Schleppende Familienzusammenführungen empören Zivilgesellschaft
(PA 3. August 2017)
Offener Brief von Europäischen NGOs an Regierungen und EU-Kommission
 
Zurzeit beschäftigt die Öffentlichkeit die negativen Auswirkungen der Dublin-Verordnung auf Flüchtlinge, die in Österreich einen Asylantrag gestellt haben. Nach einer umstrittenen Entscheidung des EUGH droht etlichen AsylwerberInnen die Rückschiebung nach Kroatien.
Weniger bekannt sind die möglichen „positiven“ Auswirkungen von Dublin III: In den Artikeln 9 bis 11 ist festgelegt, dass für die Prüfung eines Asylantrages jener Staat innerhalb der EU zuständig ist, in dem schon Familienmitglieder internationalen Schutz erhalten haben oder sich in einem laufenden Asylverfahren befinden. Wobei der hier angewandte Familienbegriff nur EhepartnerInnen und minderjährige Kinder umfasst.
 
Konkret könnten davon tausende Flüchtlinge profitieren, die es nach Griechenland geschafft haben und deren Eltern, EhepartnerInnen oder minderjährige Kinder bereits in Deutschland internationalen Schutz erhalten haben oder einen Asylantrag gestellt haben.
Für viele Betroffene bleibt diese gesetzlich verankerte schnellstmögliche (spätestens aber nach 6 Monaten) Familienzusammenführung Theorie, weil die deutschen Behörden sich weigern mehr als 70 Familienangehörige pro Monat zu übernehmen. Diese Quotierung wurde von Deutschland und Griechenland in einem nicht-öffentlichen Übereinkommen festgelegt.
Während somit monatlich nur 70 Familienangehörige von Deutschland übernommen werden, wird bei 300 Personen monatlich die sechs-Monate-Frist überschritten.
Dadurch ergeben sich für hunderte Flüchtlinge Wartezeiten, die die in der Dublin-Verordnung festgelegte sechsmonatige Frist bei weitem übertreffen.
 
Wenn man bedenkt, dass es bis zu einem Jahr dauern kann, bis sich Flüchtlinge in Griechenland registrieren lassen können, dann kann die so verursachte Trennung der Familien, die mit der Unmöglichkeit von Integrationsmaßnahmen verbunden ist, in manchen Fällen über zwei Jahre dauern.
Europäische NGOs darunter auch ECRE, CCME, Pro Asyl und die asylkoordination österreich sehen darin nicht nur einen Verstoß gegen europäisches Recht (Dublin III und Europäische Grundrechtscharter) sondern auch gegen die Prinzipien der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8) und der UN-Kinderrechtskonvention (Art 10). Sie fordern daher die beteiligten Staaten, die EU-Kommission, das EU-Parlament, UNHCR und den Europarat auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen um diese Gesetzesverstöße zu unterbinden.
„Hier wird mutwillig ein sehr einfacher, ja sogar von europäischen Gesetzen vorgeschriebener Weg der Entlastung Griechenlands, nicht beschritten“, kritisiert Herbert Langthaler von der asylkoordination österreich, das Vorgehen der deutschen und griechischen Behörden. „Wenn so offensichtlich gegen Gesetze und internationale Verträge verstoßen wird, unterminiert dies das gesamte Gebäude des Flüchtlings- und Menschenrechtsschutzes. Dies ist der Grund warum auch wir diesen offenen Brief unterzeichnet haben“, erklärt Langthaler die Beteiligung österreichischer NGOs.
 
 
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