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12.2.2026

Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz: Verschärfungen dominieren, Chancen werden vergeben

Die asylkoordination österreich warnt vor schweren Mängeln im Entwurf zum Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz. Statt fairer Umsetzung europäischer Standards dominieren Einschränkungen von Rechten, neue Haftmaßnahmen und eine neuerliche massive Einschränkung der Familienzusammenführung. Eine rasche und gründliche Überarbeitung ist dringend nötig.

Wien, 12.02.2026 – Der Entwurf zum Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz folgt erneut dem bekannten Muster im Asylbereich in Österreich: Europäische Vorgaben werden in Österreich in einer besonders restriktiven Weise umgesetzt. Im Vordergrund steht nicht eine zielführende und sinnvolle Umsetzung, sondern die Einschränkung von Rechten von Schutzsuchenden. Massive Einschnitte beim Rechtsschutz, neue unverhältnismäßige Haftmaßnahmen und Sanktionen für Schutzsuchende bei Verpflegung und Unterkunft überwiegen.

Die handwerkliche Qualität des Gesetzentwurfs, der die größte Asylreform der letzten 30 Jahre darstellt, ist bemerkenswert mangelhaft und Zeugnis der fehlenden Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure. Gleichzeitig enthält die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) durchaus positive Ansätze, die – robust und konsequent umgesetzt – zu mehr Klarheit und Fairness beitragen könnten. Diese Chancen werden im vorliegenden Entwurf jedoch nur unzureichend genutzt.

„Die Regierung setzt wieder zuerst auf Abschreckung statt auf eine sachliche Umsetzung europäischer Standards“, erklärt Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der asylkoordination österreich. „Dabei gäbe es durchaus Elemente in der Reform, mit denen Verfahren verbessert und Rechte gesichert werden könnten – wenn man sie ernsthaft umsetzt.“ Ein Vorschlag für die notwendige Regelung der Obsorge ab Tag 1 für unbegleitete minderjährige Schutzsuchende wurde aber bislang trotz unzähliger Ankündigungen nicht einmal vorgelegt.

Besonders problematisch sind die geplanten Haftbestimmungen im Screeningverfahren, die in dieser Form verfassungswidrig sind und gestrichen werden müssen. Ebenso verfehlt und legistisch gänzlich misslungen ist die neuerliche massive Einschränkung der Familienzusammenführung, zumal dieser Aspekt nicht einmal Teil der umzusetzenden GEAS-Reform ist. Abgesehen von der klaren Unionsrechtswidrigkeit eines starren Quotensystems droht eine humanitär untragbare Situation und eine gerichtliche Aufhebung der Regelung. Dass es der Notwendigkeit eines Feststellungsverfahrens zumindest in Härtefällen bedarf, hat die Regierung selbst in Bezug auf den Stopp Familienzusammenführung erkannt.

“Durch die Verschiebung der Familienzusammenführung ins Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz macht die Regierung Stocker genau das, was sie sonst anprangert: Sie vermischt Asyl und reguläre Migration. Unverständlich ist es, in Zeiten des Spardrucks eine bisher unzuständige Behörde mit neuen Aufgaben zu betrauen, die eine umfassende Einarbeitungsphase notwendig machen wird,” kritisiert Gahleitner-Gertz.
 

Gezielte Nachbesserungen nötig


Um bei der Umsetzung einen sprichwörtlichen Bauchfleck zu vermeiden, braucht es im parlamentarischen Verfahren gezielte Nachbesserungen:

Die Streichung der unnötigen Einschränkung „nicht bloß vorübergehend“ beim neuen Aufenthaltstitel nach § 54a AsylG und sozialrechtliche Anpassungen auf Bundes- und Landesebene für diese Personengruppe, Streichung der Möglichkeit Schutztitel mittels Aktenvermerk statt Bescheid abzuerkennen sowie klare Übergangsbestimmungen im Hinblick auf bereits anhängige Asyl- sowie Familienzusammenführungsverfahren. Auch der Kinderschutz bei Befragungen unbegleiteter Minderjähriger muss gestärkt und europarechtlich nicht zwingende Einschränkungen des Rechts auf Verbleib müssen beseitigt werden.

„Viele Verschärfungen sind rechtlich nicht erforderlich, schaffen aber enorme Unsicherheit in der Praxis“, betont Sebastian Sperner, rechtspolitischer Referent der asylkoordination österreich. “Die Koalition ist gut beraten, die Einwände ernst zu nehmen und den Entwurf sehr rasch umfassend zu überarbeiten, um ein menschenunwürdiges Chaos in der Praxis zu vermeiden.”
 

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Kontakt und Information


Bild Sebastian Sperner mit Link zur Seite von Sebastian SpernerSebastian Sperner
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sperner@asyl.at

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