Unbegleitete Kinder mit Fluchterfahrung in Österreich

Unbegleitete Kinder mussten aus ihrem Herkunftsland flüchten. Es sind Kinder, die auf Grund der Flucht ohne ihre Eltern auskommen und leben. Für die also jemand die Verantwortung übernehmen muss. Und zwar unabhängig davon, ob sie nun sechs oder 16 Jahre alt sind
Lisa Wolfsegger
Im Jahr 2025 sind 8.294 Kinderflüchtlinge nach Österreich gekommen, 572 davon sind Kinder, die ohne ihre Eltern oder eine Betreuungsperson nach Österreich geflüchtet sind. 24 von ihnen waren sogar unter 14 Jahre alt. Am stärksten vertreten waren Kinder aus den Herkunftsländern Afghanistan und Syrien. In diesen Ländern herrscht seit Jahren Krieg. Die staatlichen Strukturen können weder die individuelle Sicherheit garantieren, noch eine fundierte Ausbildung für ihre Kinder. Dazu kommen Angst vor Zwangsrekrutierung, politische Verfolgung, Zwangsheirat, Blutrache und weitere Bedrohungen für ihr Leben. „Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt (...) angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält (...) und zwar unabhängig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht.“
(Artikel 22 Kinderrechtskonvention)
Wie sieht die Realität aus?
... Warten auf den Ausgang des Asylverfahrens
Das Leben von asylsuchenden Kinder, die ohne ihre Eltern nach Österreich kommen ist letztendlich vom Ausgang ihres Asylverfahrens abhängig. Bestehen Zweifel an der Minderjährigkeit, wird eine Altersfeststellung angeordnet. Diese besteht aus einer multidisziplinären Bewertung mit einer psychosoziler Einschätzung durch qualifzierter Fachkräfte und einer medizinischen Beurteilung (als letztes mittel) bestehend aus einem Handwurzelröntgen, einer Zahnstandsanalyse und manchmal auch noch einer MRT des Schlüsselbeins.
Kommt die Behörde zum Schluss, dass das Kind tatsächlich minderjährig ist, muss es zum Normverfahren in Österreich zugelassen werden. Zuständig für das Verfahren ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Bei einer negativen Asylentscheidung ist eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Diese Behörden entscheiden darüber, ob das Kind in Österreich bleiben darf. Viele unbegleitete Kinder verschwinden in der ersten Zeit des Asylverfahrens. 2025 waren es über 82 Prozent aller unbegleiten Kinder die in Österreich einen Asylantrag gestellt haben. Von 2022 bis 2025 sind ingesamt 17.273 unbegleite Kinder aus Österreich verschwunden bzw. Kinder deren Asylverfahren ohne Entscheidung eingestellt wurde. Eine sehr besorgniserregende Zahl. Gesucht wird nach diesen Kindern in der Regel nicht.
Viele dieser Kinder ziehen in andere EU-Länder weiter, wie sie dort hinkommen, weiß niemand. Ob sie in die Hände von Kriminellen gelangen oder sicher dort ankommen, bleibt ungeklärt. Diese Kinder verschwinden, weil sie zu Familienmitgliedern in anderen Ländern gelangen wollen und nicht die unendlich langen, legalen Familienzusammenführungsverfahren abwarten können (wenn diese überhaupt möglich sind) oder aber auch, weil sie falsche Informationen über Österreich oder falsche Hoffnungen hinsichtlich anderer Länder haben. Viele verschwinden aber auch, weil sie von der langen Aufenthaltsdauer und vom Leben in den nicht-kindgerechten Bundesbetreuungseinrichtungen frustriert sind.
Mit guter Betreuung und umfassender rechtlicher Aufklärung könnte das Verschwinden vieler Kinder verhindert werden. Sie sollten idealerweise vom Anfang an, am besten noch vor dem Stellen eines Asylantrags, kindgerecht aufgeklärt werden. Alleinreisende Kinder brauchen Informationen über ihre Perspektiven in Österreich und anderen EU-Ländern, bestenfalls klärt eine obsorgeberechtigte Person schon vor dem Asylantrag, ob dieser überhaupt die beste Option und im Interesse des Kindes ist.
Was geschieht mit unbegleiteten Kindern während des Asylverfahrens?
Während der Dauer des Asylverfahrens werden die Kinder in einer Betreuungsstelle der Grundversorgung, manchmal auch in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und betreut. Für die Betreuung von unbegleiteten Kindern in Grundversorgung stellt die Republik weit weniger Ressourcen zur Verfügung als für andere Kinder, die nicht bei ihren Eltern sein können. Damit lässt der Staat sie im Stich: Denn unbegleitete Kinder brauchen in den Einrichtungen, in denen sie betreut werden, all das, was österreichische Kinder auch brauchen. Sie müssen auf das Erwachsenenleben vorbereitet werden. Sie müssen begleitet werden. Und das ab ihrem ersten Tag in Österreich. Dazu gibt es eine 2023 herausgebrachte Studie der asylkoordination österreich.
Der Staat spricht diesen Kindern also das Kindsein ab.
