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26.2.2026

Allgemeine Teilnahmebedingungen LebensLauf – Charitylauf für eine offenen Flüchtlingspolitik (AGB)

Version.1: 10.02.2026
Lisa Wolfsegger

Mit der Meldung erkenne ich die Ausschreibung und den Haftungsausschluss der Veranstalterin für Schäden aller Art an. Ich werde weder gegen die Veranstalterin noch die Sponsor:innen des Laufes und deren Vertreter:innen Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme entstehen können. Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin. Das Sanitätspersonal ist berechtigt, mich bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Lauf zu nehmen. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten zum Zwecke der Veranstaltung genutzt werden dürfen. Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben. Nach meiner Meldung habe ich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühren.

Hinweis laut Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden maschinell gespeichert!
 

1 – Geltungsbereich, Teilnehmer:inneninformation


(a) Das Laufevent" LebensLauf – Charitylauf für eine offenen Flüchtlingspolitik“ kurz LebensLauf, welches am Sonntag, den 27.09.2026, im Kurpark Oberlaa, 1100 Wien, stattfindet, ist eine Laufveranstaltung. Veranstalterin ist die asylkoordination österreich, Burggasse 81/7, 1070 Wien. Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Personen, die am LebensLauf, in den unterschiedlichen Wertungen, teilnehmen. Als Gerichtsstand gilt Wien.

(b) Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmer:innen des LebensLauf. Sie werden laufend angepasst und sind jeweils in der Fassung gültig, die von dem:der Teilnehmer:in zum Zeitpunkt der Anmeldung akzeptiert wurde. Änderungen der AGB werden auf der Website www.lebens-lauf.at bekanntgegeben und sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe gültig.

(c) Erklärungen von Seiten einer:eines Teilnehmer:in an den Veranstalter sind nur dann gültig, wenn sie in Schriftform (Post: asylkoordination österreich, Burggasse 81/7, 1070 Wien oder E-Mail: lebenslauf@asyl.at) an die Veranstalterin gerichtet werden.
 

2 – Anmeldung, Zahlungskonditionen & Rückerstattung, Zeitmessung


(a) Für Rückfragen in Zusammenhang mit der Anmeldung und/oder Abrechnung steht Ihnen das Team der Veranstaltung unter www.lebens-lauf. at gerne zur Verfügung.

 (b) ONLINE-ANMELDUNG: Die Anmeldung zu allen Bewerben des LebensLauf ist über die Website www.time-now-sports.at und www.my.raceresult.com möglich.

(c) NACHNENNUNGEN sind für alle Bewerbe am Donnerstag, den 24.09.2026 von 13:00 bis 17:45 Uhr, Freitag, den 25.09.2026 von 08:00 bis 19:00, Samstag, den 26.09.2026 von 09:00 bis 17:00 und am Sonntag, den 27.09.2026 am Veranstaltungstag vor Ort möglich. Bei Nachnennungen erhöht sich die Nenngebühr.

(d) SONSTIGE ANMELDUNGEN per Post, E-Mail oder telefonisch können wir leider nicht annehmen.

(e) Die BEZAHLUNG DER NENNGEBÜHR per ONLINE ANMELDUNG erfolgt mittels www.time-now-sports.at und www.my.raceresult.com. Anmeldeschluss für die Online-Anmeldungen ist am Sonntag, den 20.09.2026 um 23:59:59 Uhr.
NACHNENNUNGEN am Donnerstag, den 24.09.2026 von 13:00 bis 17:45 Uhr, Freitag, den 25.09.2026 von 08:00 bis 19:00, Samstag, den 26.09.2026 von 09:00 bis 17:00 und am Sonntag, den 27.09.2026 dem Veranstaltungstag, sind bar zu bezahlen. Unbezahlte und/oder nicht unterschriebene Anmeldungen sind nicht gültig.
Bankspesen, die durch falsche, unvollständige oder unleserliche Angaben entstehen, werden dem:der Verursacher:in in Rechnung gestellt. Wenn ein:e angemeldete:r Teilnehmer:in, egal aus welchem Grund, nicht zum Start antritt, so besitzt er:sie keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.

(f) Bei Anmeldung via Internet, über www.time-now-sports.at und www.my.raceresult.com, erhalten alle Teilnehmer:innen unmittelbar nach erfolgter Absendung eine Anmeldebestätigung. Die Auflistung eines Teilnehmer:innennamens in der offiziellen Starter:innenliste gilt als Nachweis, dass die Anmeldedaten ordnungsgemäß an die Veranstalterin übermittelt wurden und die Zahlung eingegangen ist.

(g) Aus ökologischen Gründen (Abfallvermeidung) ist es nicht notwendig, die Zahlungsbestätigung auszudrucken und mitzubringen. Fehlende Beträge sind im Rahmen der Startnummernausgabe bei der Kassa in bar zu bezahlen.

(h) Nach persönlicher Absprache mit der Veranstalterin können nur bis einschließlich Samstag, den 26.09.2026, Namensänderungen vorgenommen werden. Die Startnummern sind nur nach offizieller Ummeldung und Bestätigung der Veranstalterin übertragbar.

(i) Der:Die Teilnehmer:in hat das Recht auf einen Startplatz und auf die Teilnahme an der Veranstaltung, wenn die Anmeldung ordnungsgemäß durchgeführt und die Bezahlung des Startgeldes getätigt wurde. Nur bei vollständigem und ungerechtfertigtem Ausfall der Veranstaltung kommt eine Rückbezahlung des Startgeldes in Betracht. Dabei entsteht aber kein Rechtsanspruch auf Leistungen, welche kostenlos von der Veranstalterin angekündigt wurden (Starter:innenpaket).

