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1.12.2023

VfGH: Ausgestaltung der verstaatlichten Rechtsberatung im Asylverfahren verfassungswidrig

Wien, 22.12.2023 - Unabhängigkeit der Rechtsberatung durch Rechtsstaats-Pfusch von Kickl gefährdet - nächstes ÖVP-FPÖ-Prestigeprojekt zerbröselt
Lukas Gahleitner-Gertz

Nach fast 5 Jahren wurde nun die inhaltliche Kritik der asylkoordination österreich und weiterer maßgeblicher zivilgesellschaftlichen Organisationen wie zB. amnesty international, Diakonie, Caritas und Volkshilfe vom Verfassungsgerichtshof bestätigt: Das Prestigeprojekt des einzigen bisher vom Bundespräsidenten entlassenen Innenministers, Herbert Kickl, die Verstaatlichung der Rechtsberatung ist verfassungswidrig. Teile des Gesetzes werden aufgehoben und müssen bis Juni 2025 repariert werden.

„Es rächt sich nun, dass die inhaltlich fundierte Kritik der NGOs, der Wissenschaft und des BBU-eigenen Qualitätsbeirats von Kickl, der ÖVP und willfährigen Beamten, die mit Aufsichtsratsposten in der BBU versorgt wurden, verlacht und weggewischt wurden,“ so Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der asylkoordination österreich. Der systemische Interessenskonflikt, der sich vor allem in der Doppelrolle des Innenministers zeigt, steht in Widerspruch zu den Prinzipien der Unabhängigkeit und Waffengleichheit, wie sie der Rechtsprechung von EuGH und EGMR entnommen werden können, und expliziten unionsrechtlichen Vorgaben zur Asylrechtsberatung.

Wo Kickl drauf steht, ist rechtstaatlicher Pfusch drin

Unmissverständlich hatte FP-Innenminister Kickl angekündigt, dass er in diesem Bereich „selbst kontrollieren“ wolle. Das Gesetz wurde am Tag vor Veröffentlichung des Strache-Videos im Mai 2019 von der türkis-blauen Ibiza-Koalition entgegen aller klaren Hinweise auf die Verfassungswidrigkeit durch den Nationalrat gepeitscht. Kickl behauptete damals, dass das Gesetz „auf Punkt und Beistrich die Vorgaben des europäischen Rechts erfüllen“ würde. „Nach der Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof sind aber nun tatsächlich nur noch die Satzzeichen als verfassungskonform übriggeblieben,“ weist Gahleitner-Gertz auf die Realitätsverweigerung Kickls hin.

Handlungsauftrag an Regierung, SPÖ und NEOS

„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof ist klar: Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung muss besser abgesichert werden. Hier müssen möglichst rasch alle Optionen auf den Tisch, auch eine Auslagerung an nichtstaatliche Akteure der Zivilgesellschaft muss geprüft werden, die schon in der Vergangenheit bewiesen haben, dass sie die Qualität und geforderte Unabhängigkeit liefern können,“ sagt der Sprecher der asylkoordination österreich, Lukas Gahleitner-Gertz. „Dass der abgesetzte Innenminister und selbsternannte Vokaki von rechtsstaatlichen Garantien nicht viel hält, sollte spätestens jetzt allen bekannt sein. Es gibt einen klaren Auftrag – an die Koalitionsparteien, aber auch an SPÖ und NEOS – möglichst rasch eine Absicherung der Unabhängigkeit der Rechtsberatung und -vertretung im Verfassungsrang anzudiskutieren und zu beschließen.“

Einschränkung des Einflusses des Innenministeriums unabdingbar

Sollte eine Lösung innerhalb der bestehenden Strukturen gefunden werden, braucht es maßgebliche Gesetzesänderungen, um den Erfordernissen des Verfassungsgerichtshofs Rechnung zu tragen. Momentan stellt das Innenministerium die Hälfte aller Aufsichtsratsmitglieder und den Aufsichtsratsvorsitzenden in der BBU GmbH. „Diese Zusammensetzung müsste jedenfalls geändert werden, um nicht eine neuerliche Aufhebung durch den VfGH zu riskieren. Auch dürfen Rechtsberater:innen nicht zum Schweigen über Missstände in den Verfahren verpflichtet werden: Genau auf diese Gefahr einer Blackbox ohne zivilgesellschaftliche Kontrolle haben wir stets zu Recht hingewiesen,“ so Gahleitner-Gertz abschließend.


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