In der ersten Zeit des Asylverfahrens sind sie in Betreuungsstellen des Bundes (BBEs) untergebracht. Im Juni 2026 waren etwa 27 Kinder in zwei Einrichtungen aufgeteilt (Traiskirchen und Finkenstein). Das sah aber auch schon anders aus. Im Herbst 2022 waren in über 1.200 unbegleitete Kinder in fünf verschiedenen Bundesbetreuungeinrichtungen aufgeteilt untergebracht, während in alle neun Landesgrundversorgungen (mit kleinteiligen WGs) insgesamt nur etwas über 1.100 unbegleitete Kinder untergebracht waren.
Auf Grund der sinkenden Asylantragszahlen haben die meisten Bundesbetreuungseinrichtungen welche unbegleitete Kinder untergebracht hatten in den letzten Jahren geschlossen.
In den Höchstzeiten waren teilweise 85 Prozent der Kinder in den Bundeseinrichtungen bereits zu Verfahren zugelassen und müssten schon in den Einrichtungen der Länder sein. Manche haben sogar bereits einen Schutzstatus in Österreich. Eine große Anzahl war daher in den nicht Kindergerechten Einrichtungen untergebracht.
Diese Bundeseinrichtungen bieten weitaus schlechtere Betreuungsmöglichkeiten und es fehlt die adäquate Schule. Bis 2026 hatten die Kinder - neben den fehlenden sozialen Kontakten auch keine:n Obsorgeberechtigten in der Zeit der Bundesbetreuung. Erst durch die GEAS Reform 2026 ändert sich dies und der örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger ist Obsorgeberechtigt. Für die unbegleiteten Kinder in Traiskirchen ist dies etwa die BH Baden.
Danach kommen die Kinder in Betreuungsstellen der Bundesländer. In Österreich gibt es zurzeit etwa 30 Einrichtungen von auf unbegleitete Kinder im Asylkontext spezialisierten Betreuungsstellen. Die asylkoordination österreich vernetzt diese Betreuungsstellen. Sozialpädagog:innen und Sozialarbeiter:innen kümmern sich um einen geregelten Tagesablauf und darum, dass die Kinder Deutsch lernen, die Schule besuchen oder eine Ausbildung machen können. Leider sind die Möglichkeiten für Kinder im Asylkontext oft sehr beschränkt, manche haben in ihrer Heimat nie die Schule besucht und können weder lesen noch schreiben. Andere werden nicht in die Schule aufgenommen, weil sie noch nicht genügend Deutsch können. Unbegleitete Kinder besitzen das Recht auf Schulbildung. Ein direkter Einstieg in die Berufswelt ist in Österreich schwer möglich. Der Antritt einer Lehre ist nur mit einer Beschäftigungsbewilligung und nach einem sogenannten Ersatzkräfteverfahren möglich.
Was bewegt die Kinder?
Der Alltag der Kinder ist geprägt von der Aufarbeitung traumatisierender Erlebnisse und der Unsicherheit über den Ausgang des Asylverfahrens. Sie sehnen sich nach Sicherheit und Geborgenheit und danach, wieder gemeinsam mit ihrer Familie leben zu können oder selbstständig zu werden.
Es gibt in Österreich seit einiger Zeit nun auch die Möglichkeit, Fluchtwaisen bei sich in der Familie aufzunehmen.
Obsorge
Eltern haben Rechte und Pflichten gegenüber ihren minderjährigen Kindern - ihnen obliegt die Obsorge. Fluchtwaisen haben keine Eltern und daher in der Regel auch keine Obsorgeberechtigten in Österreich.
Während der ersten Zeit des Asylverfahrens haben die Jugendlichen eine Rechtsvertretung im Asylverfahren, ansonsten aber niemanden, der für sie zuständig ist (also keine obsorgeberechtigte Person). Erst nach Zulassung zum Verfahren übernimmt die Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge für die Jugendlichen.
Wie lange dauert es, bis über den Asylantrag entschieden wird?
Ein:e Rechtsvertreter:in begleitet die unbegleiteten Kinder durch das Asylverfahren. Die Verfahrensdauer variiert stark. Spätestens nach einem halben Jahr sollte das Kind einen Bescheid bekommen, in dem ihm mitgeteilt wird, ob es in Österreich bleiben darf, das heißt, entweder Asyl, subsidiären Schutz oder einen anderen Aufenthaltstitel erhält. Nach 2015/16 gab es Fälle, in denen Kinder nach zwei Jahren noch nicht einmal die Gelegenheit hatten, der Behörde ihre Fluchtgründe zu schildern. Inzwischen dauern die Verfahren vor dem BFA selten länger als die vorgesehenen sechs Monate.
Was passiert, wenn unbegleitete Kinder 18 werden?
Werden Kinder volljährig, müssen sie meist in Quartiere für Erwachsene übersiedeln, ohne entsprechende Betreuung und Begleitung. Manche brechen in dieser Situation Schule oder Ausbildung ab. Erhalten sie Asyl oder subsidiären Schutz, beginnen viele als ungelernte Arbeitskräfte zu arbeiten, um schnell Geld zu verdienen.
Kampagne KIND ist KIND
Um für ein eine Gleichberechtigung aller Kinder einzutreten, haben sich über 40 Organisationen zur Kampagne KIND ist KIND zusammengeschlossen.










