Aberkennungen und Aberkennungsverfahren, 07.04.2025
Montag, 07.04.2025, 09.30 - 17:00 Uhr
Seminarbeitrag: 150 Euro
Ort: asylkoordination österreich, Burggasse 81/7, 1070 Wien
Seminarbeitrag: 150 Euro
Ort: asylkoordination österreich, Burggasse 81/7, 1070 Wien
Überblick
Der Sturz des Assad-Regimes in Syrien wird zum Anlass genommen, Aberkennungsverfahren einzuleiten. Es heißt, der Grund für die Schutzgewährung sei mit dem Sturz des syrischen Diktators weggefallen. Doch was bedeutet dies wirklich für asylberechtigte Menschen? Wann ist von einem Wegfall der Umstände auszugehen, der zur Beendigung der Flüchtlingseigenschaft führt? Und welche Gründe könnten selbst unter der Annahme dieses Beendigungsgrunde für ein Weiterbestehen der Flüchtlingseigenschaft sprechen? Was gilt es im Aberkennungsverfahren verfahrensrechtlich zu beachten? Wir kann sich ein erreichter Integrationsgrad auswirken? Wie sieht es für subsidiär Schutzberechtigte aus? Und welche anderen Gründe können zur Aberkennung eines Schutzstatus führen? All diese Fragestellungen und die folgenden Inhalte werden im Seminar besprochen:
Inhalt
- Überblick und Begriffe (Abgrenzung: Aberkennungs-, Ausschluss- und Beendigungsgründe)
- Ausschlussgründe nach Art 1 Abschnitt F GFK
- Ausschlussgründe: Verbrechen im Aufnahmestaat und Gefahr für die öffentliche Sicherheit
- Ausschluss und Refoulementschutz
- Beendigungsgründe
- Fokus: Wegfall der Umstände als Beendigungsgrund
- Aberkennung und Berücksichtigung der Integration
- Verfahrensrechtliches und Ausblick auf GEAS-neu
Methode: Vortrag, Diskussion, Erfahrungsaustausch, Fallbeispiele (zum Seminar gibt es ein etwa 30-seitiges Skriptum)
Zielgruppe: insbesondere Rechtsberater*innen
Voraussetzungen: Grundkenntnisse im Asyl- und Fremdenpolizeirecht empfehlenswert, aber nicht Voraussetzung
Bezüglich Förderungen und Ermäßigungen siehe Seminare allgemein.
Kontakt und Information

T 01 53 212 91 - 13
kremla@asyl.at