Home | Wir informieren | Dossiers | Flüchten. Ankommen. Bleiben. Maßnahmen für eine Zeitgemäße und vernunftgeleitete Asyl- und Integrationspolitik

Flüchten. Ankommen. Bleiben.
Vorschläge für eine zeitgemäße und vernunftgeleitete Asyl- und Integrationspolitik

Nicht nur wahlwerbende Parteien, auch wir und unsere Kooperationspartner:innen haben asyl- und migrationspolitische Konzepte. Grundlage unserer Vorschläge ist, dass Flucht und Migration Tatsachen sind, mit denen zeitgemäße Politik umgehen muss, anstatt sie und die Betroffenen wegzuwünschen. Hier als Anregung, zum Kopieren, Teilen, Umsetzen. 

Gesprächsreihe mit Politiker:innen zu unseren Vorschlägen

  • 28. August 2024: Gespräch mit Stephanie Krisper (NEOS) und Christoph Riedl (Diakonie)
  • 05. September 2024: Gespräch mit Georg Bürstmayr (die Grünen) und Doro Blancke (Refugee Assistance Doro Blancke)
  • 12. September 2024: Gespräch mit Christian Oxonitsch (SPÖ) und Andreas Diendorfer (Verein Tralalobe)
Moderiert werden die Gespräche von Lukas Gahleitner-Gertz von der asylkoordination österreich
Die Gespräche finden im Cafe 7*Stern (Siebensterngasse 31, 1070 Wien) statt.
Beginn ist jeweils um 19 Uhr.
 

Flüchten.
 

Fluchtwege freihalten

Krieg und Vertreibung sind Realität. Und sie bleiben Realität - so wie der Schutzbedarf.
Die 2024 beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems muss in den nächsten beiden Jahren in den nationalen Rahmen übergeführt und implementiert werden. Dabei gilt es, Einschränkungen zum effektiven Zugang zum Asylsystem zu verhindern und Verbesserungspotentiale bei den Aufnahmebedingungen in der Umsetzung zu nützen.

Maßnahmen
  • Schaffung komplementärer regulärer Wege: Resettlement, humanitäre Visa
  • Aktive Beteiligung bei Finanzierung des Ausbaus von menschenwürdigen Registrierungs- und Aufnahmekapazitäten in EU-Außengrenzländern
  • Aktive Rolle Österreichs bei der Durchsetzung von Mindeststandards bei Unterbringung und Aufnahme von schutzsuchenden Personen in allen EU-Mitgliedsstaaten
  • Ausnahmeregelungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und andere besonders schutzbedürftige Personen von Grenzverfahren
  • Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit für Schutzberechtigte in der EU
  • Bereitstellung finanzieller Mittel und Know-How für den Auf- und Ausbau funktionierender Asylverfahren und Aufnahmesysteme in Drittstaaten, insbesondere am Balkan
  • Aktive Rolle Österreichs bei der Bekämpfung und strafrechtlichen Ahndung von Gewalt und illegalen Pushbacks an den europäischen Außengrenzen
  • Klares Bekenntnis und Unterstützung für die Etablierung einer EU-Seenotrettung
  • Unabhängiges Monitoring an EU-Außengrenzen und Maßnahmen gegen Kriminalisierung nichtstaatlicher Organisationen (Seenotrettung und Dokumentation von Grenzgewalt)

 
Menschenwürdige Unterbringung und rechtsstaatliche Verfahren

Österreich hat im europaweiten Vergleich eines der am besten funktionierenden Asylsysteme. Dieser Zustand ist aber nur eine Momentaufnahme und darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es gleichzeitig Probleme und massiven Verbesserungsbedarf gibt.
Illegale Pushbacks durch die österreichische Polizei konnten nur durch zivilgesellschaftliche Dokumentation und Durchsetzung am Rechtsweg beendet werden.
2022 mussten Menschen im Winter in Zelten untergebracht werden. Von allen erstinstanzlichen Bescheiden, die von den Antragsteller:innen bekämpft wurden, wurden 50 Prozent von Gerichten als rechtswidrig behoben.

