STELLUNGNAHME DES VEREINS FIBEL 
zur neuen Rechtslage für Drittstaatsangehörige, die  EhepartnerInnen von ÖsterreicherInnen sind 
 
 
Das seit  1.1.2006 geltende Fremdenrecht gefährdet das Ehe-und Familienleben von  ÖsterreicherInnen, deren EhepartnerInnen Drittstaatsangehörige und in  Österreich oder einem anderen EU-Land noch nicht niedergelasssenen sind, in  erheblichem Ausmaß. 
 
EhepartnerInnen, die in Österreich Asyl beantragt haben, werden – ebenso wie andere  Drittstaatsangehörigen – aufgefordert, ihren Erstantrag auf  Niederlassungsbewilligung von der österreichischen Auslandsvertretung in ihrem  Herkunftsstaat zu stellen 
 
Damit wird allen AsylwerberInnen, die mit  ÖsterreicherInnen verehelicht sind, pauschal unterstellt, sie hätten keine  Fluchtgründe, sie wären in ihrem Herkunftsland nicht gefährdet! 
 
Diese  Rechtslage bringt aber gerade jene AsylwerberInnen in eine ausweglose  Situation, die als Verfolgte keine Möglichkeit der Rückreise haben. In manchen  Fällen werden Asylwerber von den Behörden ihrer Herkunftsländer nicht als ihre  Staatsangehörigen anerkannt, so dass ihnen die Einreise verweigert werden kann.  Darüberhinaus wäre es für einen Großteil dieser Paare nicht möglich, die  Reisekosten zu finanzieren. 
 
 
In welche existentiell  bedrohliche Lage betroffene Paare und Familien durch die neue Rechtslage  gebracht werden, macht einer unserer Beratungsfälle deutlich: 
 
Frau B. (Österreicherin) und Herr N. ihr Ehepartner  (aus Afghanistan), leben in einer kleinen Gemeinde im südlichen  Niederösterreich. Ursprünglich war er dort als Asylwerber in einer  Flüchtlingsunterkunft untergebracht. Drei Tage nach der Eheschließung im August  2005 stellte er bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft den Erstantrag auf  Niederlassungsbewilligung.  
Die Beamten forderten ihn darauf hin sofort auf, seinen Asylantrag  zurückzuziehen – was er schließlich auch tat. Da in den folgenden Wochen und  Monaten kein Bescheid eintraf, fragte Frau B. bei der Bezirkshauptmannschaft  immer wieder nach und wurde ständig vertröstet. Ende des Jahres war der Bescheid  zur Erteilung der Niederlassungsbewilligung noch immer ausständig.  
Am 28. Dezember 05 rief Frau B. aus diesem Grund beim Innenministerium an und  erfuhr von einem Beamten, dass man abgewartet habe, damit der Antrag nach der  neuen Rechtslage behandelt und entschieden werden könne. Die Folge: Herr N.  fürchtet ständig, in Schubhaft genommen zu werden, weil er aufgrund der  Rückziehung des Asylantrages nun als „Illegaler“ gilt. Er hat keinen Zugang zum  Arbeitsmarkt und ist von seiner Partnerin finanziell völlig abhängig. Bei einer  Rückkehr nach Afghanistan wäre sein Leben in Gefahr. Zermürbt von dieser  Situation befindet sich Herr N.in einer sehr schlechten psychischen Verfassung. 
 
Als  Beraterinnen müssen wir uns in der momentanen Lage darauf beschränken, an die  betroffenen Paare Durchhalteparolen auszugeben, weil ihre Probleme (Gefahr der  Abschiebung nach Rückziehung des Asylantrages, keine legale Erwerbsmöglichkeit,  die Belastungen im Fall von Arbeitslosigkeit oder Karenz der österreichischen  Partnerin) infolge der fremdenrechtlichen Bestimmungen nicht zu lösen sind. 
 
 
Abschließend weisen wir darauf hin, dass die Einschränkung und  Behinderung des Ehe-und Familienlebens der genannten Paare aufgrund der neuen  fremdenrechtlichen Vorgaben den Menschenrechtskonventionen (Recht auf  Familienleben) widerspricht. 
 
 
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Kurzinformation  zum Verein FIBEL 
 
 
FIBEL – Fraueninitiative Bikulturelle Ehen und Lebensgemeinschaften 
Heinestrasse 43  
1020 Wien 
T. 01/ 2127554 
fibel@verein-fibel.at 
www.verein-fibel.at 
 
Kontaktpersonen: Gertrud Schmutzer, Mag. Petruska Krcmar 
 
 
Der  Verein FIBEL bietet seit rund 12 Jahren Beratung und Information für Angehörige  bikultureller/binationaler Partnerschaften und Familien. Unser Beratungsangebot  umfasst Fremdenrechtliches, Informationen zur Eheschließung im In-und Ausland,  Konfliktregelung im Fall von interkulturellen und interkonfessionellen  Differenzen in der Partnerschaft und vieles mehr. Die Offenen Gruppen sind ein  Forum für Frauen in bikulturellen Beziehungen und Familien, die  Gesprächspartnerinnen mit ähnlichem Erfahrungshintergrund suchen. Die  Vortragsabende der FIBEL vermitteln Hintergrundwissen über anderskulturelle  Lebensweisen oder zu Fragen der Migration; unser Workshopangebot ist dazu  gedacht, weibliche Angehörige bikultureller Partnerschaften und Familien in  schwierigen Lebenslagen zu unterstützen. 2004 wurde FIBEL mit einem Preis aus  der Dr. Karl Renner-Stiftung der Stadt Wien ausgezeichnet. 
 
 
  
                    
  
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