Notverordnung: Begründung der Bundesregierung irreführend und fehlerhaft

Die asylkoordination österreich kündigt eine Stellungnahme im Begutachtungsverfahren an und appelliert an Vernunft: Mit der vorgelegten „Begründung“ des Vorliegens einer Gefahr für die öffentliche Ordnung droht Österreich eine internationale Blamage.
Wien, 14. Mai 2025 – Mit dem gestern präsentierten Entwurf der Verordnung samt Begründung, mit der die Familienzusammenführung gestoppt werden soll, lenkt die österreichische Bundesregierung von aktuellen Problemen ab, bricht sehenden Auges Unionsrecht und missachtet die Rechte von Geflüchteten. Während reale Herausforderungen in Bildungswesen, Arbeitsmarkt oder sozialem Zusammenhalt ungelöst bleiben, wird erneut eine Scheinanalyse präsentiert: Schuld seien die Kinder, Eltern und Eheparter:innen von Schutzberechtigten, die Österreich vermeintlich in einen Notstand gebracht und den Staat vollkommen überfordert haben sollen.
„Die Begründung einer aktuellen vermeintlichen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit stützt sich auf ein Sammelsurium veralteter Statistiken und manipulativer Analysen, die keine Grundlage für eine ernstzunehmende Debatte über tatsächliche Probleme und deren Lösung schafft“, sagt Sebastian Sperner, rechtspolitischer Referent der asylkoordination österreich.
Exemplarisch ist etwa die vielfach bemühte Zahl der Schüler:innen mit nicht-deutscher Umgangssprache zu nennen, die rein gar nichts darüber aussagt, ob diese Kinder dem Unterricht folgen können, wie gut sie integriert sind oder ob sie über die Familienzusammenführung nach Österreich gekommen sind. „Diese Art der Argumentation ist nicht nur irreführend, sondern auch brandgefährlich, weil sie die Verantwortung für eine Vielzahl gesellschaftlicher Probleme bei denen sucht, die nicht nur Deutsch als Umgangssprache verwenden.“
Die Regierung folgt damit nicht nur einer populistischen Linie, sondern übernimmt auch ganz offen den rechtswidrigen Stolperkurs der neuen deutschen Bundesregierung. Die Rechte von Geflüchteten und ihrer Familien werden dabei mit Füßen getreten. Anstatt bestehende Möglichkeiten wie längere Entscheidungsfristen oder die Implementierung gezielter Integrations- und Bildungsmaßnahmen in allen Bundesländern ernsthaft zu prüfen, greift man zur härtesten und rechtlich nicht haltbaren Maßnahme, die keine Lösung für die tatsächlich bestehende Herausforderungen bietet.
Geradezu fahrlässig ist dabei die offensichtliche Missachtung unionsrechtlicher Vorgaben. „Wer glaubt, dass diese Argumentation vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben wird, offenbart ein erschreckendes Maß an Unkenntnis – oder betreibt bewusst kalkulierten Rechtsbruch“, so Sperner. Österreich wird sich mit dieser Verordnung nicht nur erneut international blamieren, sondern auch aktiv zur Erosion des Unionsrechts beitragen. Das leichtfertige und rechtlich nicht gedeckte Abweichen von EU-Recht gefährdet nicht nur den Rechtsstaat, sondern letztlich die Existenz bzw. Effektivität der Europäische Union.
Die asylkoordination österreich wird eine fundierte Stellungnahme im Begutachtungsprozess einbringen und sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Verordnung nicht in Kraft tritt. „Die Regierung muss den Entwurf sofort zurückziehen und sich stattdessen den eigentlichen Herausforderungen stellen – mit ernst gemeinter Integrationspolitik, besseren Bildungsangeboten und einer rechtskonformen Entscheidungspraxis bei anhängigen Verfahren auf Familienzusammenführungen“, appelliert die asylkoordination österreich, vom populistischen Projekt des Stopps der Familienzusammenführung Abstand zu nehmen.
