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Kein Lebenszeichen von Abgeschobenem: Europäischer Gerichtshof drückt Stopptaste bei weiterer umstrittener Abschiebung nach Syrien

asylkoordination österreich: Innenminister Karner muss Chaos im Ministerium beenden und endlich offene Fragen beantworten.

Wien, 12.08.2025 – Die als PR-Coup gedachte Abschiebung nach Syrien Anfang Juli wird für Innenminister Karner immer mehr zum innenpolitischen Bumerang. Nach dem UN-Hochkommissariat ist nun auch der Europäische Gerichtshof gezwungen, weitere Abschiebungen nach Syrien zu stoppen und hat zur Beantwortung berechtigter Fragen hinsichtlich der österreichischen Vorgangsweise aufgefordert.

„Von der im Juli abgeschobenen Person fehlt bislang jedes Lebenszeichen, der Innenminister ist in Erklärungsnot. In so einer Situation braucht es einen sofortigen Stopp, um zu verhindern, dass man wie bei der Causa Peršmanhof erst im Nachhinein wieder eine Kommission braucht, um festzustellen, was schiefgelaufen ist,“ schüttelt Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der asylkoordination österreich, den Kopf über die intransparenten Vorgänge im Innenministerium.

Eine vorläufige Maßnahme des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist eine absolute Notmaßnahme und wird nur in Ausnahmefällen gewährt: In den letzten vier Jahren wurde in 136 Fällen eine derartige Maßnahme beantragt, aber nur zwei Mal wurde eine Abschiebung Österreichs vom EGMR auch gestoppt.

„Der Innenminister ist gut beraten, besonnen zu reagieren und nicht zum wiederholten Male die Gerichte, die mit der Kontrolle seiner Entscheidungen nur ihrer Rolle im Rechtsstaat nachkommen, zu attackieren. Verantwortung kann man nicht abschieben,“ so Gahleitner-Gertz.

Nach über einem Jahrzehnt Bürgerkrieg ist die Lage in Syrien unübersichtlich. In jüngster Vergangenheit häufen sich die Berichte über ermordete Rückkehrer aus Europa und Foltervorwürfe gegen Sicherheitskräfte der neuen Machthaber. Auch bei staatlichen Zwangsmaßnahmen wie Abschiebungen hat der Gesetzgeber Regeln, die vom Innenminister eingehalten werden müssen, vorgesehen.

„Nach der ersten Abschiebung im Juli, gegen die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schlussendlich keinen Einwand hatte, sind nachvollziehbar berechtigte Zweifel und Fragen aufgetaucht. Es liegt nun am Innenministerium, diese unverzüglich vollständig zu beantworten und dabei von weiteren Abschiebungen abzusehen,“ erinnert der Sprecher der asylkoordination österreich den Innenminister an seinen selbst formulierten Anspruch, dass die volle Achtung des Rechtsstaats und der Menschenrechte die oberste Maxime des Innenministeriums sei.

Die Koalition hat sich im aktuellen Regierungsprogramm zum aktiven Engagement gegen Todesstrafe und Folter bekannt und die Einhaltung von internationalem Recht ins Zentrum der österreichischen Außenpolitik gestellt. „Insbesondere bei der Zusammenarbeit mit islamistischen Machthabern ist besondere Vorsicht angebracht.

Es gibt Handlungsbedarf bei der Stabilisierung Syriens: Die Fokussierung auf sofortige umstrittene Abschiebungen ist dabei fehl am Platz und nicht zielführend,“ fordert Gahleitner-Gertz Außenministerin Meinl-Reisinger auf, eine rasche Zusammenarbeit des Regierungskollegen mit dem EGMR zu unterstützen und allfällige Verbalattacken auf internationale Institutionen zu unterbinden.


Daten und Fakten

  • Am 3. Juli 2025 wurde ein syrischer Staatsangehöriger von Österreich nach Damaskus abgeschoben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah keinen Einwand.
  • Seither fehlt von der abgeschobenen Person trotz intensiver Recherche bei den syrischen Behörden jedes Lebenszeichen.
  • Das UN-Kontrollorgan zur Einhaltung der Konvention gegen das Verschwindenlassen, dem Österreich 2012 beigetreten ist, trug der österreichischen Bundesregierung auf, Kontakt mit den syrischen Behörden aufzunehmen, um herauszufinden, ob die Person noch am Leben ist, ob und unter welchen Umständen die Person in Syrien festgehalten wird.
  • Eine Abschiebung eines weiteren syrischen Staatsangehörigen ist für 12. August 2025 geplant: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stoppte diese mittels einstweiliger Anordnung zur Klärung von Fragen, die anlässlich der umstrittenen Abschiebung im Juli und in Bezug auf die Sicherheitslage in Syrien aufgekommen sind, bis Anfang September.
  • Österreich hat im Jahr 2024 nicht, wie vom Innenminister behauptet, 13.000, sondern 5.800 Abschiebungen (zusätzlich 1.200 Dublin-Transfers in andere Mitgliedstaaten) durchgeführt. Etwa 70% (4.000) betrafen Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten.
  • Das UN-Kontrollorgan trug der österreichischen Regierung nicht auf, bei allen durchgeführten Abschiebungen Nachforschungen anzustellen, sondern nur bei einer konkreten, spezifischen Abschiebung. Dabei handelte es sich um die erste Abschiebung nach Syrien aus Europa.
  • Österreich ist durch die Übergabe der Person an die syrischen Behörden unmittelbar für das Verschwinden verantwortlich sind und deshalb vom UN Ausschuss zur Klärung des Sachverhalts verpflichtet worden.
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat der österreichischen Bundesregierung die Beantwortung von Fragen bis Ende August aufgetragen und einen Stopp der Abschiebung bis Anfang September angeordnet.
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat weder jetzt noch in der Vergangenheit die Abschiebung straffälliger Personen per se verboten: Im Jahr 2024 gab es 3.120 Abschiebungen von strafrechtlich verurteilten Personen aus Österreich.
  • Eine sogenannte Interim Measure (einstweilige Anordnung) des EGMR ist eine Notmaßnahme, die nur in Ausnahmefällen gewährt wird: In den letzten vier Jahren (2021-2024) wurde eine einstweilige Anordnung 136 Mal in Österreich beantragt, aber nur zwei Mal gewährt. Im August 2021 wurde eine Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen nach Kabul gestoppt, als die radikal-islamistische Terrormiliz der Taliban einen Putsch durchgeführt hat.
Kontakt und Information

Bild Lukas Gahleitner-Gertz mit Link zur Seite von Lukas Gahleitner-GertzLukas Gahleitner-Gertz
T 01 53 212 91 - 15
gahleitner@asyl.at







 




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