ARBEITSMARKTZUGANG 
Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte haben in Österreich vollen Zugang zum Arbeitsmarkt. Das AMS unterstützt sie bei der Arbeitssuche und Qualifikation.
Auch das Integrationsjahr gibt es wieder für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, die noch keine Arbeit gefunden haben und auch für Asylwerber*innen aus Syrien und dem Iran.
Informationen auch in Arabisch, Englisch, Farsi und Französisch

Frage des Zugangs zum Arbeismarkt für Asylwerber*innen war seit dem so genannten "Bartensteinerlass" (11.05.2004 GZ 435.006/6-II/7/2004) immer wieder Anlass zu Kritik seitens der Flüchtlings-NGOs, aber auch der Sozialpartner. Dieser wurde vom Verfassungsgerichtshof aus formalen Gründen im Juli 2021 aufgehoben (siehe unsere Presseaussendung vom 14.Juli 2021)

Asylwerber*innen haben jetzt drei Monate nach Antragstellung grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt - allerdings erst nach einem so genannten "Ersatzkräfteverfahren".

UNDOC, die Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen Unterstützung undokumentiert Arbeitender, hat ein Erklärvideo dazu Video veröffentlicht: „Nachgefragt: Jobzugang für Asylwerber*innen“

Erlaubt sind auch Saisonbeschäftigung und Erntearbeit. Eine weitere Möglichkeit ist die so genannte gemeinnützige Beschäftigung, die mit einem geringen Anerkennungsbeitrag (€ 3,– bis € 5,– pro Stunde) abgegolten wird. Welche Leistungen für Gemeinden, Land oder Bund als "gemeinnützige Hilftätigkeiten" gemeint sind, wurde im Oktober 2016 vom BMI definiert.

Privatpersonen, die Asylwerber:innen beschäftigen wollen, können dies über einen Dienstleistungsscheck tun. Möglich sind "haushaltsnahe" Tätigkeiten. Der Scheck kann in der Trafik oder online gekauft werden und ermöglicht eine legale Beschäftigung z.B. für Reinigungs- oder Gartenarbeiten. Website Dienstleistungsscheck

Die Beantragung einer Rot-Weiß-Rot-Card ist nur vom Ausland aus möglich.
Liste der Mangelberufe 

LEHRLINGSFRAGE
Die Möglichkeit für jugendliche AsylwerberInnen bis zum 25. Lebensjahr eine Lehre in einem Beruf mit Lehrlingsmangel zu beginnen, wurde 2018 wieder abgeschafft. Flüchtlinge, die bereits eine Lehre begonnen haben, können diese fortsetzen und abschließen, sofern Sie nicht in der Zwischenzeit einen rechtskräftig negativen Asylbescheid erhalten. In diesem Fall droht die Abschiebung in das Herkunftsland.
Dagegen hat sich eine Initiative rund um den damaligen oberösterreichischen Integrationslandesrat Rudi Anschober gebildet. Die Petition gegen die Abschiebung unserer künftigen Fachkräfte erreichte an über 80.000 UnterstützerInnen.
Durch das Ende des sog. "Bartensteinerlasses" haben junge Asylwerber*innen in den meisten Bundesländeren zumindest in Berufen mit Lehrlingsmangel die Möglichkeit eine Lehre zu beginnen.

Die asylkoordination österreich hat in mehreren Stellungnahmen
betont, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt während des Asylverfahrens für eine kleine Gruppe von Flüchtlingen eine Chance darstellen würde. Wichtiger noch erscheinen aber Maßnahmen (möglichst schnell nach Antragstellung) zur beruflichen Integration wie Kurse zur Anpassung mitgebrachter Qualifikationen an den österreichischen Arbeitsmarkt, betriebliche Praktika, Sprachkurse etc.

ARBEITSMARKTZUGANG für GEFLÜCHTETE, die in ANDEREN EU-STAATEN ASYL bekommen haben
Es gibt keine Erleichterungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Personen, die in anderen EU-Staat Asyl-Status haben;
Möglich ist nur eine Saisonarbeit, wenn man* eine/einen Arbeitgeber*in findet, die/der eine Beschäftigungsbewilligung aus einem Saisonkontingent beantragt. Dann müsste ein Visum D beatragt werden, erst nach Visumerteilung darf die Arbeit aufgenommen werden (obwohl man* visumfrei für drei Monate nach Österreich kommen kann).
 
Auch bei der Umsetzung der eigentlich nach fünf Jahren vorghesehenen "Freizügigkeit“, ist Österreich äußerst restriktiv. In dem Land, wo man* Asyl hat, kann nach fünf Jahren den Titel „Daueraufenthalt EU“ erlangt werden, aber selbst dieser Titel bringt faktisch keine besseren Möglichkeiten obwohl in der EU-Richtlinie steht, dass die Mitgliesdstaat wo man* Asyl hat die Weiterwanderung in andere Mitgliesdstaaten „erleichtern“ muss. In Österreich bringt das allerdings faktisch keine Erleichterung.
 
PROJEKTE
JUST Implacementstiftung
Unterstützung und Begleitung für arbeitslose Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte.
Zielgruppe: 18 bis 30jährige mit multiplen Problemlagen und keiner am Arbeitsmarkt verwertbare Ausbildung (Schule, Lehrabschluss etc.).
Voraussetzung: Deutschkenntnisse B1, berufliche Erfahrung.

PRESSE
Asylwerber erkämpfen sich vor Gericht Zugang zum Jobmarkt
DerStandard (4. Februar 2020)

Als Apotheker gekommen, als Pizzabäcker geblieben
DerStandard (18. Oktober 2019)

Asylwerber sollen leicher Jobs erhalten
DerStandard (13. August 2019)

Über 1000 Asylberechtigte bei Jobbörse
Presse (23.Jänner 2019)

Unser Lehrling, der Asylwerber
Reportage von Andreás Szitgetvari
Der Standard (9./10. Dezember 2017)

Wenige Asylwerber als Ernethelfer auf Feldern
Reportage von Jakob Pallinger
derStandard.at (25. Juli 2017)

AMS-Chef: Lehrstellenmarkt für Asylwerber öffnen
Kurier (10. Juli 2017)

Wieder kein Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen
Nationalrat beschließt Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz
Parlamentskorrespondenz (26. April 2017)

Österreich ist Schlusslicht beim Arbeitsmarktzugang für Asylwerber
Wiener Zeitung (13. August 2014)
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