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11.12.2025

Asylpolitischer Rückblick 2025

Protestaktion am Ballhausplatz gegen den Stopp der Familienzusammenführungen.
Was Kickl Anfang des Jahres in Aussicht stellte, setzte die ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierung schließlich um: Eine harte Asylpolitik mit dem Stopp der Familienzusammenführungen, Abschiebungen nach Syrien, Afghanistan und Somalia, dem Infragestellen der Menschenrechtskonvention und einer weitgehend vergessenen Ukraine. Ein Rückblick.
 
Lukas Gahleitner-Gertz

Jänner 2025: Mit einem blauen Auge davongekommen?


Das Jahr startete schlecht: Im Jänner verhandelte Herbert Kickl mit Christian Stocker eine FPÖ-ÖVP-Koalition unter erstmaliger Führung eines blauen Bundeskanzlers. Ein geleaktes Papier zeigte große inhaltliche Übereinstimmung der beiden rechten Parteien im Asylbereich. Selbst bei Punkten wie „Einführung einer Fußfessel für Risiko-Asylanten (sic!)“ oder „Prüfung eines Straftatbestandes ‚Gutheißen der illegalen Einreise‘“ wurde bereits eine grundsätzliche Einigung gefunden.

Das Projekt scheiterte schlussendlich an den Postenwünschen der beiden Parteien. Die Erleichterung über das Verhandlungsende über das rechts-rechte Experiment war bei vielen spürbar. Eine progressive Asylpolitik war aber auch im Regierungsprogramm von ÖVP-SPÖ-NEOS nicht zu finden. Im Gegenteil: Zentralen Stellenwert bekam die Einführung eines Stopps der Familienzusammenführung von asylberechtigten Personen.
 

Stopp der Familienzusammenführung


Während der grassierenden Inflation beschäftigte sich die Regierung im ersten Halbjahr hauptsächlich mit der legislativen Umsetzung des angekündigten Stopps des Familiennachzugs. Dieser war aber nach dem Sturz des Assad-Regimes und den in der Folge massenhaft eingeleiteten Aberkennungsverfahren ohnehin bereits zum Erliegen gekommen.

Anfang Juli war es soweit: Der Innenminister stellte per bizarrer Begründung die Existenz einer gesamtstaatlichen Notlage in Österreich fest. Die Berufung auf die Notstandsklausel war die Voraussetzung für die Außerkraftsetzung von EU-Recht. Sämtliche Versuche anderer Mitgliedstaaten, sich auf die Notfallsklausel zu berufen, waren bislang gescheitert.

In Fachkreisen bestehen keine Zweifel, dass auch die „Stopptaste“ Österreichs rechtlich auf unhaltbaren Beinen steht. Das war aber auch nicht das Ziel: Die ersten Fälle befinden sich Ende des Jahres auch auf dem Weg zur höchstgerichtlichen Klärung. Die politische Duftnote wurde aber ohnehin bereits gesetzt.
 

Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien


Gleichzeitig brachte der Innenminister ein weiteres Prestigeprojekt auf den Boden: Österreich führte europaweit die erste Abschiebung eines syrischen Staatsangehörigen nach Syrien durch. Die ministerielle Jubelmeldung wurde aber dadurch getrübt, dass es seit der Abschiebung kein Lebenszeichen von der Person gibt und dies auch das UN-Komitee gegen das Verschwindenlassen auf den Plan rief.

Die geforderte Aufklärung förderte zutage, dass die Abschiebung von Österreich entgegen anderslautender Innenministeriumskommunikation nur bis in die Türkei und nicht bis nach Damaskus begleitet wurde. Wo und wem die abgeschobene Person übergeben wurde ist bis dato nicht bekannt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stoppte aufgrund offener Fragen an die Bundesregierung eine weitere Abschiebung nach Syrien. Vorübergehend. Denn wie auch schon im ersten Fall gab der von vielen Regierungen öffentlich unter Druck gesetzte Gerichtshof nach einiger Zeit grünes Licht für die Abschiebung.

