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2.7.2026

Betreuung von unbegleiteten Kindern in Fremdunterbringung

Für die Betreuung von unbegleiteten Kindern in Fremdunterbringung stellt die Republik weit weniger Ressourcen zur Verfügung als für andere Kinder, die nicht bei ihren Eltern sein können. Damit lässt der Staat sie im Stich: Denn unbegleiteten Kindern im Asylkontext brauchen in den Einrichtungen, in denen sie betreut werden all das, was österreichische Kinder auch brauchen. Sie müssen auf das Erwachsenenleben vorbereitet werden. Sie müssen begleitet werden. Und das ab ihrem ersten Tag in Österreich.
Lisa Wolfsegger

Bild von einer Figruar, das ein Kind darstellen sollDer Staat spricht diesen Kindern also das Kindsein ab. Kinder im Asylkontext werden meist nicht – so wie andere Kinder – in der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht, sondern im sogenannten Grundversorgungssystem. Diese Grundversorgung ist aber kein Platz für Kinder, die Grundversorgung regelt – wie der Name schon sagt – die Deckung der ersten, gerade zum Überleben wichtigsten Grundbedürfnisse von Schutzsuchenden.
Wenn wir den unbegleiteten Kindern im Asylkontext, wenn wir diesen Kindern das Kindsein nehmen und das machen wir, wenn wir sie in das Grundversorgungssystem drängen, dann nehmen wir den Kindern auch Chancen im Erwachsenenleben. Wer etwa keine Chance auf die bestmögliche Bildung bekommt, kann die eigenen Potenziale nicht ausleben.
Das Grundversorgungssystem ist ein System, in dem erwachsene Schutzsuchende eben diese Deckung der minimalen Grundbedürfnisse bekommen, etwa Nahrung, Unterkunft, Krankenversicherung und Kleidung. Kinder brauchen aber mehr als Essen, ein Dach über dem Kopf und etwas zum Anziehen. Kinder befinden sich in einer Entwicklungsphase des Lebens. Da braucht es eine Schulter zum Anlehnen und Ausheulen, sie brauchen jemand, der ihnen hilft, die richtige Schule oder Berufsausbildung zu finden und sie brauchen Räume zum Ausleben ihrer Kindheit (oder Jugend).

Bis zum Jahr 2004 hatte der überwiegende Teil der unbegleiteten Kinder überhaupt bestenfalls einen Platz zum Schlafen. Gesundheitsversorgung, Sprachkurse oder pädagogische Betreuung waren die Ausnahme. Mit Einführung der Grundversorgung gab es erstmals ein klares Bekenntnis der Verantwortungsträger auf Bundes- und Landesebene, für unbegleiteten Kinder speziell betreute Unterbringungsplätze bereitzustellen. Im Jahr 2005 gelang es, allen neu ankommenden unbegleiteten Kinder solche Betreuungsplätze anzubieten.


Unterbringung in der ersten Phase des Asylverfahrens

Link zu Asylverfahren bei FluchtwaisenWie bei allen erwachsenen Schutzsuchenden ist auch bei Kindern – begleitet oder unbegleitet – ein Asylantrag die einzige reale Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel in Österreich zu erlangen. Andere Wege einer legalen Einreise gibt es in Österreich kaum.

Nach dem Screening können die Kinder während der Zuständigkeits- und Zulässigkeitsprfüung zwie im beschleunigten Verfahren in Einrichtungen der Bundesbetreuung untergebracht werden.
Die BBU (Bundesagentur für Betreuung und Unterstützungsleistungen) führt diese Einrichtungen. Derzeit (Stand Juni 2026) gibt es zwei Einrichtungen wo unbegleitete Kinder in der Bundesbetreuung untergebracht sind - Traiskirchen und Finkenstein. Auf Grund er geringen Asylantragszahlen 2026 sind auch nur sehr wenige unbegleitete Kinder dort - mit Stand Juni 2026 sind es nur 27.
Das sah aber auch schon anders aus. Im Herbst 2022 waren in über 1.200 unbegleitete Kinder in fünf verschiedenen Bundesbetreuungeinrichtungen aufgeteilt untergebracht, während in alle neun Landesgrundversorgungen (mit kleinteiligen WGs) insgesamt nur etwas über 1.100 unbegleitete Kinder untergebracht waren.
Auf Grund der sinkenden Asylantragszahlen haben die meisten Bundesbetreuungseinrichtungen welche unbegleitete Kinder untergebracht hatten in den letzten Jahren geschlossen.
In den Höchstzeiten waren teilweise 85 Prozent der Kinder in den Bundeseinrichtungen  bereits zu Verfahren zugelassen und müssten schon in den Einrichtungen der Länder sein. Manche haben sogar bereits einen Schutzstatus in Österreich. Eine große Anzahl war daher in den nicht Kindergerechten Einrichtungen untergebracht.

