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28.10.2023

Jaba und seine Geschwister sollen bleiben! Ohne Kindeswohlprüfung darf es keine Abschiebung geben

Jabas Mitschüler:innen, Elternvertreter:innen, Freunde, Sportkolleg:innen und Expert:innen fordern Antworten vor dem Innenministerium: Nach Verfahrensfehlern und fehlender Kindeswohlprüfung soll die Familie das Land verlassen, angeblich wären sie nicht ausreichend integriert. 

Wien, 30.10.2023 – Jabas Mitschüler:innen sind fassungslos: Ihr Klassensprecher darf nicht in Österreich bleiben, weil er und seine Familie laut Behörden nicht genug integriert sind. Dieser Behauptung wollen sie entgegentreten. Viele Fragen kreisen in den Köpfen der Kinder und haben den Innenminister daher um Antworten gebeten. Der Innenminister ist nicht zu einem Treffen bereit, auch wenn die Schüler:innen dafür extra vor seinen Arbeitsort am Minoritenplatz kommen. Er beantwortete das an ihn gerichtete Schreiben auch nicht selbst, sondern „zuständigkeitshalber“ der Direktor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl. Statt Antworten auf ihre Fragen zu erhalten, wissen die Schüler:innen nun, dass „in einem Rechtsstaat keine Willkür herrschen darf.“ Leider erinnern aber die krassen Fehler und die Oberflächlichkeit des Verfahrens von Jaba drastisch an die rechtswidrige Willkür, die zur aufsehenderregenden Abschiebung von Tina und ihrer Familie im Jahr 2021 geführt haben.


Ein Verfahren gespickt mit Fehlern

Die Familie kam 2018 nach Österreich, um eine Behandlung für den an Leukämie erkrankten Jabe zu erhalten, da die diese in Georgien nicht verfügbar war und das Kind anderenfalls dem Tod geweiht gewesen wäre. Die mangelnde, aber lebensnotwendige Therapiemöglichkeit in Georgien und die dadurch drohende unmenschliche Behandlung führte zur Erteilung eines temporären Schutztitels. Fünf Jahre später wurde dieser wegen der Heilung des Jungen aberkannt.

Die Behörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, ob die Integration der Familie im Zuge des fünfjährigen legalen Aufenthalts nicht so weit fortgeschritten ist und eine Abschiebung daher unzulässig macht. Das Vorgehen der Behörde und Gerichte erzeugt fassungsloses Kopfschütteln. „Die Verfahrensführung ist ein Armutszeugnis,“ beschreibt Katharina Glawischnig von der asylkoordination österreich. Die Kinder wurden kein einziges Mal befragt, sie hatten nie die Gelegenheit ihre Integration unter Beweis zu stellen. Stattdessen wurde ihnen unterstellt, dass sie zwar Vereinsbestätigungen vorgelegt hätten, aber unklar wäre, ob sie tatsächlich in den Vereinen aktiv tätig gewesen wären. „Statt faktenfreie Mutmaßungen anzustellen hätten die Behörden den Sachverhalt – etwa durch Befragungen – erheben müssen. Das ist aber nicht passiert. Behörde und Gericht hätten daher gar keine Aussage zur Integration der Familie treffen können. Da wurde wohl der Einfachheit halber die erforderliche Kindeswohlprüfung gleich ganz weggelassen,“ so Glawischnig.


Aus dem Fall Tina nichts gelernt – Das geht so nicht!

Anfang 2021 wurde Tina mit ihrer Mutter und ihrer Schwester nach Georgien abgeschoben. Aufgrund der öffentlichen Empörung wurde schließlich die Kindeswohlkommission unter der Leitung von Irmgard Griss mit der Erarbeitung von Empfehlungen beauftragt. Auch Irmgard Griss steht heute mit den Mitschüler:innen vor dem Innenministerium und fragt: „Haben BFA und BVwG nichts aus dem Fall Tina gelernt? Die Behörden hat sich zur Achtung des Kindeswohls bekannt und das Gericht Leitlinien zum Kindeswohl, anhand derer Fälle mit Kindern zu prüfen sind, ausgearbeitet. Das ist aber alles nutzlos, wenn man das in der Praxis nicht umsetzt. Es kann nicht mehr davon gesprochen werden, dass man nicht gewusst hätte, wie eine Kindeswohlprüfung durchzuführen ist.“ Ganz offensichtlich wurden hier die eigenen Richtlinien missachtet.
Im Fall Tina wurde die Abschiebung schließlich für rechtswidrig erklärt. Irmgard Griss appelliert an den Innenminister: „Zeigen Sie, dass Sie aus dem Fall Tina gelernt haben. Setzen Sie die Kinder keiner Abschiebung aus, bevor der Fall nicht endgültig von Seite der Höchstgerichte entschieden wurde!“


Kinderrechte ein hohes Gut

Partizipation ist einer der Grundpfeiler der Kinderrechtekonvention, eines jener Rechte die im Fall von Jaba und seiner Geschwister Nini und Saba nicht gewahrt wurde. Seit 2011 steht das Kindeswohl in Österreich im Verfassungsrang, es muss stets eine vorrangige Erwägung sein. „Kinder müssen in Angeleiteten, die sie betreffen gehört werden. Wenn man Kindern nicht zuhört, sie einvernimmt, wie es im Verfahren heißt, dann kann ihre Meinung nicht berücksichtigt werden,“ erklärt Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom Netzwerk Kindgerechte. Seit Jahren ist der Bedarf nach einem permanenten Monitoring von Kinderrechten deutlich, weshalb die Kindeswohlkommission die Einrichtung eines permanenten Kindeswohlmonitorings als zentrale Forderung stellte, ein Instrument, dass Jaba und seinen Geschwistern wohl viel Unsicherheit ersparen hätte können.


Forderungen

Jaba soll bleiben, so der Titel der Kundgebung. Angesichts krasser Verfahrensfehler muss von Seiten des Innenministers eine etwaige Abschiebung ausgesetzt werden, bis die Höchstgerichte in dem Fall entschieden haben. Die Rechtsmittel an die Höchstgerichte werden in den kommenden Tagen eingebracht. Nicht zuletzt ist die Kundgebung der Freund:innen, Nachbarn und Mitschüler:innen ist ein klarer Hinweis dafür, dass die Integration der Familie sehr weit fortgeschritten ist und dies von der Behörde nicht richtig erkannt wurde.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und das Bundesverwaltungsgericht müssen endlich ihre Arbeit korrekt ausführen und sich an ihre eigenen Regeln halten, statt willkürlich und ohne korrekter Prüfungsschritte über das Leben von Kindern zu entscheiden. Kinder sind in ihren eigenen Angelegenheiten zu befragen, damit ihr Recht auf Partizipation eingehalten werden kann und eine Kindeswohlprüfung in jedem Kinder betreffenden Verfahren durchgeführt werde kann.


Rückfragehinweis:
Katharina Glawischnig
01 - 5321291-23




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