Grundversorgung in Österreich: Anspruch, Leistungen, Beträge

Die Grundversorgung ist das Sozialsystem für alle, die aufgrund ihres Aufenthaltstitels keinen Zugang zu den regulären Sozialleistungen, insbesondere zur Sozialhilfe oder Mindestsicherung haben. Dies sind Stand Juni 2026 zu 60% Vertriebene aus der Ukraine, weiters Schutzsuchende, also alle, deren Asylverfahren noch nicht entschieden ist und subsidiär Schutzberechtigte.
Marion Kremla
Was ist die Grundversorgung?
Seit 2004 existiert in Österreich ein flächendeckendes System der Flüchtlingsversorgung, die sogenannte Grundversorgung (GVS): Sie ist Existenzsicherung auf niedrigem Niveau und sichert das Nötigste: Unterkunft, Verpflegung und Krankenversicherung – allerdings auf wesentlich niedrigerem Niveau als die Sozialhilfe
Welche Leistungen Menschen erhalten, hängt davon ab, ob sie privat oder in einer organisierten Unterkunft wohnen. Auch zwischen den Bundesländern gibt es Unterschiede.
Grafik: Entwicklung der Anzahl der Bezieher:innen der Grundversorgung
Stand Juni 2026. Quelle: BMI, Darstellung: asylkoordination österreich
Grundversorgung und Sozialhilfe: Was ist der Unterschied?
Die Grundversorgung liegt deutlich unter der Sozialhilfe, die eigentlich das Existenzminimum normiert. Eine Einzelperson erhält für Miete und Verpflegung zusammen höchstens 425 € im Monat. Dazu kommen Bekleidungsgutscheine im Wert von bis zu 150 € pro Jahr. Das entspricht monatlich 12,50 € für Kleidung und damit einer Gesamtleistung von höchstens 437,50 € im Monat.
Zum Vergleich: Die Sozialhilfe beträgt für Alleinlebende im Jahr 2026 bis zu 1.229 € monatlich. In der Steiermark heißt sie Sozialunterstützung, in Wien Mindestsicherung.
| Einzelperson, privat wohnend | Grundversorgung | Sozialhilfe |
| Mietzuschuss | 165,00 € | – |
| Verpflegungsgeld | 260,00 € | – |
| Bekleidung, monatlich umgerechnet | 12,50 € | – |
| Gesamt pro Monat | 437,50 € | 1.229,00 € |
| Ermäßigung öffentlicher Verkehr | nein | ja (z. B. Mobilpass, SozialCard, FairCard) |
Wer ist zuständig? Bund und Länder
Die Zuständigkeit für die Unterbringung der Schutzsuchenden und die Finanzierung der Grundversorgung teilen sich Bund und Länder auf Basis einer 15a-Vereinbarung. Darin sind die Aufgabenteilung, die Leistungen der Grundversorgung, aber auch der Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer (nach Bevölkerungsanteil) und die Kostenteilung geregelt. Die Kosten trägt zu 60% der Bund und zu 40% das jeweilige Bundesland. Für Menschen im Asylverfahren gilt diese Aufteilung nur in den ersten 12 Monaten Gültigkeit, danach zahlt der Bund allein.
Weitere gesetzliche Grundlagen sind die EU-weit geltende Aufnahmerichtlinie (RL 2024/1346), sowie die Grundversorgungsgesetze des Bundes und der Bundesländer.
Wer hat Anspruch auf Grundversorgung?
Anspruch haben Menschen, die hilfsbedürftig sind und zu einer dieser Gruppen gehören: - Asyl-Antragsteller:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens
- Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung
- Subsidiär Schutzberechtigte
- Aufenthaltsberechtigte nach § 54a AsylG
- Unter Umständen Inhaber:innen einer Aufenthaltsberechtigung aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (§ 55, §56, § 57 AsylG) – zur Praxis in den Bundesländern siehe hier: Aufenthalt und Sozialleistungen
- Vertriebene aus der Ukraine
- abgelehnte Asyl-Antragsteller:innen, die nicht abgeschoben werden können
- andere Fremde, die nicht abgeschoben werden können
Welche Leistungen umfasst die Grundversorgung?
- Unterkunft und Verpflegung
- Krankenversicherung
- Bekleidungshilfe: 150 € pro Jahr, in Gutscheinen
- Schulbedarf: 200 € pro Jahr und Schüler:in
- Information, Beratung und Betreuung
- Übernahme der Fahrtkosten bei behördlichen Ladungen und Überstellungen, geregelt ist auch die Schülerfreifahrt, wenn die Schule mehr als 2 km entfernt ist.