Sollte die Regierung am geplanten Stopp der Familienzusammenführung festhalten, werden die Gerichte umgehend mit diesem Thema befasst werden. Gemeinsam mit Jurist:innen und Asylrechtsexpert:innen bereitet sich die asylkoordination österreich im Rahmen des Brandschutz Asyl (BrAsyl) jetzt bereits auf mögliche Verfahren vor, um Betroffene aktiv bei der gerichtlichen Einmahnung ihrer Rechte zu unterstützen.
„Die Begründung einer aktuellen vermeintlichen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit stützt sich auf ein Sammelsurium veralteter Statistiken und manipulativer Analysen, die keine Grundlage für eine ernstzunehmende Debatte über tatsächliche Probleme und deren Lösung schafft“, sagt Sebastian Sperner, rechtspolitischer Referent der asylkoordination österreich.
Exemplarisch ist etwa die vielfach bemühte Zahl der Schüler:innen mit nicht-deutscher Umgangssprache zu nennen, die rein gar nichts darüber aussagt, ob diese Kinder dem Unterricht folgen können, wie gut sie integriert sind oder ob sie über die Familienzusammenführung nach Österreich gekommen sind. „Diese Art der Argumentation ist nicht nur irreführend, sondern auch brandgefährlich, weil sie die Verantwortung für eine Vielzahl gesellschaftlicher Probleme bei denen sucht, die nicht nur Deutsch als Umgangssprache verwenden.“
Die Regierung folgt damit nicht nur einer populistischen Linie, sondern übernimmt auch ganz offen den rechtswidrigen Stolperkurs der neuen deutschen Bundesregierung. Die Rechte von Geflüchteten und ihrer Familien werden dabei mit Füßen getreten. Anstatt bestehende Möglichkeiten wie längere Entscheidungsfristen oder die Implementierung gezielter Integrations- und Bildungsmaßnahmen in allen Bundesländern ernsthaft zu prüfen, greift man zur härtesten und rechtlich nicht haltbaren Maßnahme, die keine Lösung für die tatsächlich bestehende Herausforderungen bietet.
Geradezu fahrlässig ist dabei die offensichtliche Missachtung unionsrechtlicher Vorgaben. „Wer glaubt, dass diese Argumentation vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben wird, offenbart ein erschreckendes Maß an Unkenntnis – oder betreibt bewusst kalkulierten Rechtsbruch“, so Sperner. Österreich wird sich mit dieser Verordnung nicht nur erneut international blamieren, sondern auch aktiv zur Erosion des Unionsrechts beitragen. Das leichtfertige und rechtlich nicht gedeckte Abweichen von EU-Recht gefährdet nicht nur den Rechtsstaat, sondern letztlich die Existenz bzw. Effektivität der Europäische Union.
Die asylkoordination österreich wird eine fundierte Stellungnahme im Begutachtungsprozess einbringen und sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Verordnung nicht in Kraft tritt. „Die Regierung muss den Entwurf sofort zurückziehen und sich stattdessen den eigentlichen Herausforderungen stellen – mit ernst gemeinter Integrationspolitik, besseren Bildungsangeboten und einer rechtskonformen Entscheidungspraxis bei anhängigen Verfahren auf Familienzusammenführungen“, appelliert die asylkoordination österreich, vom populistischen Projekt des Stopps der Familienzusammenführung Abstand zu nehmen.
Sollte die Regierung am geplanten Stopp der Familienzusammenführung festhalten, werden die Gerichte umgehend mit diesem Thema befasst werden. Gemeinsam mit Jurist:innen und Asylrechtsexpert:innen bereitet sich die asylkoordination österreich im Rahmen des Brandschutz Asyl (BrAsyl) jetzt bereits auf mögliche Verfahren vor, um Betroffene aktiv bei der gerichtlichen Einmahnung ihrer Rechte zu unterstützen.