GEAS Brush-up für Rechtsberater:innen, 03. und 04.12.2026
Donnerstag, 03. Dezember 2026, 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag, 04. Dezember 2026, 09:00 – 13:00 Uhr
Ort: asylkoordination österreich, Burggasse 81/7, 1070 Wien
Seminarbeitrag: 320 Euro
Freitag, 04. Dezember 2026, 09:00 – 13:00 Uhr
Ort: asylkoordination österreich, Burggasse 81/7, 1070 Wien
Seminarbeitrag: 320 Euro
Seminarleitung
Ronald Frühwirth ist Rechtsanwalt in Wien. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Asyl- und Migrationsrecht und ist auf die Ausarbeitung von Rechtsbehelfen an die Höchstgerichte spezialisiert
Überblick
Im Seminar geht es um eine Darstellung der ersten Praxiserfahrungen knapp 6 Monate nach Inkrafttreten der GEAS-Reform. Es werden die ersten Entscheidungen des BVwG erörtert, die ersten Judikaturdivergenzen (etwa zum § 34 AsylG 2005) und das erste Vorabentscheidungsersuchen des LVwG Tirol zu Art 31 der Statusverordnung (Thema: Ausschluss von Personen mit subsidiärem Schutz von der Mindestsicherung/Sozialhilfe). Auch ein Blick über Österreich hinaus soll dabei sein. Zum Seminar gibt es ein etwa 25-seitiges Skriptum.
Inhalte
- AMMVO: erste BVwG-Rechtsprechung
- Praxiserfahrungen zum Verfahrensbeginn: Screening, Registrierung(sbefragung), Anhörung vor dem BFA
- Sicherung der Zurückweisung an der Grenze: BVwG-Rechtsprechung: Erlassung im Wege eines Bescheides, Freiheitsentziehung?
- Recht auf Verbleib und Problemfeld Arbeitsmarktzugang (samt Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld)
- bisherige Anwendung des § 54a AsylG 2005 durch BFA und BVwG (Problemfelder: Zugang zu sozialen und sonstigen Rechten, Möglichkeit der Innehabung von mehreren AB parallel?, Anwendung von Ausschlussgründen)
- Problemfeld Familienverfahren: Kontroversen um den § 34 AsylG 2005, Judikaturlinien des BVwG dazu; AT nach Art 23 Statusverordnung: erste Entscheidungen und Ansätze
- Familienzusammenführung neu: Verfahren nach dem NAG, Problemfelder und Abgrenzungen, Quote, Niederlassungsverordnung etc.
- Folgeanträge und Anwendungsbereich der entschiedenen Sache nach § 68 AVG
- Schubhaft: BVwG-Rsp zum strengeren Gefährdungsmaßstab im § 76 Abs 1 FPG
- Fremdenpolizeirecht: § 52 Abs 6 FPG und Verwaltungsstrafverfahren nach § 120 FPG
- Flüchtlingsrecht: Entscheidungen zu subjektiven Nachfluchtgründen (Art 5 Status-VO)
- Aktuelles zu Mindestsicherung, Sozialhilfe und Familienbeihilfe
Methode: Diskussion, Vortrag und Erfahrungsaustausch
Voraussetzungen: gute Kenntnisse im Asyl- und Fremdenpolizeirecht sowie GEAS-Kenntnisse
Kontakt und Information








