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asylfakt spezial: Rückblick 2023 in Wort, Bild und Ton

Rückgeblickt auf 2023: Des Koordinators Gahleitner-Gertz persönliche Highlights des Jahres in einem asylfakt-Interview in Wort, Bild und Ton.

Redakteur Thomas Haunschmid (TH): 
Lukas, was fällt Dir in diesem ereignisreichen Jahr 2023 spontan als dein persönliches Highlight ein?

Koordinator Lukas Gahleitner-Gertz (LGG):
Highlights hat es in diesem Jahr einige gegeben: Spontan fällt mir da die Einschüchterungsklage der zwielichtigen internationalen Organisationen ICMPD gegen die – laut Eigendefinition – „Zwutschki“-NGO SOS Balkanroute ein. Letztere hatte ja aufgedeckt, dass mit EU-Steuermitteln eine illegale Hafteinheit für Schutzsuchende außerhalb der EU-Außengrenze in Bosnien gebaut werden sollte. Gegen die Kritik ging ICMPD mit einer sogenannten SLAPP-Klage vor: Die NGO sollte eingeschüchtert und mundtot gemacht werden. Mit der engagierten Anwältin Maria Windhager gelang es aber, dass die Klage vom Gericht abgewiesen wurde und festgehalten wurde, dass ICMPD mit seinen widersprüchlichen Aussagen zum öffentlichen Misstrauen beim ohnehin heiklen Thema Asyl und Migration beigetragen hat. 

TH: Nachzuhören ist diese Geschichte hier in der Episode 12 incl. exquisitem Intro von Jan Böhmermann. Was würdest Du sagen war in Europa asylpolitisch wichtig im Jahr 2023?

LGG: Auf europäischer Ebene wurde eine politische Einigung hinsichtlich der vermeintlichen Neuorganisation im Asylbereich verkündet. Was dabei auffällt ist, dass es noch gar keine Gesetzestexte gibt, auf die sich die Staaten geeinigt haben und alles was bisher bekannt ist nahelegt, dass es eine Fortführung des schon bisher nicht funktionierenden Zuständigkeitssystems ist. Dazu kommen Verschärfungen, die zur Abschottung beitragen sollen, aber wohl großteils nicht umsetzbar sind.

TH: Gibt es auch Gutes zu berichten?

LGG: Positiv ist jedenfalls, dass sich das Innenministerium mit dem Bundesland Wien über eine neue Art der Organisierung des Grundversorgungssystems geeinigt hat. Zukünftig wird hier nicht nach fiktiven Tagsätzen, sondern nach realen Kosten abgerechnet. Das soll zur Planungssicherheit beitragen, Unterkunftgeber sollen so einen Ersatz der realen Kosten bekommen und nicht Gefahr laufen, in Zeiten galoppierender Inflation auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Unser Griechenland-Projekt (TETRAA) hat auch sehr viele Erfolge gebracht:
Hier unterstützen wir Schutzsuchende in einem Rechtsberatungsprojekt, die in Griechenland menschenunwürdig behandelt werden. Aufgrund des Verhaltens Griechenlands kann Österreich diese Menschen nicht nach Griechenland schicken – und das seit 12 Jahren nicht! Wir wollen mit diesem Projekt zwei Dinge aufzeigen: Einerseits leisten wir konkreten Menschen in konkreten Situationen Unterstützung. Andererseits zeigen wir auf, dass Österreich die Wahl hat: Entweder es setzt sich dafür ein, dass auch in anderen Ländern die Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende endlich eingehalten werden oder die Leute müssen ein Asylverfahren in Österreich bekommen. Die Lösung liegt nicht darin, dass in Österreich Standards heruntergesetzt werden sondern dass die Mindeststandards in anderen Ländern der EU eingehalten werden. Wir konnten hier bereits in 15 Fällen Erfolge erzielen.




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Last but not least aber sicher nicht abschließend: Die Niederlage der Tory-Regierung vor dem britischen Supreme Court bezüglich des hirnrissigen Ruanda-Plans. Hier hat sich gezeigt, dass sich strategische Prozessführung lohnt und hier ganz klar die rechtsstaatlichen Grenzen aufgezeigt werden konnten. Wir freuen uns sehr, dass unseren britischen Kolleg:innen und dem UNHCR es gelungen ist, dem Gericht aufzuzeigen, dass es nicht reicht, ein Land als sicher zu erklären. Es hängt noch immer davon ab, ob ein Land tatsächlich sicher ist und einen effektiven Zugang zum Asylsystem sowie menschenwürdige Unterbringung gewährt oder nicht.  


