Das Assoziationsabkommen EU - Türkei und seine aufenthaltsrechtlichen Implikationen, 28.03.2025
Freitag, 28.03.2025, 09.30 - 14:00 Uhr
Seminarbeitrag: 105 Euro
Ort: asylkoordination österreich, Burggasse 81/7, 1070 Wien
Seminarbeitrag: 105 Euro
Ort: asylkoordination österreich, Burggasse 81/7, 1070 Wien
Überblick
Obwohl ein EU-Beitritt der Türkei in weite Ferne gerückt ist, können türkische Staatsangehörige auch heute noch vom in den 60er Jahren geschlossenen Assoziierungsabkommen des damaligen EWG mit der Türkei profitieren. Das damalige Ziel eines beschäftigungsrechtlichen Privilegs umfasst auch aufenthaltsrechtliche Folgen. Im Seminar werden die relevanten Bestimmungen des Abkommens und der Zusatzprotokolle sowie die zugehörige Judikatur vorgestellt und auf heute aktuelle Fragen umgelegt.
Schwerpunkte
- Überblick über das Assoziationsabkommen und die dazu ergangenen Beschlüsse des Assoziationsrates
- Überblick über die zum Assoziationsrecht ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
- „Umsetzung“ des Assoziationsrechts in Österreich
- Artikel 6 und 7 ARB Nr. 1/80 im Detail
- Lösungsansätze für abgelehnte Asylwerber aus der Türkei, die sich aus dem Assoziationsrecht ergeben können
Ziel: Wissen zum Thema Assoziationsabkommen Türkei erweitern und anwenden können
Methode: Vortrag, Diskussion
Voraussetzungen: Dieses Seminar ist für Jurist:innen und erfahrene Rechtsberater:innen geeignet
Bezüglich Förderungen und Ermäßigungen siehe Seminare allgemein.
Kontakt und Information

T 01 53 212 91 - 13
kremla@asyl.at