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28.10.2023

Warum Jaba bleiben dürfen muss

Am Montag den 30.10.2023 demonstrierten Mitschüler:innen und Asyl- und Menschenrechts-Expert:innen (u.a. Irmgard Griss und unsere Kollegin Katharina Glawischnig) für den Verbleib des 16-jährigen Jaba aus Georgien. Warum erregt die geplante Abschiebung des 16-jährigen Jaba und seiner vier Familienmitglieder so viel Aufmerksamkeit und was ist besonders an dem Fall?

Grundsätzlich und gleich vorweg: Es geht nicht um Asyl, denn in Asylverfahren werden im Wesentlichen 3 Dinge geprüft:
1. Asyl: Gibt es Verfolgung im Herkunftsland?
2. Subsidiärer Schutz: Droht unmenschliche Behandlung im Herkunftsland?
3. Rückkehrentscheidung:  Wie gut ist die Person in Österrich integriert?
Die Prüfung läuft so ab: Ist Punkt 1 positiv, braucht der Rest gar nicht mehr geprüft werden. Ist Punkt 1 negativ wird Punkt 2 geprüft. Ist auch 2 negativ muss 3 geprüft werden.
Nur wenn es eine aufrechte zulässige Rückkehrentscheidung (Punkt 3) gibt, darf auch eine Abschiebung durchgeführt werden.
Jaba ist 2018 nach Österrich gekommen und hat Subsidiären Schutz erhalten: Er war schwer krank (Leukämie), eine Verbringung nach Georgien hätte ihn unmenschlicher Behandlung ausgesetzt.
Seit 2019 galt die Krankheit vorerst alsbesiegt: Die Behörde erkannte ihm und Familie den Subsidiären Schutz ab.
Wenn Punkt 2 aberkannt wird, muss aber ebenfalls geprüft werden, ob eine Rückkehrentscheidung (Punkt 3) überhaupt zulässig ist:
Hier wird beleuchtet, wie gut die Integration gelungen ist und ob mittlerweile das Privat- und Familienleben in Österreich derart stark verankert ist, dass eine Abschiebung unzulässig ist. Die Fremdenbehörde BFA meinte im Jahr 2019, eine Rückkehrentscheidung sei zulässig.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte zwei Jahre später (!) diese Entscheidung. Der Fall war damals schon sehr strittig und der Verwaltungsgerichtshof VfGH erteilte schließlich eine aufschiebende Wirkung.
Das bedeutet: Jaba war bis zur Entscheidung der Höchstgerichte rechtmäßig hier.
Die endgültige Entscheidung erhielten Jaba und seine Familie erst 1,5 Jahre später, im Frühjahr 2023.
Im Leben von Kindern passiert in dieser Zeit aber natürlich sehr viel: Jaba war Klassensprecher und in einigen Vereinen aktiv, sein Vater arbeitete, seine Schwester machte die Matura.
Jaba stellte daher Antrag, dass die Rückkehrentscheidung neu überprüft werde und legte Unterlagen zur Integration vor. Die Familie wollte gehört werden. Aber: Ohne Interview bei Behörde und Gericht wurden Anträge zurück- und abgewiesen.
Es wurde keine Kindeswohlprüfung durchgeführt.
Seit dem Fall Tina wissen wir, dass Kinder nicht nur Anhängsel, sondern Träger:innen eigener Rechte sind. Sie haben das Recht gehört zu werden.
Die Rückkehrentscheidung, auf der die geplante Abschiebung basiert, ist veraltet. Eine Neubeurteilung unter Berücksichtigung des Kindeswohls muss stattfinden.
Genau diese Kindeswohlprüfung hat aber nicht stattgefunden.
Die unwürdige Bilanz:
Fünf Jahre gelungene Integration von minderjährigen Kindern wurde einfach ignoriert. Die Kinder wurden kein einziges Mal gehört. Hier kann nur einem mangelhaften Verfahren
gesprochen werden.

Um eine Wiederholung eines "Tina-Disasters" zu verhindern, darf es zu keiner Abschiebung vor einer gründlichen Überprüfung




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