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                | Fremdenrecht verbietet Familienleben [07.02.2006] | 
               
		  
                 Presseaussendung der asylkoordination Österreich zu den Konsequenzen des neuen Niederlassungsgesetzes für Dutzende Ehepartner österreichischer StaatsbürgerInnen.  
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Durch das neue Niederlassungsgesetz werden Ehepartner von  ÖsterreicherInnen in die Illegalität gedrängt. Betroffen sind Asylwerber, die  in der langen Wartezeit auf den Abschluss ihres Verfahrens eine Lebenspartnerin  gefunden haben.  
Bisher war es möglich bei einer Heirat in Österreich um eine  Niederlassungsbewilligung anzusuchen. Dies ist seit 1. Jänner 2006 nicht mehr  möglich, die Ehepartner der Österreicherinnen müssen ins Herkunftsland und von  dort einen Antrag stellen. 
Diese Gesetz hat, so sind sich JuristInnen einig, wenig Aussicht auf Bestand,  wenn der Verfassungsgerichtshof damit beschäftigt werden sollte. Bis dahin  werden allerdings Hunderte Paare an der Ausübung ihres Menschenrechts auf  Familienleben gehindert.  
Besonders schlimm ist die Situation jener Paare, die bereits 2005 oder früher  geheiratet haben und die nicht-österreichischen Ehepartner im vergangenen Jahr  um eine Niederlassungsbewilligung angesucht haben. Diese wurden nämlich von den  Behörden falsch informiert und im Unklaren darüber gelassen, dass ab 1. Jänner  2006 anhängige Anträge nach der neuen Rechtslage beurteilt werden. Die  Asylwerber wurden noch dazu aufgefordert, ihren Asylantrag zurückzuziehen,  wodurch sie keinen Aufenthaltstitel mehr haben und sich nunmehr illegal in  Österreich aufhalten. 
 
Die asylkoordinaton Österreich präsentierte gemeinsam mit FIBEL und helping  hands die Forderungen an Innenministerin Prokop am 7. Februar im Rahmen einer  Pressekonferenz. 
 
Stellungnahme des Vereins FIBEL/ Gertrud Schmutzer 
Stellungnahme von helping hands/ Peter Marhold  
Stellungnahme 
Angela Magenheimer, Vertreterin der Betroffenen  
 
 
FORDERUNGEN 
 
Gesprächstermin mit  Innenministerin Liese Prokop  
Es scheint, dass das Ausmaß des Eingriffs in zutiefst persönliche  Lebensbereiche der Betroffenen seitens der Innenministerin noch nicht  realisiert wurde. Wir fordern Frau Prokop auf, sich umgehend mit VertreterInnen  der betroffenen ÖsterreicherInnen und ihrer Angehörigen zu einem Gespräch  zusammenzusetzen und mögliche Auswege zu diskutieren. Wir fordern die Innenministerin  auf, zur ihrer Verantwortung für die Verzweiflung hunderter Paare und Familien  zu stehen und Auge in Auge mit ihnen Lösungen zu finden.  
   
  Schnelle Bearbeitung  der Altfälle nach der bisherigen Rechtslage  
  Es sind vordringlich jene Fälle aus dem Jahr 2005 zu bereinigen, die  durch Faschlinformation der Behörden dazu gebracht wurden, sich durch  Rückziehung des Asylantrags zu illegalisieren. Die Inlandsantragstellung muss  von Amts wegen zugelassen werden. 
   
  Verfassungs- und  EU-richtlinienkonformes Niederlassungsgesetz 
  Nur eine Neufassung der Bestimmungen erspart die Peinlichkeit, dass  wieder ein Gesetz einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhält. 
  In dieser Neufassung ist nicht nur sicherzustellen, dass ein Familienleben ohne  monatelange Unterbrechung (Auslandsantragstellung) geführt werden kann, sondern  auch, dass das Recht auf ein Familienleben unabhängig von Einkommensgrenzen  realisiert werden kann. Das neuerdings verlangte Mindesteinkommen des  österreichischen Partners bedeutet, dass Ehe zum Luxus für Besserverdienende  wird. 
   
  Inlandsantragstellung  zulassen 
  Bis zur Änderung des Gesetzes bzw. dessen Aufhebung durch den VfGh muss  die Möglichkeit der Inlandsantragstellung aus humanitären Gründen weitgehend  angewandt werden und vor allem auch jene Fälle umfassen, in denen eine  Auslandsantragstellung faktisch nicht möglich und nicht zumutbar ist  (insbesondere Eingriff in das Familienleben durch eine monatelangen Trennung,  ökonomische Zumutbarkeit, Möglichkeit einen Wohnsitz zu begründen, Sicherheitslage,  Zugang zu Botschaft etc…). 
 
 
 
 
  Herbert Langthaler, asylkoordination Österreich 
    Laudongasse 52/9  
    1080 Wien 
    T. 01/  53 212 91/12  
     M. 0699/ 10 389 505 
    Mail langthaler@asyl.at      
  
   
                    
  
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