Ehe unter dem Damoklesschwert des  Niederlassungsgesetze  
[Angela Magenheimer, Vertreterin der Betroffenen] 
 
 
Im  Oktober beschlossen wir zu heiraten. Wir, das sind mein Mann Patrick und ich.  Mit Heiratsantrag am Donaukanal und Sonnenuntergang und so. 
Damals waren wir  verliebt, glücklich und unbeschwert. Glücklich und unbeschwert sind wir jetzt  nicht mehr.  
Warum? 
 
Mein Mann war aus politischen Gründen aus Nigeria geflohen und hatte im  Frühjahr 2004 in Österreich um Asyl angesucht. Er wohnte dann in einem  Studentenheim, absolvierte zwei erfolgreiche Deutschkurse an der Uni und schlug  sich mit dem Verkauf des Augustin durch. In seiner Heimat hatte er vor seiner  Flucht Handelswissenschaften studiert und war Besitzer einer Bäckerei. 
 
Ich selbst bin  Kindergärtnerin, mache gerade die Ausbildung zur Therapeutin und bin im Moment  arbeitslos. 
 
Da ich mich aber dunkel erinnern konnte im Sommer etwas über ein neues  Fremdengesetz gehört zu haben, das angeblich 2006 in Kraft treten sollte,  klemmte ich mich zunächst hinters Telefon. Mein erster Anruf galt dem  Innenministerium. Ich wurde zu einem freundlichem Juristen verbunden der mir,  nachdem ich ihm unsere Ausgangssituation schilderte, mehrmals hoch und heilig  versicherte, dass sich für uns auch nach dem ersten Jänner nichts ändern würde,  wir könnten uns mit der Hochzeit ruhig Zeit lassen, das neue Gesetz hätte mit  uns nichts im Geringsten zu tun. Und er wünscht uns alles Gute. 
 
Hm… warum beschließt man also ein neues Gesetz, wenn sich dann doch nichts  ändert?  
So surfte ich einmal quer durch Netz, und wir begannen einen Beratungsstellenmarathon.  Nach zwei Wochen waren wir um viele Informationen reicher, müde vom vielen  Stiegensteigen und uns sicher, dass es besser wäre, noch vor ersten Jänner 2006  zu heiraten und um die Niederlassungsbewilligung anzusuchen. 
 
Gesagt getan, wir gaben uns am 19. Dezember voller Glück und Liebe das Ja-Wort.  Naiv wie wir waren, dachten wir wirklich, dass unserer gemeinsamen Zukunft  jetzt nichts mehr im Wege stehen konnte. Denkste! 
 
Mein Mann bekam seine Abeitsbewilligung und am Tag darauf einen Job bei der MA  48 (drei Mal die Woche Tagwache um vier Uhr früh und dann in Eiseskälte  Schneeschaufeln fünf Stunden lang für 23 Euro) - aber wir waren froh, bei der  momentanen Situation überhaupt etwas gefunden zu haben, und für den Anfang  besser als nix. 
 
Der nächste Schritt war jetzt bloß noch, die Niederlassungsbewilligung zu  beantragen.  
Die Dame bei der Fremdenpolizei betrachtete unsere Papiere voller  Wohlwollen, teilte uns aber mit, den Antrag nicht entgegennehmen zu können, da  mein Mann zunächst seinen Asylantrag zurückziehen müsse. Und sowieso würden  alle Akten nur mehr an die MA 20 weitergeleitet und diese nehme sie eben anders  nicht entgegen. Auf mein Argument, dass mein Mann damit zur Illegalität  gezwungen würde, antwortete sie, er solle bloß den Antrag zur  Niederlassungsbewilligung immer bei sich tragen, dann werde ihm schon nix  passieren.  
Mit dieser Auskunft und ohne eine andere Chance den Antrag zu  stellen, zog mein Mann also mit viel 'Bauchweh' seinen Asylantrag zurück. Mit  der Bestätigung über die Zurückziehung des Asylantrages nahm die Beamtin der  Fremdenpolizei seinen Antrag dann am 29.12.2005 entgegen.  
Frohes neues Jahr  wünschte sie uns noch. 
 
Bis jetzt ist es aber gar kein frohes Jahr. Die Angst vor der Abschiebung hängt  über unserer jungen Ehe wie ein Damoklesschwert. Jedes Mal zusammenzucken aus  Angst vor der Fremdenpolizei, wenn es unangemeldet an der Türe läutet. Angst,  wenn mein Mann ein bisschen später als vereinbart nach Hause kommt. Nach alter  Gesetzeslage wäre es für uns kein Problem, die Niederlassungsbewilligung zu  bekommen. Doch was wird jetzt?  
Fest steht, dass wir uns lieben und zusammen  leben wollen, fest steht, dass mein Mann auf keinen Fall mehr nach Nigeria  zurückgehen kann. Der Rest steht in den Sternen. 
 
 
Angela Magenheimer, Vertreterin der Betroffenen 
 
 
  
                    
  
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