Erster Schritt zur Installierung einer verstaatlichten Rechtsberatung 
 
Mit heutigen Tage wurde, wie erwartet, der Rahmenvertrag für die unabhängige Rechtsberatung gekündigt.
Trotz hervorragender und extrem kostengünstiger Arbeit von NGOs wie Diakonie-Flüchtlingsdienst oder Volkshilfe Oberösterreich wird die unabhängige Beratung von Asylwerber*innen im Beschwerdeverfahren ab 1.1.2021 verstaatlicht.

"In den nächsten Monaten liegt es in der Verantwortung von Innen- und Justizministerium, die grundrechts- und verfassungswidrigen Mängel einer verstaatlichten Rechtsberatung durch eine transparente Praxis in Grenzen zu halten" kommentiert Lukas Gahleitner-Gertz von der asylkoordination diese Entwicklung.

Die Kündigung ist der erste Schritt zur Installierung eines Systems, in dem das Innenministerium, das Asylverfahren in erster Instanz (BFA) durchführt, auch die Rechtsberatung gegen negative Bescheide dieser Behörde kontrolliert.

Dagegen richtet sich die von über 40 NGOs getragene  Kampagne #fairlassen. Träger u.a.: amnesty international, Arbeitersameriterbund, asylkoordination, Caritas, Diakonie, Menschenwürde Österreich, SOS-Mitmensch, Flüchtlingsprojekt Ute Bock, Volkshilfe ...
 
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