Ausgerückt nach Innsbruck zum Grundversorgungs-Quartier Reichenau


TH: Noch einmal zurück nach Osterreich. Vor ein paar Tagen gab es eine Aussendung der asylkoordination österreich mit dem Titel: „Ausgestaltung der verstaatlichten Rechtsberatung im Asylverfahren verfassungswidrig, meint der VfGH.
Nach fast 5 Jahren wurde die inhaltliche Kritik der asylkoordination österreich und weiterer maßgeblicher zivilgesellschaftlichen Organisationen wie zB. amnesty international, Diakonie, Caritas und Volkshilfe vom Verfassungsgerichtshof bestätigt: Das Prestigeprojekt des einzigen bisher vom Bundespräsidenten entlassenen Innenministers, Herbert Kickl, die Verstaatlichung der Rechtsberatung ist verfassungswidrig. Teile des Gesetzes werden aufgehoben und müssen bis Juni 2025 repariert werden. 
„Es rächt sich nun, dass die inhaltlich fundierte Kritik der NGOs, der Wissenschaft und des BBU-eigenen Qualitätsbeirats von Kickl, der ÖVP und willfährigen Beamten, die mit Aufsichtsratsposten in der BBU versorgt wurden, verlacht und weggewischt wurden,“ so wirst Du zitiert Lukas. Ein voller Erfolg, oder?


LGG: Ja. Es hat sich ausgezahlt, dass wir gemeinsam mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich in der Initiative #fairlassen zusammengeschlossen haben, einen langen Atem gehabt haben. Das höchst umstrittene Gesetzesprojekt wurde am Tag vor der Veröffentlichung des Strache-Videos auf Ibiza im Nationalrat von ÖVP und FPÖ beschlossen. Kickls Ansage, er wolle in diesem Bereich selbst kontrollieren hat sich – wenig überraschend – als nicht kompatibel mit unserer rechtsstaatlichen Grundordnung herausgestellt. 
Die Rechtsberatung kann zwar grundsätzlich von der BBU gemacht werden, die Unabhängigkeit der Rechtsberatung ist aber nicht ausreichend abgesichert. In den nächsten Monaten muss nun entweder diese Unabhängigkeit besser abgesichert werden oder überhaupt ein ganz anderes System gewählt werden. Eine Auslagerung der Rechtsberatung und -vertretung auf nichtstaatliche Akteure sollte hier ernsthaft in Erwägung gezogen werden.

TH: Zum Schluss noch eine Ankündigung für eine spannende Talkshow, für unseren asylfakt live. Ein Jahr Podcast asylfakt, in denen der Koordinator zurückgeblickt bzw. zurechtgerückt hat und mit dem Redakteur zu asylpolitisch relevanten Plätzen ausgerückt ist. Viele spannende Gäste haben uns im Studio in der Burggasse besucht. Ein Wiedersehen mit (hoffentllich) vielen von ihnen gibt es am 23. Jänner beim Geburtstags-Podcast  asylfakt live samt hochkarätiger Diskussion auf dem Wiener Badeschiff: 


23.1.2024: Irreguläre Migration. Zeitgenössisches Phänomen oder politischer Kampfbegriff?
Diskussion mit SHOURA ZEHETNER-HASHEMI (GF Amnesty International)
JUDITH KOHLENBERGER (Migrationsforscherin WU)

LGG: Es wird sehr viel über den Kampf gegen irreguläre Migration gesprochen und es fehlt hier oft an Einordnung. Die GFK sieht ja ein Bestrafungsverbot für illegale Einreise vor. Ist es dann legitim, von irregulärer Einreise zu sprechen? Welche Rolle spielt der Begriff mittlerweile im Diskus, vor allem weil es ja fast keine legalen Fluchtwege gibt? Welchen Stellenwert hat das Recht auf Asyl im Menschenrechtssystem? 

TH: Viele Fragen und  sicher hochkarätige Antworten unserer Expert:innen. Mitdiskutieren ist jedenfalls erwünscht. Genauso wie das (Nach)Hören unserer Podcast-Episoden!

Wir freuen uns auf ein spannendes Wahljahr, hoffen Sie hören uns 2024 wieder (alle zwei Wochen) zu und wünschen einen guten Rutsch und a guats Neu´s!
Das asylfakt-Team

 
Kontakt und Information

Bild Thomas Haunschmid mit Link zur Seite von Thomas HaunschmidThomas Haunschmid
haunschmid@asyl.at








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