Diese Bundeseinrichtungen bieten weitaus schlechtere Betreuungsmöglichkeiten und es fehlt die adäquate Schule. Bis 2026 hatten die Kinder - neben den fehlenden sozialen Kontakten auch keine:n Obsorgeberechtigten in der Zeit der Bundesbetreuung. Erst durch die GEAS Reform 2026 ändert sich dies und der örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger ist Obsorgeberechtigt. Für die unbegleiteten Kinder in Traiskirchen ist dies etwa die BH Baden.

Daher fordert die Kamagne KIND ist KIND die Errichtung von Clearingstellen für unbegleitete Kinder.


Unterbringung während des Normverfahrens und danach
 

Grundversorgung BildSpätestens wenn unbegeleitete Kinder zum Normverfahren zugelassen werden, kommen sie in eine betreute Wohngemeinschaft in die Bundesländer. Die Obsorge geht dann ex lege an die neue örtliche zuständige Kinder- und Jugendhilfe über.
Die WGs werden in der Regel von NGOs betrieben. In Österreich gibt es rund 30 solcher WGs für unbegleitete Kinder im Asylkontext. Die (finanziellen) Ressourcen, die diesen Einrichtungen von staatlicher Seite bereitgestellt werden, sind weit weg von dem, was Einrichtungen bekommen, die österreichische Kinder unterbringen – weil es eben nicht über die für Kinder zuständige Kinder- und Jugendhilfe (die sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert) geregelt ist, sondern über das Erwachsenen-System der Grundversorgung – welche sich hauptsächlich an den Bedürfnissen des Innenministeriums orientiert. Eine logische Erklärung dafür gibt es nicht.
Ein weiteres Problem ist, dass die Kinder- und Jugendhilfe in Österreich generell unterfinanziert ist. Der Kinder- und Jugendhilfe fehlt es an Mitteln, um Kinder – geflüchtet oder nicht – ausreichend zu betreuen. Daher muss von staatlicher Seite die Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt sein, damit jedes Kind, unabhängig vom Geburtsort oder Aufenthaltstitel in Österreich seinen Bedürfnissen entsprechend betreut wird, denn KIND ist KIND – egal woher es kommt.

Bild mit Link zur Studie zum erhöhten BetreuungsbedarfDie von NGOs geführten Einrichtungen, in denen unbegleitete Kinder im Fluchtkontext in den Bundesländern untergebracht sind, sind für den längeren Aufenthalt gedacht. Die Qualität dieser Einrichtungen ist um einiges besser als die der Bundesbetreuungseinrichtungen. Die betreibenden Organisationen müssen dafür aber Spendengelder in die Betreuung fließen lassen – für Organisationen ohne Spendengelder wäre eine kindgerechte Betreuung daher nicht möglich. Der Staat lässt die Kinder auch hier im Stich.
Zusätzlich zu den professionellen Betreuer:innen leisten ehrenamtliche Unterstützer:innen einen wichtigen Beitrag beim Ankommen von schutzsuchenden Kindern. Pat:innen lernen mit den Kindern, dienen als zusätzliche erwachsene Bezugsperson und zeigen den Kindern das Leben in dem für sie noch fremden Land. Eines dieser Projekte ist connecting people von der asylkoordination österreich. Pat:innen helfen den jungen Menschen ihren Platz in Österreich zu finden.

Die Betreuungsstellen, die unbegleitete Kinder im Asylkontext während des inhaltlichen Asylverfahrens unterbringen, sind im Netzwerk unbegleitete Kinder vernetzt.


Finanzierung durch Tagsätze
 

Bis Juli 2024 galten österreichweit für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von unbegleiteten Kindern im Asylkontext folgende Betreuungskategorien und Tagsätze (Beträge pro Kind und Tag):
  • Wohngruppe: 1:10 = 1 Betreuer:in für 10 Kinder, Tagsatz 95,00 Euro
  • Wohnheim: 1:15 = 1 Betreuer:in für 15 Kinder, Tagsatz 63,50 Euro
  • betreutes Wohnen: 1:20 = 1 Betreuer:in für 20 Kinder, Tagsatz 40,50 Euro  
Diese Beträge galten seit 2016 und wurden seither nicht mehr inflationsangepasst. Zudem sind das wesentlich niedrigere finanzielle Ressourcen als jene, die für fremduntergebrachte Kinder ohne Fluchthintergrund zur Verfügung stehen. Diese sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, der Tagsatz bei österreichischen Kindern, die nicht bei ihren Eltern leben können, beginnt bei etwa 270,00 Euro und ist nach oben hin offen, während er bei Kinder im Fluchtkontext gedeckelt ist. 

