asylkoordination österreich kritisiert Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention
Der 20. November ist Tag der Kinderrechte – morgen vor 30 Jahren verabschiedeten die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention. Zeit um Resümee zu ziehen, da die Konvention nun also selbst aus den Kinderschuhen geschlüpft und erwachsen wurde. Wie schaut es mit der praktischen Umsetzung in Österreich aus?
Nach wie vor haben in Österreich nicht alle Kinder die gleichen Rechte, kritisiert die asylkoordination österreich. 55 Prozent der gestellten Asylanträge 2018 kamen von Minderjährigen. Kinderflüchtlinge sind eine besonders verletzliche Gruppe, die zwar theoretisch alle Rechte der Kinderrechtskonvention genießen, praktisch aber nach wie vor nicht in den vollen Genuss dieser fundamentalen Rechte kommen. Oberstes Prinzip der Kinderrechte ist die Wahrung des Kindeswohls. Demnach ist das Kindeswohl immer „vorrangig zu berücksichtigen“ – es hat absoluten Vorrang gegenüber alle anderen Belangen – für ALLE Kinder, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
 
(Re)traumatisierende Asylverfahren
Wie eine kürzlich veröffentlichte Studie der asylkoordination österreich und UNICEF Österreich zeigt, findet im Asylverfahren das Kindeswohl nur unzureichend Beachtung. Bei Behörden oder Gerichten gibt es z.B. keine Kinderbetreuung, was dazu führt, dass Kinder traumatische Fluchtgeschichten der Eltern mithören müssen. Die Anliegen (vor allem begleiteter Kinder) werden im Verfahren häufig unsichtbar, Kinder werden kaum als eigenständige Partei, sondern als „Anhängsel“ ihrer Eltern wahrgenommen. Wenn Kinder dann doch gehört werden, geschieht dies häufig nicht kindgerecht. In Asyl-Entscheidungen selbst findet nur in Ausnahmefällen eine fachgerechte Abwägung des Kindeswohls statt.
 
Keine halben Kinder
Kinderflüchtlinge sind keine halben Kinder. Dennoch erhalten minderjährige Flüchtlinge in Österreich nach wie vor weniger Betreuung, Bildung und auch Gesundheitsleistungen als österreichische Kinder.
Statt Geburtstagswünschen in Sonntagsreden fordert die asylkoordination zum 30. Geburtstags der Kinderrechtskonvention von der österreichischen Regierung, dass die Kinderrechte in Österreich für alle Kinder ausnahmslos Anwendung finden und die Kinderflüchtlinge nicht länger von diesen Grundrechten nur träumen müssen. In Österreich gilt die Konvention seit 1992 (2011 wurde sie in der Verfassung verankert.). Es sind also noch drei Jahre Zeit bis zum runden Geburtstag. Die asylkoordination hofft, dass bis dahin diese Rechte auch hier umfassend umgesetzt sind.
Konkret bedeutet das, dass unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ab dem ersten Tag in Österreich eine obsorgeberechtigte Person zur Seite zu stellen ist, die Ungleichbehandlung zu österreichischen Kindern zu beenden ist (etwa der Ausschluss von asylwerbenden Kindern aus der Ausbildungspflicht) und das Kindeswohl in allen Asylentscheidungen berücksichtigt werden muss.
 
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