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27.4.2026

Bündnis von Zivilgesellschaft und Wissenschaft: EU‑Beschwerde gegen Österreich wegen "Stopp der Familienzusammenführung"

Presseaussendung vom 27.04.2026
Ein breites  Bündnis aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft fordert ein rasches Eingreifen der Europäischen Kommission. Die Kommission soll die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union prüfen und auf eine gerichtliche Klärung des von der Bundesregierung verordneten umstrittenen Stopps der Familienzusammenführung hinwirken, um einer Erosion des Unionsrechts vorzubeugen und die Rechte von Familien zu schützen.

Wien, 27.04.2026 - Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis hat heute bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen Österreich eingebracht. Anlass ist die Anfang 2026 getroffene Maßnahme der Bundesregierung, mit dem der im Sommer 2025 verordnete „Stopp der Familienzusammenführung“ für Schutzberechtigte verlängert wurde. Die Organisationen fordern die Kommission auf, ohne Verzögerung tätig zu werden. 

Der Eingriff trifft Schutzberechtigte in ganz Österreich: Menschen, die hier leben, arbeiten, Deutsch lernen und auf stabile Verhältnisse bauen, bleiben von ihren engsten Angehörigen getrennt. Der  „Stopp“ ist unstrittig ein Eingriff in das vom Unionsrecht gewährleistete Recht  auf Familienzusammenführung, das Schutzberechtigten unter ohnehin engen Voraussetzungen ein Recht auf Nachzug ihrer Familie einräumt.

Der Eingriff ist nach Ansicht der Beschwerdeführer:innen aber auch klar rechtswidrig, weil der behauptete erforderliche Ausnahmezustand und die Gefährdung der öffentlichen Ordnung nicht vorliegt.  In der Beschwerde wird dargelegt, dass die Argumentation der Bundesregierung einer rechtlichen Prüfung nicht standhält: Der Gerichtshof der Europäischen Union hat wiederholt klargestellt, dass EU‑Vorgaben nicht einseitig und ohne Einbindung der EU‑Institutionen außer Kraft gesetzt werden dürfen. Zudem sind die behaupteten Gründe inhaltlich nicht belegt, wie Analysen der asylkoordination österreich und der Diakonie Österreich zeigen.
 
Download: COMPLAINT TO THE EU COMMISSION AGAINST THE REPUBLIC OF AUSTRIA
27 April 2026


„Dieser Versuch Österreichs, sich seinen unionsrechtlichen Pflichten gegenüber Flüchtlingen zu entziehen, ist nicht nur verheerend für die betroffenen Familien, die dadurch noch längeren Trennungszeiten entgegensehen“, sagt David Öberg Loveday, Anwalt für internationales Recht bei IRAP Europe. „Er stellt auch einen direkten Angriff auf die grundlegendsten Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit dar. Die universelle Achtung der Rechtsstaatlichkeit durch alle Mitgliedstaaten ist heute wichtiger denn je in der EU. Deshalb haben wir die Kommission aufgefordert, einzugreifen.“

Lukas Gahleitner‑Gertz, Sprecher der asylkoordination österreich, hält fest: „Die österreichische Bundesregierung hat mit dem ‚Stopp der Familienzusammenführung‘ sehenden Auges gegen EU‑Recht verstoßen. Die Kommission muss jetzt ein klares Zeichen setzen – zum Schutz der gesetzlich garantierten Ansprüche auf Familiennachzug für Schutzberechtigte und um einer Erosion des Unionsrechts entgegenzuwirken. Gerade jetzt braucht es ein klares Wort des zuständigen EU‑Kommissars Magnus Brunner: Schweigen schafft Unsicherheit – gefragt ist ein unmissverständliches Bekenntnis, dass europäisches Recht für alle gilt und konsequent durchgesetzt wird.“

Christoph Riedl, Experte für Asyl, Integration und Menschenrechte der Diakonie Österreich, warnt vor den Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt: „Der Stopp des Familiennachzugs verursacht enorme Belastungen für Schutzberechtigte, die oft seit Jahren auf ihre engsten Angehörigen warten und zu Recht davon ausgehen durften, dass ihre Familien nachkommen. Integration kann nur gelingen, wenn Familien in Sicherheit sind und gemeinsam ein neues Leben in Österreich aufbauen. Wer Integration will, darf Familien nicht auseinanderhalten.“

Die Beschwerde hebt hervor, dass ein Festhalten am „Stopp der Familienzusammenführung“ einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen würde: Wenn Mitgliedstaaten EU‑Recht eigenmächtig aussetzen dürften, entstünde Rechtsunsicherheit, das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten würde erodieren und die gemeinsame Rechtsordnung würde geschwächt. Die Beschwerdeführenden fordern daher, dass die Europäische Kommission klarstellt, dass Österreich die Rechte von Familien nicht pauschal einschränken darf, dass die Zusammenarbeit innerhalb der EU verlässlich funktionieren muss und dass rasch wirksame Schritte gesetzt werden, um den rechtswidrigen Stopp zu beenden.

Eingebracht wurde die Beschwerde von International Refugee Assistance Project (IRAP) Europe, asylkoordination österreich, Diakonie Österreich und Stowarzyszenie Interwencji Prawnej. Unterstützt wird sie zudem von den Rechtswissenschaftlerinnen Prof. Dr. Anuscheh Farahat und Prof. Dr. Anne Kühler, LL.M.


Pressekontakte für die beteiligten österreichischen Organisationen:


Lukas Gahleitner‑Gertz, Sprecher asylkoordination österreich: gahleitner@asyl.at; 0650 3163440

Christoph Riedl, Diakonie Österreich: Schwarzspanierstraße 13, 1090 Wien

 
1) Mit einer sogenannten "Commission Complaint" können zivilgeschellschaftliche Akteur:innen sich direkt mit Beschwerden an die Europäische Kommission wenden.

2) Das International Refugee Assistance Project (IRAP) ist eine internationale Nichtregierungsorganisation, die sich mit rechtlichen Mitteln für die Entwicklung und Durchsetzung von legalen Zugangswegen für Geflüchtete einsetzt.
 

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