Home | Wir informieren | Dossiers | VfGH Entscheidung Afghanistan 2024

Viel Aufregung um eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu Afghanistan - 
Eine kurze Einordnung zur Bedeutung und mutmaßlichen Folgen. 
Lukas Gahleitner-Gertz

Wenig bekannt ist, dass auch nach der Machtübernahme des islamistischen Terrorregimes der Taliban 2021 das BFA und das BVwG  in Asylverfahren immer wieder Schutzansprüche von Afghanen verneint und Rückkehrentscheidungen für zulässig erklärt haben.
Im Fall der Anrufung der Höchstgerichte allerdings hat der VfGH bisher den jeweiligen Unterinstanzen immer eine Neubeurteilung aufgetragen.

Im konkreten Fall hat der VfGH gesagt:
Die Entscheidung des BVwG vom Februar 2024 ist nicht falsch. Aufgrund konkreter Umstände des Einzelfalls - Paschtune, familiäres Netzwerk, keine Verfolgung, wohlhabend - ist die Argumentation des BVwG für das Höchstgericht nachvollziehbar. 

Das IST tatsächlich eine Änderung der Rechtsprechung, aber sie ist nicht der behauptete Dammbruch.
Es wird in Zukunft wieder verstärkt auf die Umstände des Einzelfalls ankommen.
In der VfgH Entscheidung findet sich der explizite Hinweis für eine neuerliche Art 3 EMRK -Prüfung  vor der Durchführung der aufenthaltsbeendigenden Maßnahme.

Grundsätzlich hat die Person nun die Pflicht zur freiwilligen Ausreise.
Im Regelfall kommen abgelehnte Asylwerber dieser Pflicht auch nach.

Kommt die Person dieser Aufforderung nicht nach, muss das Innenministerium die zwangsweise Durchsetzung prüfen.

Hier wird es haarig:
Bei einer Abschiebung braucht es eine Zusammenarbeit mit der Regierung oder einem de-facto-Regime im Herkunftsland in folgenden Punkten:
  • Ausstellung von Reisedokumente für die abzuschiebende Person
  • Zustimmung zur Abschiebung und Übernahme durch das Herkunftsland
  • Visum für die begleitenden österreichischen Polizist:innen 

Das radikal-islamistische Terrorregime, das durch einen gewaltsamen Putsch in Afghanistan an die Macht gekommen ist, lechzt nach internationaler Anerkennung. Direkte Gespräche mit der österreichischen Regierung wären zwangsläufig eine Anerkennung der Taliban.

Einem jüngst veröffentlichten Bericht der UNO-Mission UNAMA in Afghanistan ist zu entnehmen, dass die Taliban ein Klima der Angst in der Gesellschaft erzeugen und Menschenrechtsverletzungen großflächig passieren.

Selbst wenn Österreich den Tabubruch von Verhandlungen mit dem radikal-islamistischen Terrorregime, dessen Innenminister ein gesuchter Terrorist ist, wagen würde, wird es keine "Massenabschiebungen" geben.
Zum Höchststand 2019 gab es 268 Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger. 

Die wahrscheinliche Folge dieser Situation:
Jene, die aus Gründen, die nicht von ihnen zu verschulden sind, nicht abgeschoben werden können, bekommen den Status Duldung. Damit dürfen sie nicht arbeiten, ihre Integration wird massiv erschwert.
 

Kontakt und Information

Bild Lukas Gahleitner-Gertz mit Link zur Seite von Lukas Gahleitner-GertzLukas Gahleitner-Gertz
T 01 53 212 91 - 15
gahleitner@asyl.at








Jetzt spenden Button
Zeit Spenden Button
Newsletter abonnieren Button
asyl aktuella abonnieren button
  
 
Laufzeit: 0.858... Sekunden!