
SEMINARKALENDER
Familienzusammenführung nach dem NAG, 30.11.2022, live
Mittwoch, 30. November 2022, 09.30 bis 17.00
Seminarbeitrag: 120 Euro
Seminarleitung: Dunja Bogdanovic, Beratungszentrum für Migrantinnen und Migranten
Dieses Seminar ist für alle, die mit dem Familiennachzug nach dem NAG zu tun haben, konzipiert. Dabei denken wir dieses Mal insbesondere an jene, die KlientInnen beraten, die von einen asylrechtlichen Titel auf „Daueraufenthalt“ EU oder „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ umgestiegen sind. Ebenso interessant ist die Familienzusammenführung nach dem NAG auch für BeraterInnen von Asylberechtigten, wenn ein Nachzug nach dem Asylgesetz nicht möglich ist – weil z.B. die Ehe erst nach der Flucht geschlossen wurde.
Im Überblick inkludiert ist zusätzlich der Nachzug zu ÖsterreicherInnen und EWR-BürgerInnen.
Achtung! Der Nachzug nach dem Asylgesetz für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte ist nicht Thema des Seminars!
Inhalte im Detail
Ziel: Mehr Sicherheit bei Familienzusammenführungen nach dem NAG
Methoden: Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele
Voraussetzung: Fremdenrechtliche Kenntnisse durch Praxis oder Seminar Einführung Fremdenrecht
ANMELDUNGEN an kremla@asyl.at
Rückfragen: Marion Kremla, 01/532 12 91-13
Mit der Anmeldung geben Sie uns Kontaktdaten bekannt, die wir für die Rechnungslegung benötigen und gemäß unseren buchhalterischen Verpflichtungen aufbewahren.
Seminarbeitrag: 120 Euro
Seminarleitung: Dunja Bogdanovic, Beratungszentrum für Migrantinnen und Migranten
Dieses Seminar ist für alle, die mit dem Familiennachzug nach dem NAG zu tun haben, konzipiert. Dabei denken wir dieses Mal insbesondere an jene, die KlientInnen beraten, die von einen asylrechtlichen Titel auf „Daueraufenthalt“ EU oder „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ umgestiegen sind. Ebenso interessant ist die Familienzusammenführung nach dem NAG auch für BeraterInnen von Asylberechtigten, wenn ein Nachzug nach dem Asylgesetz nicht möglich ist – weil z.B. die Ehe erst nach der Flucht geschlossen wurde.
Im Überblick inkludiert ist zusätzlich der Nachzug zu ÖsterreicherInnen und EWR-BürgerInnen.
Achtung! Der Nachzug nach dem Asylgesetz für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte ist nicht Thema des Seminars!
Inhalte im Detail
- Familienbegriff nach dem NAG – wie kann die Familieneigenschaft belegt werden.
- Spezialfall Asylberechtigte /subsidiär Schutzberechtigte – wann ist die Zusammenführung nach dem Asylgesetz möglich, wann nur mehr nach dem NAG bzw. nach einem Umstieg ins NAG?
- Instanzenzug und Rechtsmittel
- Welche grundlegenden Voraussetzungen sind für die Familienzusammenführung nach dem NAG zu erfüllen, was wird in der Praxis anerkannt? (Deutsch vor Zuzug, Wohnungsgröße, Unterhaltsmittel, Versicherungen….)
- Gesonderte Anträge in Hinblick auf das Recht auf Privat- und Familienleben (Heilungsanträge bei nicht beschaffbaren Dokumenten etc.)
- Die Tücken im Detail: worauf bei der Antragstellung zu achten ist, erforderliche Nachweise, Übersetzungen, Beglaubigungen
- Was passiert bei Scheidung oder Tod des Zusammenführenden? Möglichkeiten eigenständiger Aufenthaltstitel in diesem Fall
- Verlängerungs- und Umstiegsmöglichkeiten im Überblick
Ziel: Mehr Sicherheit bei Familienzusammenführungen nach dem NAG
Methoden: Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele
Voraussetzung: Fremdenrechtliche Kenntnisse durch Praxis oder Seminar Einführung Fremdenrecht
ANMELDUNGEN an kremla@asyl.at
Rückfragen: Marion Kremla, 01/532 12 91-13
Familienzusammenführung nach dem NAG, 30.11.2022, live
Mit der Anmeldung geben Sie uns Kontaktdaten bekannt, die wir für die Rechnungslegung benötigen und gemäß unseren buchhalterischen Verpflichtungen aufbewahren.