seminare - seminarkalender - vorübergehender schutz für vertriebene – am beispiel des ukraine-konflikts, 10. juni 2022

SEMINARKALENDER
Vorübergehender Schutz für Vertriebene – am Beispiel des Ukraine-Konflikts, 10. Juni 2022
Freitag, 10. Juni, 09.30 – 14.30h, live und bei Bedarf hybrid
Seminarbeitrag: 90 Euro
Anmeldungen bitte bis 03. Juni!
Seminarleitung: Ronald Frühwirth ist Jurist und emeritierter Rechtsanwalt. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Asyl- und Migrationsrecht
Überblick
Bei den aus der Ukraine durch die Invasion Russlands geflohenen Menschen handelt es sich um Vertriebene. Sind sie auch Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte? Und schließt das eine das andere aus? Oder bedingt das eine das andere?
Diese und viele weitere Fragen stellen sich im Zusammenhang mit der Rechtsposition von aus der Ukraine geflohenen und vertriebenen Menschen. Maßgebliche Rechtsgrundlage zur Erörterung ihrer Position ist die sogenannte „Temporärer Schutz – RL“, im Deutschen meist „Massenzustrom-RL“ genannt; verabschiedet im Jahre 2001, unter dem Eindruck der kriegerischen Auseinandersetzungen am Balkan. Bis zum Jahr 2022 aber wurde die Richtlinie nie aktiviert.
Im Seminar werden die Richtlinie und die übrigen heranzuziehenden Rechtsquellen dargestellt und insgesamt die Rechtsposition erörtert, in der sich aus der Ukraine vertriebene Menschen befinden.
Im Einzelnen werden folgende Themen besprochen:
Methode: Vortrag, Diskussion, Erfahrungsaustausch, Fallbeispiele
Zielgruppe: insbesondere Rechtsberater*innen
Voraussetzungen: Grundkenntnisse im Asyl- und Fremdenpolizeirecht empfehlenswert, aber keine Voraussetzung
ANMELDUNGEN an kremla@asyl.at
Rückfragen: Marion Kremla, 01/532 12 91-13
Mit der Anmeldung geben Sie uns Kontaktdaten bekannt, die wir für die Rechnungslegung benötigen und gemäß unseren buchhalterischen Verpflichtungen aufbewahren.
Seminarbeitrag: 90 Euro
Anmeldungen bitte bis 03. Juni!
Seminarleitung: Ronald Frühwirth ist Jurist und emeritierter Rechtsanwalt. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Asyl- und Migrationsrecht
Überblick
Bei den aus der Ukraine durch die Invasion Russlands geflohenen Menschen handelt es sich um Vertriebene. Sind sie auch Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte? Und schließt das eine das andere aus? Oder bedingt das eine das andere?
Diese und viele weitere Fragen stellen sich im Zusammenhang mit der Rechtsposition von aus der Ukraine geflohenen und vertriebenen Menschen. Maßgebliche Rechtsgrundlage zur Erörterung ihrer Position ist die sogenannte „Temporärer Schutz – RL“, im Deutschen meist „Massenzustrom-RL“ genannt; verabschiedet im Jahre 2001, unter dem Eindruck der kriegerischen Auseinandersetzungen am Balkan. Bis zum Jahr 2022 aber wurde die Richtlinie nie aktiviert.
Im Seminar werden die Richtlinie und die übrigen heranzuziehenden Rechtsquellen dargestellt und insgesamt die Rechtsposition erörtert, in der sich aus der Ukraine vertriebene Menschen befinden.
Im Einzelnen werden folgende Themen besprochen:
- Rechtsquellen: Massenzustrom-RL, Ratsbeschluss betreffend die Ukraine, § 62 AsylG 2005 und die Vertriebenen-Verordnung der Bundesregierung; Abkehr von Zuständigkeitstatbeständen und Umverteilungsbestrebungen
- Konzept und Idee des vorübergehenden Schutzes
- Umfasste Personengruppen nach dem Ratsbeschluss und nach der Vertriebenen-VO - Erörterung von Zweifelsfragen und Schutzlücken, insbesondere Problematik der Stichtagsregelung [vertrieben ab 24. Februar] und der Position von Lebensgefährt:innen sowie Drittstaatsangehörigen (NAG als Ausweg?)
- Rechtsposition von Vertriebenen in Österreich: Aufenthaltsrecht, Zugang zu Arbeitsmarkt und Bildungssystem, soziale Absicherung etc
- Verfahrensrechtliches: Registrierung statt Antrag; Umgang mit Zweifelsfällen (Rechtsschutzlücken und Rechtsschutzmöglichkeiten); Hemmung der Entscheidungsfrist im Asylverfahren; Wahlrecht zwischen vorübergehendem und internationalem Schutz?
- Ende des vorübergehenden Schutzes: Überführung ins Asylverfahren oder ins NAG? Rechtsschutzfragen
Methode: Vortrag, Diskussion, Erfahrungsaustausch, Fallbeispiele
Zielgruppe: insbesondere Rechtsberater*innen
Voraussetzungen: Grundkenntnisse im Asyl- und Fremdenpolizeirecht empfehlenswert, aber keine Voraussetzung
ANMELDUNGEN an kremla@asyl.at
Rückfragen: Marion Kremla, 01/532 12 91-13
Vorübergehender Schutz für Vertriebene – am Beispiel des Ukraine-Konflikts, 10. Juni 2022
Mit der Anmeldung geben Sie uns Kontaktdaten bekannt, die wir für die Rechnungslegung benötigen und gemäß unseren buchhalterischen Verpflichtungen aufbewahren.