Im Juli 2024 wurde die lang erkämpfte Erhöhung der Tagsätze im Nationalrat beschlossen. Laut Grundversorgungsänderungsvereinbarung gibt es nun nicht mehr drei, sondern nur noch zwei Betreuungskategorien, gleichzeitig werden neue Kostenhöchstsätze festgelegt, die rückwirkend ab Jänner 2024 pro Kind und Tag verrechnet werden können:
  • Unterbringung, Verpflegung und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger - Tagsatz 112,00 Euro
  • Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen in Einrichtungen im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe - Tagsatz 130,00 Euro
Die übrigen Grundversorgungsleistungen bleiben gleich und wurden seit ihrer Einführung vor 20 Jahren nicht erhöht. Darunter fallen das monatliche Taschengeld von 40 Euro und ein monatliches Freizeitgeld von 10 Euro, sowie Bekleidungsgeld von 150 Euro jährlich und ein jährliches Schulgeld in der Höhe von 200 Euro für schulpflichtige Kinder.

Darüber hinaus sind in manchen Bundesländern besondere Regelungen zu berücksichtigen: So ist zum Beispiel in Oberösterreich die Rechtsvertretung bereits im Tagsatz enthalten, sodass die Betreuungsstellen selbst für die Finanzierung sorgen müssen.

Sowohl die bisherigen als auch die neuen Höchstsätze bieten den Rahmen, innerhalb dessen die Bundesländer ihre Tagsätze festlegen können, es steht den Bundesländern frei, ob sie diesen Rahmen zur Gänze ausschöpfen oder ob sie niedrigere Kostensätze festsetzen. 


Das Wiener Realkostenmodell
 

Wien geht bei der Finanzierung der Grundversorgung seit 2023 einen eigenen Weg. In der Realkostenverrechnungsvereinbarung (RKVV) vereinbarte das Land Wien mit dem Bund, anstelle von Tagsätzen die realen Kosten der organisierten Unterkünfte zu verrechnen. Dies umfasst im Wesentlichen Personalkosten (Betreuungs- und Administrationspersonal), Materialkosten, Fremdleistungen (Verbrauchs- und Hygienematerial), Miete, Instandhaltung, sowie Fortbildungen. Ausgenommen sind Overhead-Kosten, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Betrieb der jeweiligen Einrichtung stehen. Die Kosten werden anhand einer transparenten Kostenkalkulation der gemeinnützigen Trägerorganisationen ermittelt und die Differenzbeträge zwischen den Kostenhöchstsätzen und den tatsächlichen Kosten (Realkostenaufschläge) von Bund und Land Wien anteilig übernommen.


Mangelnde Betreuungskapazitäten
 

Die Zahl der unbegleiteten Kindern im Asylkontext unterlag in den vergangenen Jahren starken Schwankungen, sodass in Jahren, in denen es (wie 2013 und vor allem 2018/19) zu einem Rückgang bei Asylanträgen kam, Betreuungskapazitäten abgebaut wurden, die 2022 fehlten - seit 2023 kommt es zu einem erneuten Rückgang, mit 2026 so wenigen Kindern in Betreuung wie nie zuvor.
Der Grund: Die Betreuungseinrichtungen werden ausschließlich über die Bezahlung von Tagessätzen finanziert, sodass die Betreiber:innen Quartiere schließen und Personal entlassen mussten, da weniger Schutzsuchende kamen. Dies führte dazu, dass bei wieder steigenden Zahlen wie seit 2020 nicht ausreichend Kapazitäten zur Verfügung standen. Um ein Quartier einzurichten und Personal auszuwählen, braucht es mehrere Monate, zudem ist es äußerst schwierig, geeignete Quartiere zu finden. 2015/16 haben sich – nachdem Tausende Minderjährige monatelang nicht altersgerecht betreut worden waren – die Betreuungskapazitäten verdreifacht. 2018/19 musste wieder ein Großteil der Quartiere geschlossen werden.


Fehlende Ressourcen
 

2024 wurden zwar die Höchsttagsätze für unbegleitete Kindern im Asylkontext angehoben, doch selbst bei voller Auslastung können die Einrichtungen nicht kostendeckend betrieben werden. Massive Teuerungen in allen Lebensbereichen erfordern deshalb eine rasche weitere Tagsatzanpassung.
Die Ressourcen für unbegleitete Kinder sind erheblich niedriger als jene in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Im Vergleich mit der Fremdunterbringung von österreichischen Kindern gibt es hier einen gravierenden Unterschied: Der Tagsatz bei der Fremdunterbringung von österreichischen Kindern beginnt bei EUR 270 und ist nach oben hin offen. Dagegen ist der Tagsatz bei Fluchtwaisen mit EUR 130 gedeckelt.

Beim Tagsatz für Kinder in Grundversorgung gibt es keine Indexanpassung oder Valorisierung. Durch den niedrigenTagsatz sind die Häuser schlechter ausgestattet als bei österreichischen Kindern, die Betreuung und psychische Unterstützung nicht in dem Ausmaß möglich wie benötigt und die Freizeitaktivitäten eingeschränkt.

Link zu Kampagne Kind ist Kind
Kampagne KIND ist KIND
 

Um für ein eine Gleichberechtigung aller Kinder einzutreten, haben sich über 40 Organisationen zur Kampagne KIND ist KIND zusammengeschlossen.
 

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