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16.6.2024

Kindeswohl - Alle Entscheidungen zu subsidiären Schutz

In vielen Asylverfahren, in den Kinder betroffen sind, wird primär die Situation der Eltern geprüft, erst, wenn ihnen kein Status zukommt, wird vermehrt auf die Situation der Kinder eingegangen.
Dass Kinder nicht nur die Anhängsel ihrer Eltern sind, sondern auch selbst einen Anspruch auf einen Titel haben und von ihnen der Aufenthaltsstatus auf den Rest der Familie abgeleitet wird, zeigen die folgenden Entscheidungen.
Katharina Glawischnig

In der Auflistung unten sehen Sie Entscheidungen des BVwGs, die im Rahmen eines Judikaturmonitorings gefiltert wurden. Den begleiteten geflüchteten Kindern wurde Subsidiärer Schutz gewährt:



 
Kontakt und Information

Bild Katharina Glawischnig mit Link zur Seite von Katharina GlawischnigKatharina Glawischnig
T 01 53 212 91 - 23
glawischnig@asyl.at






 



 

Das Kindeswohlmonitoring ist Teil es geförderten Projektes vom:


 




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