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19.10.2023

Pilotprojekt Realkostenmodell

Keine Zelte mehr?!
Nach dem Unterbringungschaos, genauer einem Managementchaos, im Herbst letzten Jahres, das in der Aufstellung von Zelten bei nasskalter Witterung gipfelte, gibt es nun Zeichen einer Wende zum Besseren. Ab 2024 werden statt den bisher üblichen (mageren) Tagsätzen die wirklichen Ausgaben für die Flüchtlingsgrundversorgung abgerechnet. Ein Fortschritt, meinen wir.

Herbst 2022: Ein Rückblick
Die vom Innenministerium im Oktober 2022 aufgestellten Zelte, in denen Asylwerberinnen und Asylwerber untergebracht werden, sorgten für Spannungen zwischen Bund und Ländern: Der Bund sei am Ende seiner Kapazitäten angelangt, warnte Andreas Achrainer, Geschäftsführer der Bundesbetreuungsagentur BBU. Der Bund ließ 25 Zelte aufstellen - nicht ohne die Eskalation der Lage öffentlichkeitswirksam zu verbreiten.
Damit erhöhte der Bund den Druck auf die Länder, die, abgesehen von Wien und Burgenland, nicht so viele Personen in ihrer Grundversorgung aufnehmen, wie eigentlich vorgesehen.

Fakt ist/war: Die Abrechnung für die Flüchtlingsunterbringung nach Tagsätzen, die zum Teil jahrelang nicht erhöht wurden und die Kostenwahrheit daher nicht mehr abbildeten, führt in Österreich regelmäßig zu einer organisatorischen und politischen Krise.

Herbst 2023: Where there´s a will …
Das Innenministerium und das Land Wien haben sich schließlich im September 2023 auf ein neues Abrechnungssystem in der Landesgrundversorgung geeinigt. Die Grundversorgung wird seit ihrem Bestehen zu 60 Prozent vom Bund zu 40 Prozent von den Ländern finanziert. Dauert ein Asylverfahren länger als ein Jahr, fallen die Kosten zu 100 Prozent dem Bund zu. Neu ist nun, dass als Grundlage statt der unflexiblen und oft unzureichenden Tagsätze in Zukunft die realen Kosten herangezogen werden. "Was es wiegt, das hat es", kommentierte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bei der Vorstellung des Modells. "Wir haben hart, aber herzlich verhandelt. Das geht auch, wenn man zu Flüchtlingsfragen oft unterschiedlicher Meinung ist", sagte der zuständige Wiener Stadtrat Peter Hacker (SPÖ).

Was ändert sich konkret?
Bis jetzt erhielten Quartiergeber in der Bundeshauptstadt pro erwachsenem Flüchtling ohne außerordentlichen Betreuungsbedarf eine Pauschale von 25 Euro am Tag – für alle anfallenden Kosten, inklusive des Verpflegungsgeldes für die Bewohner:innen Diese Beträge wurden in zu großen Abständen valorisiert und reichten vielfach nicht, um die realen Ausgaben für Personal, Miete, Instandhaltung etc. zu decken, vor allem seit dem Steigen der Inflation. Ab Jänner 2024 sollen die Unterkunftsgeber:innen nun Rechnungen über ihre tatsächlichen Ausgaben legen. Diese werden anhand der mit dem Quartiergeber vertraglich vereinbarten Versorgungs- und Betreuungsleistungen kontrolliert. Für die Versorgung Minderjähriger und vulnerabler Asylwerbender sowie von Flüchtlingen mit Behinderungen gilt das neue System rückwirkend ab Jänner 2023.

(nicht) teurer?
Teurer werde die Wiener Landesflüchtlingsversorgung dadurch aber insgesamt nicht, betonten Karner und Hacker bei ihrem gemeinsamen Auftritt: "Die von den Tagsätzen bisher nicht abgedeckten Kosten mussten vom Land ohnehin getragen werden", betonte Stadtrat Hacker.
Das Pilotprojekt ist auf die Dauer von vier Jahren angelegt und wird Mitte 2024 evaluiert. 2024 wird es auf alle Personen in organisierten Unterkünften in Wien ausgeweitet und soll nach den notwendigen Beschlüssen rückwirkend ab 1. Jänner 2023 abgewickelt werden.
(Quellen: BMI, Standard, APA)

Infoblatt Grundversorgung




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