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28.6.2022

Begleitete Kinderflüchtlinge

Etwa 30% aller Asylanträge in Österreich werden von Kindern gestellt. Etwa die Hälfte davon sind begleitete Kinderflüchtlinge, kommen also mit ihren Eltern nach Österreich.
Katharina Glawischnig

Was ist mit Kindern, die mit ihren Eltern in Österreich sind?


Bei den begleiteten Kinderflüchtlingen besteht der große Unterschied zu Fluchtwaisen darin, dass sie Eltern in Österreich haben. Die Eltern haben die volle Obsorge und sind als primäre Bezugspersonen sehr wichtig.
Diese Kinder können – im Unterschied zu Fluchtwaisen – auf Eltern und Familienangehörige als Ressource zurückgreifen. Diese können bei Problemen unterstützen und Krisen abfangen. Starke Kinder brauchen jedoch starke Eltern: Sind Eltern geschwächt, ist das auch für die Kinder belastend.
Anders als bei Fluchtwaisen gibt es aber für sie keine speziellen Unterstützungsleistungen. Es gibt zwar Sozialbetreuung, die Betreuer:innen müssen sich allerdings um viele Familien bzw. Einzelpersonen kümmern. Auf individuelle Bedürfnisse kann daher nur selten eingegangen werden. Es gibt keine bzw. nur wenig Ressourcen bei Betreuer:innen, die bei Bildungsfragen helfen können. Den Eltern fehlt  verständlicherweise das Systemwissen.
Auch die Rechtsvertretung liegt bei den Eltern. Wenn sich Eltern keine privaten Anwält:innen leisten können, ist – zumindest bei der Einvernahme – in der Regel niemand dabei zur Unterstützung und Vorbereitung. Spezielle Unterstützungsleistungen oder Kinderexpertise gibt es nicht.


Studie zu begleiteten Kindern

Link zur Studie zu begleiteten Kinderflüchtlingen
Zur Situation der begleiteten Kinder haben wir von der asylkoordination österreich gemeinsam mit UNICEF Österreich 2019 eine Studie herausgegeben. Dabei haben wir über einen längeren Zeitraum die Situation begleiteter Kinderflüchtlinge analysiert.
Es zeigte sich, dass viel auf ehrenamtlichem Engagement von Unterstützer:innen oder Lehrer:innen fundiert. Trotz teils beträchtlicher Anstrengungen und Engagement zeigen sich klare Defizite in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Das Kindeswohl bzw. der Schutz der Kinderrechte wird gerade von staatlicher Seite, wo die Verantwortung für die Gewährleistung entsprechender Strukturen liegt, in Bezug auf die Zielgruppe nicht ausreichend berücksichtigt. Die Familien leben häufig in beengten Wohnverhältnissen, in unhygienischen Zuständen und sind schlecht erreichbar. Kinder sind daher vielen Risiken ausgesetzt, es gibt keine Rückzugsmöglichkeiten oder eigene Räume, wo sie ungestört lernen können. Die Kinder werden zudem verstärkt mit der Erwachsenenwelt konfrontiert.
Eltern sind belastet, was sich auf die Kinder überträgt. Sowohl Eltern als auch Kinder sind oft auch psychisch belastet und Eltern können die Kinder hier kaum unterstützen. Wir sahen häufig eine Rollenumkehr und Kinder mussten die Rolle der Eltern übernehmen, da sie schneller ein Systemwissen aufbauten oder die Sprache schneller lernten. Bei der Frage, was sich der 8-jährige Rami von einer guten Fee wünschte, antwortete dieser wörtlich „einen Aufenthaltstitel“.
Das Kindeswohl und kinderrechtliche Aspekte werden im Asylverfahren nach wie vor nicht fokussiert. Während Fluchtwaisen zumindest als eigenständige Partei anerkannt werden, sind begleitete Kindern meist nur „Anhängsel“ der Asylverfahren der Eltern. Fokussierungen auf Kinderrechtsverletzungen bzw. kinderspezifische Verfolgungsgründe verschwinden so rasch aus dem Blickfeld. Das Recht auf Partizipation im Asylverfahren wird beschnitten, Kinder werden selten befragt und falls doch, dann nicht kindgerecht. Außerdem fehlt es tendenziell – sowohl bei Behörden als auch bei Beratungseinrichtungen – an kinderspezifischer Expertise, Kinderbetreuung oder kindergerechtem Beratungssetting. Kinder werden zu Mithörer:innen, was sie psychisch belasten kann. Da es keine Kinderbetreuung gibt, sind sie auch oft bei den Verhandlungen oder Einvernahmen anwesend. Entweder hören dann die Kinder die grausamen Fluchtgeschichten oder die Eltern erzählen sie nicht, weil die Kinder daneben sitzen.



Wie sind Abschiebungen von Kindern möglich?


Bei einem negativen Asylbescheid droht die Abschiebung. In diesem Zusammenhang war Anfang des Jahres 2021 der Fall der 14-jährigen Tina medial präsent. Tina wurde in Österreich geboren und lebte zwölf Jahre hier, trotzdem wurde sie Anfang 2021 mit ihrer Familie nach Georgien abgeschoben. Der Fall Tina ist leider keine grausame Ausnahme, Abschiebungen von Familien sind Alltag. Selbst im Pandemie-Jahr 2021 wurden 22 Kinder mit ihren Familien abgeschoben – der Großteil, neun davon, nach Georgien.
Das brutale Abschieberegime macht also auch vor Kindern nicht halt. Laut unserer Verfassung hat das Kindeswohl immer oberste Priorität. Leider ist dieses Verfassungsrecht oftmals in der Praxis nicht gewahrt. So stellte erst kürzlich der Verfassungsgerichtshof fest, dass die Abschiebung von Tina rechtswidrig war. Eine Kindeswohlprüfung hätte vor der Abschiebung stattfinden müssen.
Nach der medialen Aufmerksamkeit dieser Abschiebung wurde vom Justizministerium die Kindeswohlkommission ins Leben gerufen. Die Kommission verfasste einen Bericht, der die bereits genannten systemischen Mängel, unter anderem den fehlenden Fokus auf das Kindsein im Asylverfahren, die zu geringen finanziellen Ressourcen und die fehlende Obsorge im Zulassungsverfahren festhält.

Link zu GfK Gemeinsam für KinderrechteDie Arbeit der Kindeswohlkommission ist durch die Veröffentlichung des Berichts 2021 abgeschlossen. Die Situation von Kinderflüchtlingen hat sich aber seither nicht maßgeblich verbessert. Daher gibt es nun ein zivilgesellschaftliches Projekt, das die Arbeit der Kindeswohlkommission fortsetzt und unter anderem Abschiebungen von Kindern dokumentiert. Das Projekt „GfK – Gemeinsam für Kinderrechte“ unter der Leitung der asylkoordination österreich führt ein Monitoring hinsichtlich der Wahrung des Kindeswohls im Asyl- und Fremdenrecht durch.


 




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