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Gewaltschutz und Aufenthalt, 26.04.2024 - ausgebucht

Freitag, 26. April, 09.00 – 17.00h
Seminarbeitrag: 130 Euro

Seminarleitung: Marie – Luise Möller, Juristin bei der BBU, hat mehrjährige Erfahrung als Rechtsberaterin und koordinierte den Beratungsschwerpunkt "Rechtlicher Schutz für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt" für die Caritas Wien. Sie war für UNHCR tätig und wirkte an Forschungsprojekten im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt, internationalem Schutz und aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen mit, zuletzt im Auftrag der Internationalen Asyl- und Migrationsrichtervereinigung.

Überblick
Dieses Seminar behandelt auf verschiedenen Ebenen rechtliche Möglichkeiten von geschlechtsbezogener Gewalt betroffener MIgrantInnen und Asylsuchenden.
Einleitend wird ein Überblick über internationales Recht in Bezug auf Standards und staatliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt geboten.
In Folge werden Formen geschlechtsspezifischer Gewalt und Implikationen auf die Gewährung von Asyl und subsidiärem Schutz) erörtert, inklusive eines Überblicks zu (gewohnheits-)rechtlichen Gegebenheiten in Herkunftsländern, insbesondere in Ehe, Scheidungs- und Obsorgefragen.
Das davon geprägte Rechts- und Selbstverständnis der KlientInnen wirkt oft auch in den Zugang etwa zu einem Scheidungsverfahren oder Strafverfahren gegen Täter in Österreich hinein.
Außerdem werden Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht für Opfer von Gewalt (gemäß §57 AsylG sowie nach dem Niederlassungs- und AufenthaltsG) erörtert, einschließlich Umstiegs- und Verlängerungsmöglichkeiten.
Darüber hinaus wird neben aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen einer Scheidung auch auf rechtliche Grundlagen für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt im Zusammenhang mit Unterbringung und Versorgung eingegangen werden.

Schwerpunkte somit:
  • Implikationen geschlechtsspezifischer Gewalt auf die Gewährung von internationalem Schutz (Asyl, subsidiärer Schutz)
  • Überblick zur rechtlichen Position von Frauen in den Herkunftsländern, insbesondere in Ehe, Scheidungs- und Obsorgefragen
  • Aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt nach dem AsylG und nach dem Niederlassungs- und AufenthaltsG(inkl. Umstiegsmöglichkeiten und Verlängerung § 57, § 55)  
  • Aufenthaltsrechtliche Konsequenzen einer Scheidung
  • Rechtliche Grundlagen in Bezug auf Unterbringung von Versorgung von Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt
  • Fallbeispiele, Q&A

Ziel: KlientInnen mit geschlechtsbezogener Gewalterfahrung besser beraten und an die richtigen Stellen verweisen können
Zielgruppe:
MitarbeiterInnen aus Gewaltschutzeinrichtungen, um ein besseres Verständnis über die speziell für ihre KlientInnen relevanten aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen und Möglichkeiten zu bekommen
MitarbeiterInnen aus dem asyl- und fremdenrechtlichen Bereich, um KlientInnen im Fall des Falles besser beraten zu können
PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, SozialpädagogInnen, um die rechtliche Position betroffener KlientInnen besser zu überblicken.
Methoden: Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele
Voraussetzungen: Praxis in einem der genannten Bereiche



Bezüglich Förderungen und Ermäßigungen siehe Seminare allgemein.

Kontakt und Information

Bild Marion Kremla mit Link zur Seite von Marion KremlaMarion Kremla
T 01 53 212 91 - 13
kremla@asyl.at






Gewaltschutz und Aufenthalt, 26.04.2024 - ausgebucht

Rechnungsadresse
 
mycap
 






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