Die Syrien-Debatte wurde im Sommer dadurch abgelöst, dass die österreichische Bundesregierung Vertreter des militant-islamistischen Terrorregimes der Taliban nach Österreich gebeten hatte: In der Nacht wurden etwa zwei Dutzend in Österreich lebende Afghanen teils mit der Polizeieinheit WEGA aus den Betten geholt um sie untertags den Vertretern des international nicht anerkannten Terrorregimes vorzuführen. Zweck: Identifizierung der Personen zur Erlangung von Heimreisezertifikaten. Diese sind Voraussetzung dafür, dass die Betroffenen zwangsweise außer Landes gebracht werden können.

Die Empörung in der afghanischen Community in Österreich blieb nicht aus: Es waren ja gerade die Taliban, wegen derer die meisten Geflüchteten in Österreich aus Afghanistan fliehen mussten. Die Zusammenarbeit spielten Innen- und Außenministerium auf eine „technisch-operative Ebene“ herunter.

Anders sah dies die Justizministerin, als sie in einer parlamentarischen Anfrage der Grünen gefragt wurde, auf welcher Grundlage die Taliban als Besucher in eine Haftanstalt gelassen wurden: Es hätte sich laut Innenministerium um Vertreter der afghanischen Botschaft gehandelt. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass die Dreierkoalition sich für ein Kopftuchverbot für Mädchen in Österreich einsetzt während sie gleichzeitig die Normalisierung der Beziehung zu einem militant-islamistischen Terrorregime vorantreibt.
 

Kampf gegen die Menschenrechtskonvention


Nicht im Regierungsprogramm verankert ist auch der kulturkämpferische Ansatz der ÖVP, die zentrale Lehre aus der Shoah – das absolut geltende Folterverbot – aufzuweichen. Der Bundeskanzler schloss sich einer Initiative der italienischen Postfaschistin Meloni an, die beklagte, dass die derzeitige Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Staaten zu sehr im Bereich Asyl und Migration beschränken würde. Insbesondere die Abschiebung straffälliger Personen sei dadurch nicht möglich.

In der öffentlichen Debatte spielte dabei keine Rolle, dass im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang Österreich straffällig gewordene Personen nach Afghanistan, Syrien und Somalia abgeschoben hat. In sämtlichen Fällen wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen, in keinem einzigen Fall wurde eine Abschiebung als unzulässig beurteilt.

Seit 2021 wurden etwa 21.000 Menschen aus Österreich abgeschoben, die Hälfte davon Menschen mit einer strafrechtlichen Verurteilung. In lediglich 137 Fällen wurde der EGMR bemüht, in nur 2 Fällen wurde eine Abschiebung gestoppt. Ein Fall betraf 2021 den Versuch Österreichs, Menschen nach Kabul abzuschieben, als die Terrorbande der Taliban das Land mittels Militärputsch eingenommen hat.

Tatsächlich entspricht die dem EGMR unterstellte progressive Rechtsprechung nicht der Realität: Das ist aber im Kulturkampf der ÖVP von nachrangiger Bedeutung. Zu groß ist die Angst vor der FPÖ, die sich trotz oder gerade wegen der restriktivsten Asyl- und Migrationspolitik der ÖVP in einem Höhenflug von bis 40% Zustimmung in den Umfragen befindet.
 

Vergessene Ukraine


Der russische Angriffskrieg geht in den vierten Winter. Monatlich kommen unverändert zwischen 1.000 und 2.000 Vertriebene nach Österreich. Dennoch ist die Zahl der Personen in Grundversorgung seit Jahresbeginn von fast 70.000 auf 53.000 gesunken. Die meisten Bundesländer haben die Erstaufnahmestellen zugesperrt, im Jänner 2026 folgt Wien dem Beispiel: Den Ukrainer:innen wird dadurch klar signalisiert, dass es in Österreich keine Aufnahme gibt und sie in andere Mitgliedstaaten weiterfahren sollen.

