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15.5.2026

Mit BRASYL gegen den Stopp der Familienzusammenführung

Mit unserem Rechtshilfeprojekt BRASYL – Brandschutz Asyl – bekämpfen wir menschenrechtswidrige Gesetze und Praktiken mit juristischen Mitteln. Aktuell setzen wir uns gegen den Stopp der Familienzusammenführungen ein und haben jetzt eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingebracht.

Familien gehören zusammen!


BRASYL – Brandschutz Asyl ist unser Instrument gegen rechtswidrige Verschärfungen im Asyl- und Fremdenrecht. Wir identifizieren problematische Maßnahmen, vernetzen Asylrechtsexpert:innen, Anwält:innen und Betroffene, organisieren und finanzieren juristische Unterstützung in strategisch ausgewählten Fällen und begleiten diese Verfahren mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit.

Aktuell haben wir gemeinsam mit anderen Organisationen eine sogenannte Commission Complaint, also eine Beschwerde an die Europäische Kommission gegen den Stopp der Familienzusammenführung eingebracht.

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Worum geht es genau?


Im Sommer 2025 hat die Bundesregierung den Familiennachzug für Schutzberechtigte faktisch gestoppt. Das trifft Menschen, die hier leben, arbeiten, Deutsch lernen und oft seit Jahren auf ihre engsten Angehörigen warten. Der Familiennachzug ist gesetzlich garantiert und im EU‑Recht klar verankert. Das Recht auf Familie steht allen Menschen zu – auch Geflüchteten – das ist ein Anspruch, kein Bonus.


Warum der Stopp problematisch ist


Der pauschale Stopp verstößt unsrer Meinung nach klar gegen das EU‑Recht auf Familienzusammenführung. Mit harten Folgen für die Betroffenen: Familien bleiben getrennt, Integration wird massiv erschwert und das Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren geht verloren.

Die Bundesregierung versucht diesen Eingriff mit einer „nationalen Notlage“ und mit Art. 72 AEUV zu rechtfertigen. Aus unserer Sicht sind die Voraussetzungen dafür eindeutig nicht erfüllt. Weder überlastete Schulen noch integrationspolitische Debatten begründen einen unionsrechtlichen Ausnahmezustand, der einen pauschalen Eingriff in das Recht auf Familienzusammenführung rechtfertigen könnte.

Zugleich hat der Stopp eine europäische Dimension: Andere Staaten ergreifen bereits ähnliche Maßnahmen und berufen sich ebenfalls auf Art 72 AEUV. Lässt man das durchgehen, drohen rechtsstaatliche Prinzipien in der gesamten EU ins Wanken zu geraten.


Was wir mit BRASYL konkret dagegen tun


Wir haben uns im Rahmen von BRASYL dieser Beschwerde angenommen und gemeinsam mit anderen nichtstaatlichen Organisationen und Asylrechtsexpert:innen die Beschwerde und die rechtlichen Argumente dafür ausgearbeitet. Unsere Presseaussendung fasst die zentralen Kritikpunkte im Detail zusammen. zudem haben unsere Juristen Lukas Gahleitner‑Gertz und Sebastian Sperner in zwei Fachartikeln dargelegt, warum die Rechtfertigungen der Bundesregierung sowohl rechtlich als auch inhaltlich nicht halten.


Wie geht es weiter?


Wir bleiben dran. Es geht darum, dass Schutzberechtigte ihre gesetzlich garantierten Rechte tatsächlich durchsetzen können, Familien nach oft jahrelanger Trennung wieder zusammen kommen und europäisches Recht nicht Schritt für Schritt ausgehöhlt wird.

Deshalb halten wir das Thema öffentlich präsent, fordern politisches Handeln ein und arbeiten weiter an gut begründeten Verfahren. Solange, bis der rechtswidrige Stopp beendet ist.


Recht braucht Ressourcen Sie können jetzt helfen!


Strategische Verfahren erfordern sorgfältige Vorbereitung, juristische Expertise und oft die Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwält:innen. Das ist aufwendig und kostenintensiv. Damit wir konsequent an solchen Fällen weiterarbeiten können, brauchen wir Unterstützung.

Mit Ihrer Spende helfen Sie mit, Grundrechte zu verteidigen: gezielt, standhaft und wirksam.
 


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Rückblick


01.07.2025  – Trotz heftiger Kritik tritt die Notverordnung zum Stopp der Familienzusammenführungen in Kraft.

13.06.2025 – Gemeinsame Presseaussendung zivilgesellschaftlicher Organisationen.

10.06.2025  –  Die Begutachtungsfrist zur Notverordnung zum "Stopp" der Familienzusammenführung endet. Diese Verordnung samt Begründung wurde von vielen Organisationen genau geprüft und begutachtet. Die abgegebenen Stellungnahmen werden aber vom Bundesministerium für Inneres NICHT veröffentlicht. Diesem demokratiepolitisch höchst problematischen Vorgehen treten wir mit der Veröffentlichung aller eingebrachten Stellungnahmen entgegen

24.03.2025 – Die neue Regierung will den geplanten Stopp der Familienzusammenführungen auf alle Geflüchteten ausweiten und versucht, ihn mit einer Notfallklausel zu begründen. Anlässlich des Ministerrats am 26.03.2025 ruft die NGO-Plattform asylkoordination österreich zu einer Protestaktion gegen den geplanten Stopp der Familienzusammenführungen am Ballhausplatz auf.

03.01.2025 –  Mit den eingeleiteten Aberkennungsverfahren sind Familienzusammenführungsverfahren de facto auf Eis gelegt, was zu großer Verunsicherung unter syrischen Geflüchteten und ihren Familien führt.

08.12.2024Sturz des Assad-Regimes. Die zu jener Zeit amtierende österreichische Bundesregierung wähnt Syrien sicher und leitet – ohne eine neue Beurteilung der Sicherheitslage abzuwarten – Aberkennungsverfahren gegen syrische Geflüchtete in Österreich ein.
 

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Kontakt und Information


Bild Sebastian Sperner mit Link zur Seite von Sebastian SpernerSebastian Sperner
T 01 53 212 91 - 22
sperner@asyl.at

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