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26.6.2024

Alles new in der BBU?

Die Verstaatlichung der Rechtsberatung im Asylverfahren, ein Herzensprojekt von Herbert Kickl in seiner kurzen Zeit als Innenminister, war das letzte große türkis-blaue „Leuchtturmprojekt“ der Ibiza-Koalition. Nur einen Tag vor Veröffentlichung des legendären Ibiza-Videos, das zur Sprengung der Koalition führte, wurde das höchst umstrittene Gesetz im Nationalrat beschlossen.
Lukas Gahleitner-Gertz

Die fundierten rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken von Expert:innen und der zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden von ÖVP und FPÖ verlacht. Das Recht habe der Politik zu folgen – bis der Verfassungsgerichtshof im Dezember 2023 die Bedenken teilte und die Rechtsgrundlage der verstaatlichten Rechtsberatung als verfassungswidrig aufgehoben hat. Für eine Reparatur des Gesetzes gab er der Regierung bis Juni 2025 Zeit. Im Falle einer Nichtreparatur würde die Rechtsberatung kein Aufgabenbereich der BBU GmbH mehr sein.

So sehr die rechtliche Konstruktion der BBU GmbH jeden Unmut verdiente so sehr muss man auch ihre weitestgehend sehr gute Arbeit wertschätzen. Es ist tatsächlich durch viele Maßnahmen gelungen, Qualitätsstandards zu etablieren und einzuhalten. Eingriffe der Politik und des Innenministeriums sind keine bekannt, die handelnden Personen – Geschäftsführer Andreas Achrainer und Bereichsleiter Stephan Klammer – zeigten viel Verantwortung in diesem rechtsstaatlich sensiblen Bereich.

Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die als verfassungswidrig erkannte Grundlage der BBU GmbH viele Einfallstore der Einflussnahme in die tatsächliche Arbeit der Rechtsberatung vorsieht. Auch wenn diese bislang nicht genützt wurden und die Qualität der Arbeit die Erwartungen übertroffen hat war die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof, mit der ein Nachbesserungsauftrag gegeben wurde, im Sinne des Rechtsstaats.

Im Juni 2024 kam dann die nächste überraschende Nachricht: Die türkis-grüne Regierung hat sich auf die Reparatur des BBU-Gesetzes geeinigt. Hätte sie dies nicht getan, so wäre es wohl eine der ersten Aufgaben des im Herbst neu zu wählenden Nationalrats gewesen. Dass eine neue Regierung eine Reparatur noch vor Ablauf der Reparaturfrist gelingen würde wäre äußerst fraglich gewesen. Zivilgesellschaftliche Organisationen bereiteten sich schon auf eine mögliche Ausschreibung der Rechtsberatung und -vertretung im Asylverfahren vor um diese Aufgabe wieder in nichtstaatliche Hände zu übernehmen. Ein Beschluss des Nationalrats würde diese Bemühungen obsolet machen.

Die vorgeschlagene Reparatur des BBU-Gesetzes wäre keine Niederlage der Zivilgesellschaft. Im Gegenteil: Auch wenn die Rechtsberatung durch eine verstaatlichte Agentur ein Wermutstropfen ist und eben nicht das vollkommene Aus des Kickl-Projekts bedeuten würde, sehr giftige Zähne würden dem Projekt gezogen werden. Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung würde durch weitgehende Personal- und Budgethoheit gestärkt, das Dolmetschwesen der Rechtsberatung zugeordnet und auch die Nominierung eines zusätzlichen unabhängigen Aufsichtsratsmitglieds durch das Justizministerium vorgesehen werden. Der Qualitätsbeirat würde eine gesetzliche Grundlage bekommen, der Finanzierungsschlüssel festgeschrieben werden. Den zivilgesellschaftlichen Hauptbedenken wurde Rechnung getragen.

Ob tatsächlich vieles new in der BBU wird hängt davon ab, ob das Gesetz auch tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird. Falls ja wird das nichts an unserer Haltung ändern: Wir werden die Arbeit der BBU weiterhin kritisch beobachten und sie gegen allfällige Einflussversuche von Seite des BMI und der Politik lautstark unterstützen. Falls die Reparatur scheitert bleibt ein Fenster, dass die Rechtsberatung wieder in die richtigen - nichtstaatlichen - Hände überführt wird.

Wir bleiben dran!

Kontakt und Information

Bild Lukas Gahleitner-Gertz mit Link zur Seite von Lukas Gahleitner-GertzLukas Gahleitner-Gertz
T 01 53 212 91 - 15
gahleitner@asyl.at








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