Liste der Wünsche und Begehrlichkeiten zur Unterminierung des Asylrechts
Effizienz im Asylverfahren steigern
  • Neukodifizierung des gesamten Asyl- und Fremdenrechts
  • Auslesen beziehungsweise Wiederherstellen von Handydaten und anderen elektronischen Kommunikationsmitteln (z.B. Soziale Medien) zur Erhebung der Reiseroute und bei unklarer Identität
  • Erweiterung der Verordnung sicherer Herkunftsstaaten
  • Beschleunigte Aberkennung des Schutzstatus bei Heimreisen
  • Ex-lege Asylantragstellung für nachgeborene Kinder von Asylwerbern
  • Verkürzung der Beschwerdefristen in beschleunigten Verfahren mit Anwaltspflicht
  • Negative Feststellung von Identitäten, wenn eine positive Feststellung nicht möglich ist
  • Ausschluss der außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof bei Asylverfahren
  • Kompetenzverschiebung für Deutsch für Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit in das für Integration zuständige Ressort
  • Konsequente Rückführung abgelehnter Asylwerber
  • Keine weiteren aufenthaltsverfestigenden Maßnahmen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens
Bundeseinheitliche Neuregelung der Grundversorgung
  • Nur mehr Sachleistungen, keine individuelle Unterbringung, eigenverantwortliche Haushaltsführung
  • Abnahme von Bargeld bei Asylantragstellung zur Deckung der Grundversorgungskosten
  • Einschränkung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht bei grundversorgungsrelevanten Erkrankungen oder Einschränkungen
  • Verbot, Ehemänner von Kinderbräuten mit der Obsorge zu betrauen
  • Im Familiennachzug werden Kinderehen, Zwangsehen und Mehrfachehen nicht anerkannt
  • Schaffung von Brückenklassen zur Erlangung von Deutschkenntnissen in Grundversorgungseinrichtungen
  • Gesetzliche Klarstellung, dass ein Wohnsitz in einer Grundversorgungseinrichtung keinesfalls ein fester Wohnsitz im Sinne von § 173 Strafprozessordnung ist
  • Einführung eines elektronisch überwachten Hausarrests für straffällig gewordene Personen in Grundversorgungseinrichtungen als gelinderes Mittel zur Verfahrenssicherung
  • Erleichterte Einbringung von Geldleistungen aus Schadenersatzansprüchen im Wege eines Sonderexekutionsrechts analog der Gehaltsexekution bei Drittstaatsangehörigen, die öffentliche Unterstützungsleistungen beziehen (GVS, BMS, Kindergeld)
  • Bis Ende 2018 Durchgriffsrecht nur mehr auf Bundeseigentum in Anspruch nehmen
  • Effizienz bei Außerlandesbringungen und im fremdenpolizeilichen Verfahren steigern
  • Verwaltungsstraftatbestand und zivilrechtlicher Regress bei illegaler Wiedereinreise nach freiwilliger Ausreise unter Gewährung von Rückkehrhilfe
  • Verwaltungsstraftatbestand bei missbräuchlicher Anerkennung von Vaterschaften zwecks Erlangung eines Aufenthaltsrechts oder Verhinderung einer Außerlandesbringung
  • Umfassendes Arbeitsverbot (selbständig, unselbständig sowie Dienstleistungscheck) für Personen, die sich rechtswidrig im Bundesgebiet aufhalten, auch für Personen mit rechtskräftig negativ entschiedenem Asylverfahren
  • Keine Aufenthaltsverfestigung bei rechtskräftig verurteilten Straftätern im Rahmen der Erlassung einer Rückkehrentscheidung (Grenze: Art. 8 EMRK)
  • Aktiv an der Ausgestaltung einer resilienten, nachhaltigen und effizienten Asylpolitik im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum „Gemeinsamen Europäischen Asylsystem“ mitarbeiten, die Österreich entlastet und Missbrauch ausschließt. Dabei sollen folgende
Punkte umgesetzt werden:
  • Auf Entlastung Österreichs im Bereich der Asylanträge hinwirken (z.B. Sekundärmigration und Verfahrensmissbrauch abstellen, Anreize verhindern, Grenzschutz ausbauen)
  • Entschlossene Bekämpfung von Schlepperei und Menschenhandel und der damit verbundenen irregulären Migration
  • Das Ziel, auf See Gerettete in „Rescue Centres“ außerhalb der EU zu bringen und sie nicht selbst aktiv in die EU zu holen, weiterverfolgen
  • Für besonders vulnerable Gruppen ein österreichisches Resettlementkontingent vorsehen
  • Weitere Rückführungsabkommen abschließen
  • Solange es für die Verhinderung illegaler Migration auf europäischer Ebene keine praktikable und befriedigende Lösung gibt, ist sicherzustellen, dass das Thema Asyl und Migration im europarechtlichen Rahmen in österreichischer Kompetenz bleibt und durch Österreich geregelt wird
  • Einrichtung einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (Einsparungen)
  • Sicherstellung einer qualitativ angepassten und nicht auf Gewinn ausgerichteten Betreuung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden unter Berücksichtigung besonderer Betreuungsbedürfnisse
  • Unabhängige und objektive Rechtsberatung und qualitativ hochwertige Rückkehrberatung im asyl- und fremdenpolizeilichen Verfahren
  • Gewährleistung umfassender Übersetzungs- und Dolmetschleistungen (inklusive Videodolmetsch) für Fremdenbehörden, Sicherheitsverwaltung und Kriminalpolizei sowie
  • Steigerung der Effizienz und Vertraulichkeit durch bundesunmittelbare Aufgabenwahrnehmung
Zusätzliche asylrelevante Forderungen aus anderen Bereichen:
  • Der Vermittlung unserer verfassungsmäßig verankerten Werte vom ersten Tag an kommt auch bei der Prävention von Radikalisierung Bedeutung zu. Verpflichtende staatliche Werte- und Orientierungskurse für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte werden insbesondere mit Schwerpunkt auf Jugendliche ausgebaut. In der Vermittlung wird verstärkt auf österreichische Werte, Traditionen und Kultur geachtet. Bei Nichterfüllung erfolgt eine Kürzung der Mindestsicherung
  • Österreichweite Deckelung der Leistungen der Mindestsicherung für eine Bedarfsgemeinschaft auf maximal 1.500 Euro
  • Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Österreich setzt voraus, in den vergangenen sechs Jahren mindestens fünf Jahre legal in Österreich gelebt zu haben
  • Reduktion der Geldleistung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte auf 365 Euro Grundleistung sowie 155 Euro Integrationsbonus (bei abgeschlossener Integrationsvereinbarung, solange diese eingehalten wird, Schwerpunkt Qualifizierungen für eine Wiedereingliederung im ersten Arbeitsmarkt, Wertekurse, Mitwirkung bei Nostrifizierungen und Berufsanerkennungen), finanzielle Sanktionsverpflichtung bei mangelnder Mitwirkung; Variabel: 40 bis 80 Euro für sonstige Ausgaben
  • Prüfung des Erfordernisses allfälliger neuer Straftatbestände (z.B. Behördentäuschung durch Alterslüge, gegen Asylbetrug, Schlepperei sowie illegale Einreise und Aufenthalt, Erschleichung von internationalem Schutz etc.)
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