Unterbringung: organisiertes Quartier oder private Wohnung
Wie diese Leistungen erbracht werden, variiert von Bundesland zu Bundesland und hängt auch vom Aufenthaltstitel ab. Ukraine Vertriebene können sich niederlassen, wo sie wollen und dort Grundversorgung beziehen. Wer hingegen um Asyl ansucht, wird zunächst in einer Bundesbetreuungsstelle (bekannt als „Erstaufnahmezentrum“, z.B. in Traiskirchen) untergebracht. Dort erfolgt die Abklärung, ob der Asylantrag erstens überhaupt in Österreich bearbeitet wird, und zweitens, in welcher Verfahrensart er geprüft wird. Nur wenn der Asylantrag im Normverfahren inhaltlich geprüft wird, folgt der nächste Schritt: Die Überstellung in ein Quartier der Landesgrundversorgung.
Unterkunftgeber:innen sind dort gewerbliche Betriebe wie Gasthäuser und Hotels oder gemeinnützige Einrichtungen wie Caritas, Diakonie, Volkshilfe oder Arbeiter-Samariter-Bund.
In den meisten Bundesländern dürfen Grundversorgte erst nach einer gewissen Zeit privat eine Wohnung mieten, dafür ist allerdings eine Genehmigung des Landes erforderlich. Das tun vor allem Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte, überwiegend in Wien. Ukraine-Vertriebene können ihren Wohnort frei wählen und dort Grundversorgung beziehen.
Während des laufenden Asylverfahrens ist ein Quartierwechsel nur mit Zustimmung des jeweils zuständigen Landesflüchtlingsbüros möglich. Hält sich ein:e Asylwerber:in nicht am zugewiesenen Wohnort auf, wird die Grundversorgung sofort beendet. Am 1. November 2017 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die Asylwerber:innen einen Wohnsitzwechsel in ein anderes Bundesland nicht mehr erlaubt.
Tagsatz: Wer bekommt die 25 € pro Tag?
Für die Unterbringung und Verpflegung in einer organisierten Unterkunft erhält der:die Unterkunftgeber:in maximal 25 € pro Person und Tag – zuletzt wurde diese von max. 21 € auf 25 € erhöht. Kostendeckend sind Verpflegung und Unterkunft mit diesem Betrag kaum möglich. Aufgrund dieser Tagsatzfinanzierung müssen nicht voll ausgelastete Quartiere in den Ländern immer wieder schließen.
Immer wieder kommt es zu Verwechslungen, wer den Tagsatz bekommt: Nicht die Grundversorgten, sondern die Unterkunft erhält die 25 € pro Tag. An die Grundversorgten wird nur Verpflegungsgeld – ganz oder auch nur teilweise, z.B. wenn es Frühstück gibt – ausgezahlt. Die Grundversorgten erhalten von den 25 € also 4-7 € pro Tag.
Wie hoch ist die Grundversorgung?
Wie viel Geld Grundversorgte erhalten, hängt vor allem davon ab, ob sie in einem organisierten Quartier oder privat wohnen. Im Quartier sind Unterkunft und meist auch die Mahlzeiten abgedeckt. Ausgezahlt werden dort nur 40 € Taschengeld im Monat und, wo selbst gekocht wird, ein Verpflegungsgeld.
Wer privat wohnt, bekommt Mietzuschuss und Verpflegungsgeld. Eine Einzelperson erhält zusammen höchstens 425,00 € im Monat, dazu Gutscheine in der Höhe von 150 € pro Jahr für Bekleidung. Alle Beträge sind Höchstwerte; einzelne Bundesländer zahlen auch weniger.
| Leistung | Organisiertes Quartier | Privat wohnend |
| Taschengeld | 40 € pro Monat | – |
| Verpflegungsgeld | 3 Mahlzeiten täglich oder bis 7 € pro Tag für Selbstversorger:innen (je nach Bundesland) | 260 € pro Monat für Erwachsene und unbegleitete Minderjährige, 145 € für andere Minderjährige |
| Mietzuschuss | im Quartier enthalten | max. 165 € pro Monat für Einzelpersonen, max. 330 € für Familien ab 2 Personen |
| Freizeitgeld | 10 € pro Monat, wird vom Quartier verwaltet | – |
| Bekleidung und Schulbedarf | Gutscheine | Gutscheine |
Bezahlkarte statt Bargeld
In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark wird das Verpflegungsgeld nicht bar oder per Überweisung ausgezahlt, sondern tageweise auf eine Bezahlkarte („Sachleistungskarte“) gebucht. Nicht alle Geschäfte akzeptieren diese Karte. Deshalb können Grundversorgte immer wieder im Supermarkt, in der Apotheke oder im Bus nicht bezahlen – eine demütigende Situation, besonders häufig in Niederösterreich.
Vertriebene aus der Ukraine in der Grundversorgung
Im Frühjahr 2022 wurden Ukrainer:innen mit Vertriebenen-Status als neue Zielgruppe der Grundversorgung aufgenommen. Für die Ukrainer:innen ist die Grundversorgung eine Möglichkeit, anzukommen und Ruhe zu finden. Sie brauchen dringend Wohnraum und oft auch psychosoziale Unterstützung, um sich in Österreich zurechtzufinden.