(j) Änderungen im Streckenverlauf oder im Ablauf der Veranstaltung sind von Seiten der Veranstalterin jederzeit möglich, v.a. aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von behördlicher Vorschrift.

(k) Die Höchstteilnehmer:innenzahl liegt insgesamt für alle Bewerbe bei 850 Personen. Die Veranstalterin behält sich vor, Anmeldungen, die darüber hinaus gehen, abzulehnen. Die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt, zu dem die Nenngelder bei der Veranstalterin einlangen, gereiht.

(l) Ohne STARTNUMMER ist keine Zeitmessung möglich. Alle Teilnehmer:innen erhalten bei der Startnummernausgabe eine Startnummer mit einem integrierten chip.
 

3 – Teilnahme, Ausschluss, Disqualifikation


(a) Jede:r, der:die das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, an einem der Bewerbe des LebensLauf teilzunehmen. Teilnehmer:innen unter 18 Jahren, benötigen die Zustimmung eines:einer Erziehungsberechtigten.

(b) Informationen zu Organisation und Ablauf der Veranstaltung werden auf der Website www.lebens-lauf.at veröffentlicht. Kurzfristige Änderungen können auch am Veranstaltungstag bekannt gegeben werden. Etwaige Anweisungen der Veranstalterin bzw. dessen befugten Personals, das als solches gekennzeichnet ist, sind ausnahmslos zu befolgen. Andernfalls ist die Veranstalterin befugt, Personen, die den ausdrücklichen Anweisungen der Veranstalterin oder ihres Personals zuwiderhandeln, aus der Veranstaltung auszuschließen und zu disqualifizieren.

(c) Der LebensLauf findet bei jedem Wetter statt. Bei "Höherer Gewalt" (z.B. übermäßige Hitze, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z.B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In diesem Fall besteht keine Schadenersatzpflicht der Veranstalterin gegenüber den Teilnehmer:innen.

(d) Hat ein:e Teilnehmer:in bei der Anmeldung unrichtige Daten angegeben, welche die Beurteilung seiner:ihrer sportlichen Leistung verfälschen, so ist die Veranstalterin berechtigt, die jeweilige Person zu disqualifizieren. Selbes gilt für Personen, die einer Sperre durch die NADA oder durch einen anderen nationalen Sportverband unterliegen sowie für Personen, die gedopt an den Start gehen. Erfüllt ein:e Teilnehmer:in einen dieser Punkte, die zur Disqualifikation führen können, so ist die Anmeldung und damit das Vertragsverhältnis zwischen dem:der Teilnehmer:in und der Veranstalterin nicht rechtsgültig, da sie nicht mit den AGBs des LebensLauf übereinstimmt.

(e) Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört oder verzögert wird und dass keine anderen Personen in irgendeiner Weise gefährdet werden. Andernfalls hat die Veranstalterin und das von ihnen befugte und entsprechend gekennzeichnete Personal jederzeit die Befugnis, Personen aus der Veranstaltung auszuschließen und ggf. zu disqualifizieren. Auch das Personal von medizinischen Diensten ist unter gewissen Umständen ermächtigt, einem:einer Teilnehmer:in die (weitere) Teilnahme an einem Bewerb des LebensLauf zu untersagen, wenn dies beispielsweise die Gesundheit eines:einer Teilnehmer:in gefährden würde.
 

4 – Haftungsausschluss


(a) Die Veranstalterin haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden.

(b) Bei "Höherer Gewalt" (z.B. übermäßige Hitze, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z.B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In einem solchen Fall besteht keine Verpflichtung seitens der Veranstalterin, den Teilnehmer:innen Schadenersatz zu leisten.

(c) Die Teilnehmer:innern sind selber dafür verantwortlich, vor der Teilnahme an einem der Bewerbe des LebensLauf ihren Gesundheitszustand von einem Arzt : einer Ärztin überprüfen zu lassen. Für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer:innen übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. Für Personen, die über keine gültige Anmeldung für den Bewerb verfügen, an dem sie teilnehmen, übernimmt die Veranstalterin keinerlei Haftung.
 

5 – Datenerhebung und -verwertung


(a) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des LebensLauf stimmt der:die Teilnehmer:in zu, dass seine:ihre bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten gespeichert und verwertet werden, um die Veranstaltung durchführen und ordnungsgemäß abwickeln zu können. Das beinhaltet gegebenenfalls auch die Weitergabe der Daten an medizinische Dienste, welche die Veranstaltung betreuen. Der:Die Teilnehmer:in stimmt weiters zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten an die Firma TIME NOW SPORTS OG und der race result AG weitergegeben werden dürfen, um die Zeitnehmung sowie die Erstellung und Veröffentlichung der Ergebnislisten zu ermöglichen.

(b) Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews von und mit dem:der Teilnehmer:in dürfen von der Veranstalterin verbreitet und veröffentlicht werden, ohne dass von Seiten der Veranstalterin gegenüber dem:der Teilnehmer:in ein Anspruch auf Vergütung entsteht.

(c) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des LebensLauf stimmt der:der Teilnehmer:in zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten in Starter:innen- und Ergebnislisten veröffentlicht werden dürfen. Dies beinhaltet auch die mediale Verbreitung in Online-, Print-, Hörfunk- und Rundfunkmedien.

(d) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des LebensLauf stimmt der:die Teilnehmer:in zu, dass die bei der Anmeldung bekannt gegebene E-Mail-Adresse von der Veranstalterin  verwendet werden darf, um Informationen betreffend der Veranstaltung zu übermitteln. Die E-Mail-Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben.
 

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