Kindeswohl - Alle Entscheidungen zu subsidiären Schutz
In vielen Asylverfahren, in den Kinder betroffen sind, wird primär die Situation der Eltern geprüft, erst, wenn ihnen kein Status zukommt, wird vermehrt auf die Situation der Kinder eingegangen.
Dass Kinder nicht nur die Anhängsel ihrer Eltern sind, sondern auch selbst einen Anspruch auf einen Titel haben und von ihnen der Aufenthaltsstatus auf den Rest der Familie abgeleitet wird, zeigen die folgenden Entscheidungen.
Dass Kinder nicht nur die Anhängsel ihrer Eltern sind, sondern auch selbst einen Anspruch auf einen Titel haben und von ihnen der Aufenthaltsstatus auf den Rest der Familie abgeleitet wird, zeigen die folgenden Entscheidungen.
Katharina Glawischnig
In der Auflistung unten sehen Sie Entscheidungen des BVwGs, die im Rahmen eines Judikaturmonitorings gefiltert wurden. Den begleiteten geflüchteten Kindern wurde Subsidiärer Schutz gewährt:
Kontakt und Information
Katharina Glawischnig
T 01 53 212 91 - 23
glawischnig@asyl.at