Das unflexible GV-System wird aber durch die neue Zielgruppe weiter belastet, auch wenn der Großteil der Ukrainer:innen privat untergebracht wurde. In anderen EU-Staaten wurden die Vertriebenen in das Sozialhilfesystem integriert. Zur Entlastung des GVS fordern nicht nur NGOs, dass ukrainische Vertriebene auch in Österreich Sozialhilfe bekommen, weil sie einen fixen Aufenthaltstitel und die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme haben.
Betreuung im organisierten Quartier
Auf 140 Personen im GVS-Quartier kommt in der Regel ein:e Sozialarbeiter:in. So werden die Asylwerber:innen wöchentlich oder jede zweite Woche von ihrer:ihrem Betreuer:in besucht. In den NGO-Quartieren sind Sozialarbeiter:innen meist vor Ort.
Sie helfen bei Amtswegen, Kontakten zur Schule, Arztbesuchen und Konflikten im Quartier. Auch die Vermittlung bei Konflikten mit der Bevölkerung wäre ihre Aufgabe. Bei diesem Betreuungsschlüssel ist das meist nicht machbar.
Bekommen Asylwerber:innen Deutschkurse?
Das hängt vom Bundesland ab. Erwachsene bekommen, wenn überhaupt, nur wenige Kursstunden. Sie werden meist aus dem Freizeitgeld von 10 € pro Person und Monat bezahlt. Vor allem am Land gibt es viel zu wenig Kursangebote und oft fehlt das Geld für Fahrt zum Kurs, der meist erst in der nächsten Stadt angeboten wird. Hier könnte ein Mobilitätspass (gratis oder günstig) für Personen in Grundversorgung helfen.
Ist Arbeiten während des Asylverfahrens möglich?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine unselbständige Tätigkeit möglich: Der Asylantrag muss seit drei Monaten registriert sein, ein Recht auf Verbleib bestehen UND das AMS muss dem Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung ausstellen. Dafür prüft das AMS im Ersatzkräfteverfahren, ob eine besser integrierte Arbeitskraft den Job übernehmen könnte. Erlaubt sind zudem selbständige Erwerbstätigkeit (z.B. als Fahrradkurier), sowie Saisonbeschäftigung und Erntearbeit.
Verpflichtend ist hingegen die gemeinnützige Beschäftigung bei Gemeinden, die mit einem geringen Anerkennungsbeitrag (1,60 bis 5 Euro pro Stunde) abgegolten wird. Wer der Verpflichtung nicht nachkommt, dem wird die Grundversorgung gekürzt. Verpflichtende gemeinnützige Beschäftigung wird von den Bundesländern geregelt. Die Pflicht gilt derzeit im Burgenland, in Oberösterreich, der Steiermark, Kärnten und Vorarlberg sowie zu Beginn des Asylverfahrens in den Einrichtungen des Bundes.
Zuverdienstgrenze in der Grundversorgung
Wer um Asyl ansucht und Geld verdient, darf dieses nur bis zu einer Zuverdienstgrenze von 110 € behalten. Pro Kind erhöht sich diese Zuverdienstgrenze um 80 €. Darüber hinausgehendes Einkommen kann die Grundversorgung kürzen oder beenden und zu Rückzahlungen führen.
Für Ukraine-Vertriebene in Oberösterreich und Wien gilt eine andere Regelung: hier wird ab Erreichen der Zuverdienstgrenze nicht alles abgezogen. Über der Grenze dürfen sie von jedem verdienten Euro 30 Cent behalten. Insgesamt darf das behaltene Einkommen die Grundversorgungsleistung nicht übersteigen.
Wie lange bekommt man Grundversorgung?
Grundversorgung gibt es grundsätzlich nur, solange jemand hilfsbedürftig ist. Nicht hilfsbedürftig ist zum Beispiel, wer Unterhaltsansprüche gegenüber Dritten hat – etwa gegenüber einer Person, die eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat. Auch regelmäßiges Einkommen über der Zuverdienstgrenze beendet oder kürzt die Grundversorgung.
- Asylberechtigte: voller Zugang zum Arbeitsmarkt; Grundversorgung endet spätestens nach vier Monaten. Danach können sie Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung beantragen.
- Subsidiär Schutzberechtigte: voller Zugang zum Arbeitsmarkt; Grundversorgung, solange sie sich nicht selbst erhalten können.
- Geduldete Personen: Wer nach einer Rückkehrentscheidung trotz Bemühen keine Reisedokumente bekommt, bleibt in der Grundversorgung und so vor Obdachlosigkeit geschützt.