Dem unwürdigen Koalitionsgerangel um die Verlängerung der Familienbeihilfe für ukrainische Kinder folgte ein Anziehen der Daumenschrauben im Bereich der Grundversorgung: Viele Pensionist:innen erhielten Rückzahlungsaufforderungen, weil sie in den vergangenen Jahren geringfügige Pensionen aus der Ukraine erhalten hätten. Verzweiflung machte sich breit: In vielen Fällen wurde die Hilfsbedürftigkeit verneint, weil die Personen ein Auto besitzen würden. Die Frage tat sich auf: Konnte man sich das Flüchtlingsein in Österreich noch leisten?
 

Schwieriger Ausblick


Im Juni 2026 treten die neuen Regeln des sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Kraft. Hier bedarf es noch einer nationalen Umsetzung. Gesetze müssen angepasst werden, Behörden aufgeschult. Bis dato liegt kein Gesetzesvorschlag im Parlament. Die Zeit drängt.

Ein großer Wurf ist nicht zu erwarten: Der GEAS-Pakt sieht keinen Paradigmenwechsel vor, eine stärkere europäische Zusammenarbeit ist nicht zu erwarten. Der Solidaritätspool entpuppt sich als eine Solidarität a la carte, die Mitgliedstaaten können auswählen, ob sie Flüchtlinge aus anderen Ländern übernehmen oder für weitere Grenzzäune zahlen. Ungarn hat angekündigt, den Pakt nicht umzusetzen und macht Österreich damit de facto zum EU-Außengrenzland. Die Effizient der Verfahren soll durch verfahrensrechtliche Verschärfungen erzielt werden, Fristen gekürzt und Mitwirkungspflichten erhöht werden.

Im Jänner stellt sich zudem die Frage, ob die gesamtstaatliche Notlage weiterhin Bestand haben soll um die Familienzusammenführung weiter auszusetzen. In den Bundesländern wird die Infrastruktur bei Unterkünften massiv zurückgefahren, weil es einen historischen Tiefststand von Asylwerber:innen in Grundversorgung gibt. Von den über 30 Bundesbetreuungseinrichtungen im Jahr 2023 sind 8 übrig geblieben.
 

Schaltzentrale der Asylindustrie


Die Budgetmalaise der Republik hat einen Sparkurs zur Folge, der viele Einschnitte im sozialen Bereich vorsieht. Wien hat angekündigt, vom langjährigen Kurs, subsidiär Schutzberechtigte von der vollkommen unzureichenden Grundversorgung auf die Mindestsicherung aufzustocken, mit Jahresbeginn abweichen zu wollen. Ohne Übergangsbestimmungen, ohne Plan. Der Protest dagegen bleibt überschaubar. Die Einschnitte treffen Armutsbetroffenen aber unverhältnismäßig mehr als andere.

Das Budgetloch wird zudem noch für eine andere Agenda verwendet: Die FPÖ prangert etwa Investitionen in die psychische Gesundheit von Geflüchteten an und fordert Kürzungen. Die asylkoordination würde als „Schaltzentrale der Asylindustrie“ fungieren und sei die „Spinne im Netz“.

Vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen im kommenden Jahr nehmen wir die Bezeichnung gerne an: Die Implementierung der GEAS-Reform wird mehr Restriktionen für Betroffene mit sich bringen. Es wird erforderlich sein, dass Asylsuchende Zugang zu rascher und richtiger Information bekommen und die Möglichkeit für Rechtsberatung und -vertretung bekommen. Diese wird von vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen von zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Verfügung gestellt, die wir unsere Kooperationspartner:innen nennen dürfen. Wir wollen auch im kommenden Jahr unserer Rolle als Koordinierung für Austausch, Fortbildung und Vernetzung nachkommen – als „Schaltzentrale“, sozusagen.  

 





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