Maßnahmen
  • Erstbefragung ohne Erhebung der Fluchtgründe durch uniformierte Beamt:innen
  • Transparente und externe Qualitätskontrolle der Arbeit des BFA, von Sachverständigen und Dolmetscher:innen (verpflichtende Aus- und Fortbildungsprogramme)
  • Transparente und nachvollziehbare Zugangsregeln zu Bundesbetreuungseinrichtungen für Zivilgesellschaft und Medien
  • Verhandlungspflicht vor dem Bundesverwaltungsgericht
  • Entbürokratisierung des Familienverfahrens: Verringerung von Konsulargebühren, Einsatz technischer Hilfsmittel (Video), Angleichung an Familienbegriff im NAG
  • Abschiebeschutz während offener Rechtsmittelfrist zu den Höchstgerichten
  • Bereitstellung einer Infrastruktur für psychosoziale Beratung in Schubhaft
  • Unverzügliche Beseitigung unwürdiger Haftzustände in der Schubhaft
  • Schaffung eines niederschwelligen dauerhaften Aufenthaltsrechts für Vertriebene aus der Ukraine


 

Ankommen.
 

Von der Grundversorgung zu einem bedarfsorientierten Betreuungssystem

Bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung sind Schlüsselfaktoren für rasches Ankommen und ein gedeihliches Zusammenleben in Österreich.
Die derzeitige Grundversorgung bietet jedoch für Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf oft keine adäquate Unterbringung. Das führt zu Problemen in den bereitgestellten Unterkünften, im Extremfall aber auch zu Obdachlosigkeit von Hilfsbedürftigen.
Nur eine adäquate Betreuung ist effizient, führt zu Stabilisierung und damit zu einer rascheren Selbständigkeit schutzsuchender Menschen.

Maßnahmen
  • Bundesweite Ausrollung eines transparenten Realkostenmodells mit bedarfsgerechter Abrechnung
  • Beschränkung der Zielgruppe der Grundversorgung auf Personen in laufenden Asylverfahren
  • Begrenzung der Dauer der Grundversorgung: Wird gesetzliche Verfahrensdauer überschritten, erfolgt Umstieg in Sozialhilfesystem
  • Definition von  Mindestqualitätsstandards und Einführung eines einheitlichen Leistungskatalogs in der Grundversorgung
  • Einrichtung gemeinsamer (Bund und Länder) multiprofessioneller Clearingstelle zur Erhebung des Versorgungs- und Betreuungsbedarfs
  • Mobilitätsoffensive: Schaffung eines günstigeren Mobiltickets für alle Menschen mit geringem Einkommen nach dem Vorbild des Vorarlberger „maximo fair"
  • Rechtsanspruch auf Integrationsleistungen
  • Ausbau des Integrationsjahrmodells für Schutzsuchende

 
Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen

Kinderrechte gelten für alle Kinder, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Für die Einhaltung der Rechter aller Kinder, die hier leben, sind die österreichischen Behörden zuständig.
Im Bereich der Obsorge und der rechtlichen Vertretung alleinstehender minderjähriger Flüchtlinge gibt es ein Zuständigkeitsvakuums: Während des oft monatelang andauernden Aufenthalts in völlig ungeeigneten Großlagern ist niemand für diese Kinder rechtlich zuständig. Dieser unhaltbare Zustand dauert bereits Jahrzehnte an!
Es ist im Eigeninteresse Österreichs, Ausgrenzung und ökonomischer Marginalisierung der Schüler:innen, Kolleg:innen und Nachbar:innen von morgen von Anfang an aktiv entgegenzuwirken.

Maßnahmen
  • Schaffung eines Bundesrahmengesetzes Kinder- und Jugendhilfe: Vereinheitlichung Zielvorgaben und Betreuungsstandards
  • (Vorläufige) Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ab dem 1. Tag der Ankunft
  • Begrenzung der Höchstdauer des Aufenthalts von Kindern in Erstaufnahmeeinrichtung auf maximal 6 Wochen
  • Gesetzliche Verankerung und stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls in allen Stadien asyl- und fremdenrechtlicher Verfahren (BFA-VG, FPG)
  • Einführung eines Kinderbeistands in Asylverfahren nach Vorbild Scheidungs- und Obsorgeverfahren
  • Modifizierung des Verfahrens zur Altersfeststellung: Ergänzung medizinischer Untersuchungen um Erhebungen zur sozialen und kognitiven Reife zu ergänzen
  • Beseitigung der rechtswidrigen Frist bei Familienzusammenführung jedenfalls bei Angehörigen unbegleiteter minderjähriger Kinder


 

Bleiben.
 

Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete - Verbesserung der Rahmenbedingungen für Selbsterhalt und Selbstermächtigung

Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete, Menschen mit faktischem Abschiebeschutz und Arbeitsmigrant:innen in Österreich wurde in den vergangenen Jahrzehnten  erschwert.
In Verbindung mit strikten Freibetragsgrenzen und Wohnraumregeln wurde somit aus der Grundversorgung eine Inaktivitätsfalle.
Ein Paradigmenwechsel in der österreichischen Arbeitsmarktpolitik ist nicht nur integrationspolitisch erforderlich, sondern auch aufgrund der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung am Arbeitsmarkt geboten. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht der Aufnahmegesellschaft, vom Potential und den Fähigkeiten Geflüchteter zu profitieren. Gleichzeitig erlaubt sie Geflüchteten, ein eigenständiges Leben unabhängig von Sozialleistungen aufzubauen und ein Gefühl der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft des Aufnahmelandes zu entwickeln.

Maßnahmen
  • Ersatz der Beschäftigungsbewilligung durch ein Meldesystem beim AMS für Asylwerber:innen und Geduldete
  • Förderung der Möglichkeit der Arbeitsaufnahme im Grundversorgungssystem: Reform Wohnbedarfsregelung; zweckgebundenes Ansparmodell; Reform Freibetragsgrenze
  • Zentrale Kompetenzstelle beim AMS, Abbau von Bürokratie und Beschleunigung der Verfahren (derzeit max. 6 Wochen)
  • Nostrifizierungen: Anpassung von Nostrifizierungs- und Anerkennungsprozessen beruflicher Ausbildungen und Kenntnisse
  • Fortbildungsmöglichkeiten: Verbessertes Angebot und Förderung der Aus- und Weiterbildung mit Fokus auf arbeitssuchende Migranten mit Fluchthintergrund
  • Ergänzende Angebote nach Zielgruppe: parallele Sprachkurse und Kinderbetreuung
  • Schaffung einer zeitlich befristeten Übergangsphase für Grundversorgungsbezieher:innen nach Arbeitsaufnahme (ohne sofortigen Wohnraumverlust, Ansparmodell)

 
Spurwechsel und Chancen-Aufenthaltsrecht

In Österreich leben zahlreiche Menschen, die aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abgeschoben werden. Für Schutzsuchende, die bereits in Ausbildung sind oder eine Ausbildung abgeschlossen haben, ist ein Wechsel in das reguläre Niederlassungs- und Aufenthaltsregime ausgeschlossen.
Bei der Erstellung einer modernen, lebensnahen Migrationsstrategie dürfen reale Gegebenheiten wie der demographische Wandel und der akute Arbeitskräftemangel nicht länger ausgeblendet werden. Die Schaffung von Umstiegs- und Regularisierungsmöglichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Sprachkenntnisse, Ausbildung) gibt österreichischen Betrieben und Ausbildungseinrichtungen Planungssicherheit, eröffnet den Betroffenen eine aufenthaltsrechtliche Perspektive und berücksichtigt die sachlichen Unterschiede zwischen (Erwerbs- und Ausbildungs-)Migration und Fluchtmigration unter gleichzeitiger Nutzung der Potentiale schutzsuchender Menschen.

Maßnahmen
  • Schaffung eines Chancen-Aufenthaltsrechts für Menschen, die nicht abgeschoben werden können (Ausbildung, Job)
  • Schaffung der Möglichkeit eines Spurwechsels vom Asylverfahren in das reguläre Aufenthaltsregime unter gewissen Voraussetzungen
  • Sonderregelung für Jugendliche und Heranwachsende: Beantragung während laufenden Asylverfahrens möglich, Voraussetzung Ausbildung oder Lehre; Nachsicht bei Nachweis zu Lebensunterhalt bis zum 27. Lebensjahr
  • Sonderreglung für Asylwerber:innen mit besonderen beruflichen Qualifikationen: Beantragung während laufenden Asylverfahrens, laufende oder abgeschlossene Berufsausbildung in Mangelberuf oder vergleichbare Qualifikation, Sprachkenntnisse, verbindliches Arbeitsplatzangebot in Österreich

 

Kontakt und Information

Bild Lukas Gahleitner-Gertz mit Link zur Seite von Lukas Gahleitner-GertzLukas Gahleitner-Gertz
T 01 53 212 91 - 15
gahleitner@asyl.at













Jetzt spenden Button
Zeit Spenden Button
Newsletter abonnieren Button
asyl aktuella abonnieren button
  
 
Laufzeit: 0.839... Sekunden!