugliche Grundlage für Abschiebungen nach Syrien.

Wien, 08.08.2025 – Syrien-PR-Coup wird zum Bumerang für Innenminister Karner: Der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen, jenes Kontrollorgan der UNO, das die Einhaltung der Konvention gegen das Verschwindenlassen von Menschen überwacht, hat Österreich nach der umstrittenen Abschiebung in die Verantwortung genommen und konkrete Aufklärungspflichten auferlegt: Es müssen von der Regierung Nachforschungen angestellt werden, ob die abgeschobene Person noch lebt und unter welchen Umständen die Person inhaftiert ist. „Statt weitere offenkundig menschenrechtswidrige Abschiebungen zu planen muss der Innenminister unverzüglich seine Hausaufgaben machen und für Aufklärung sorgen,“ so Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der asylkoordination österreich.

Seit der Abschiebung am 3. Juli 2025 gibt es trotz intensiver Suche in Syrien durch die Familie und die Rechtsvertretung kein Lebenszeichen der abgeschobenen Person. Aufgrund der umstrittenen staatlichen Maßnahme der Abschiebung durch österreichische Behörden sieht das UN-Kontrollorgan ganz klar eine Verantwortung von Österreich. „Es ist bestürzend, dass Österreich als einer der UN-Standorte nun an seine Rolle als Staat, der es zu unterlassen hat, Menschen verschwinden zu lassen oder dazu beizutragen, von einem UN-Kontrollorgan an seine Pflicht erinnert werden muss. Als menschenrechtliches Schmuddelkind erleidet hier Österreich einen massiven Reputationsschaden“, so der Sprecher der asylkoordination österreich.

Die Situation in Syrien ist nach dem Sturz der Assad-Diktatur Ende 2024 nach wie vor unberechenbar. Gewaltausbrüche und die äußerst prekäre Versorgungslage (90% der verbliebenen Bevölkerung lebt in Armut und ist von Hilfslieferungen abhängig) zeigen, dass es jedenfalls keine nachhaltige Verbesserung bisher gibt. Zudem häufen sich die Berichte über Ermordungen von Syrern, die aus der Schweiz, Deutschland und den Niederlanden nach Syrien zurückgehrt sind.

„Die Koalitionspartner SPÖ und NEOS können dem Treiben des Innenministeriums nicht weiter tatenlos zusehen. Wie bei der vollkommen unverhältnismäßigen Stürmung des Peršmanhofs in Kärnten führt das höchst umstrittene Verhalten des Innenministeriums zu internationalen Verstimmungen. Es liegt nun auch an der Außenministerin Meinl-Reisinger, zur lückenlosen Aufklärung beizutragen und diese einzufordern,“ so Gahleitner-Gertz.

„Innenminister Karner hat im Dezember ein 'geordnetes Rückführungs- und Abschiebungsprogramm‘ angekündigt: Es kann aber keine Rede von Ordnung sein, wenn schon bei der ersten abgeschobenen Person nicht klar ist, ob sie nach der Übergabe durch die österreichischen Behörden misshandelt oder gar getötet worden ist“ kündigt Gahleitner-Gertz auch eine Prüfung der strafrechtlichen Relevanz der Durchführung weiterer Abschiebungen nach Syrien unter den derzeitigen Umständen an.
 
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