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Wie helfen? Wie ist die Rechtslage? ....
Aktuelle Informationen zu schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine
Aktuelle Informationen zu schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine
ALLGEMEINE INFOS
INFOS zur Familienbeihilfe
Öffentliche Verkehrsmittel
(3.10.2022)
VORSICHT
Die Möglichkiet für ukrainische Vertriebene öffentliche Verkehrsmittel gratis zu benutzen läuft spätestens mit Ende Oktober aus.
Das gilt sowohl für die ÖBB als auch die Verkehrsverbünde der Bundesländer und die Wiener Linien.
Vorarlberg bietet für alle Grundversorgten eine ermäßigte Monatskarte Faircard um 17 Euro an. Man braucht einen Bescheid über die Bedürftigkeit von der BH, mit dem kann man sich das Ticket abholen.
Fragen von ukrainischen Staatsangehörigen
BBU-Hotline
T. 01 2676 870 9460
INFOS des BMI
Caritas Hotline
T. 05 1776 380
Mo- Fr. 9:00 bis 14:00 Uhr
Informationen des
UNHCR-Österreich
UNHCR EUROPA zu UKRAINEKRISE
UPDATE 26. Mai
DIAKONIE Rechtshilfetelefon
Mo. bis Fr. 09:00 - 12:00 Uhr (Ukrainische)
T. 01 343 0 383
Psychologische Unterstützung
AMIKE-Telefon
KRAFTFAHRZEUGE
Fahrzeuge von Vertriebenen müssen nicht in Österreich zuzulassen werden und können ein Jahr lang mit ukrainischer Zulassung und daher mit ukrainischem Kennzeichen in Österreich verwendet werden.
HAFTUNG für FAHRZEUGE mit UKRAINISCHEM KENNZEICHEN
Dazu gibt es auch zwei Erlässe des Verkehrsministeriums.
PRIVATE QUARTIERE
"Nachbarschaftsquartiere" werden von der BBU koordiniert
Wer Quartiere anbieten möchte, kann sich hier über ein Formular registrieren
CARITAS und diverse Immobilienunternehmen
Hier kann man* sich auch registrieren, wenn man* ein Quartier sucht.
Ukrainisch/Russisch/Deutsch
Vorlage für Mietvertrag
zum Downloaden
ARBEITSMARKT
AMS: https://www.ams.at/regionen/wien/news/2022/03/ukraine-invormation-for-refugees#salzburg
Infos für Arbeitgeber*innen:
https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/gefluechtete-personen-aus-der-ukraine-einstellen#salzburg
QUARTIERE
BBU Hotline für Geflüchtete aus der Ukraine, die keinen Asylantrag stellen wollen und eine Unterkunft brauchen.
Die Zuweisungen an die Quartiere wird dann über die Länder erfolgen.
T. 01 2676 870 9460
INFOS für WIEN
SOZIALBERATUNG
Sameriterbund WIEN
WOHNEN & SOZIALE DIENSTLEISTUNGEN
DIAKONIE FLÜCHTLINGSDIENST
Sozialberatung & Sozialmedizinische Beratung, Wohnraumvermittlung & Wohnberatung für Vertriebene aus der Ukraine
MALVA - Startbegleitung
für aus der Ukraine geflüchtete MenschenVOLKSHILFE Wien - Beratungsstelle perspektivo
In der Sport & Fun Halle,
Engerthstraße 267-269, ist eine Ankunftshalle für Menschen aus der Ukraine, die noch keinen Schlafplatz haben.
Zeit: Mo- So, 00-24 Uhr
Ankunftszentrum im Austria Center (ACV)
Erstregistrierung nur mit Termin!
Austellung der "Vertriebenenkarte", Krankenversicherung etc.
Ort: Austria Center Vienna
Zeit: Mo-Fr 9-18Uhr
Termin-Anmeldesystem für die Registrierung im ACV online
https://gvs-termin-fsw.besharp.at/
Grundvers. in Wien
Neben den organisierten Quartieren leben viele Vertriebene privat.
Leistungen für privat Wohnende
Krankenversicherung
Erwachsene
215 Euro/Monat Verpflegungsgeld
150 Euro/Monat Wohnzuschuss
Kinder
100 Euro/Monat Verpflegungsgeld
Familie Wohnzuschuss
max. 300 Euro/Monat
Die Grundversorgung wird beim Ersttermin beantragt. Zurzeit wird das Verpflegungsgeld für zwei Monate als Akonto ausgezahlt und ein Formular für den Wohnzuschuss mitgegeben – dieses muss vom Unterkunftgeber ausgefüllt und von den Vertriebenen eingereicht werden.
Es empfiehlt sich gleich ein Bankkonto zu eröffnen, damit die Zahlungen darüber abgewickelt werden können.
ALLE INFORMATIONEN für UKRAINISCHE VERTRIEBENE in WIEN
Info auf Ukrainisch
Інформація для біженців з України
https://start.wien.gv.at/ukraine
Schritt für Schritt Anleitung für Vertriebene aus der UKRAINE
Wohnraumspenden für Menschen aus der Ukraine in WIEN
Administration und Vermittlung
T. 0664 886 328 20 (Mo-Fr) E-Mail: wohnraumspende-ukraine@diakonie.at
Wereine leerstehende Wohnung oder ein WG-Zimmer in Wien anbieten möchte, kann sich hier melden.
LGBTIQ+ Personen aus der Ukraine können sich bei Queer Base (Wien) melden.
Ukrainisch
Englisch
E-Mail: asylum@queerbase.at
T. 0664 6594171
ALLEINSTEHENDE KINDER
Wer Kinder oder Jugendliche aus der Ukraine aufgenommen hat, an die zuständige Regionalstelle der MA11 (Kinder-und Jugendhilfe) wenden. Dort wird Antrag auf Grundversorgung ausgefüllt und die Unterlagen weitergeleitet. Weiters klärt die MA11 alle Fragen zur Obsorge.
FREIWILLIGE
WHERE2HELP
Plattform für Freiwillige und Organisationen des FSW
Hier können einzelne oder Organisationen und Gruppen sich mit ihren Angeboten registrieren
ASB sucht FREIWILLIGE UND SACHSPENDEN in WIEN
https://www.samariterbund.net/landesverband-wien/ukraine/
SACHSPENDEN
Bitte um INFOs, wo noch
Sachspenden gesammelt werden
1180 Wien in Nähe BOKU
Mo-Fr von 9-16 Uhr
1020 Wien, Engerthstraße 267
Mo-So von 10-20 Uhr
https://helpforukraine.at/mit-sachspenden
ERMÄSSIGUNGEN
Günstig Lebensmittel einkaufen in Sozialmärkten, beim ersten Einkauf mit Pass kommen. Sozialmärke in Wien (gibt es aber in allen Bundesländern):
https://www.wien.gv.at/sozialinfo/content/de/10/SearchResults.do?keyword=Sozialm%C3%A4rkte:
TRANSPORT
Angebote - Wer fährt von Österreich an die ukrainische Grenze?
https://airtable.com/shr9RIXy0s79aIPFr
Nachfrage - Ich will nach Österreich:
https://airtable.com/shrDjoqyEP4FqDbMi
Übersicht:
https://airtable.com/shrDHDOfIF8GJH6ZU
INFOS für OBERÖSTERREICH
Allgemeine Infos und Hilfsmöglichkeiten:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/ukraine/index.html
Hilfsmöglichkeiten:
https://zusammen-helfen.at/ukraine/
INFOS für TIROL
https://www.tirol.gv.at/tirol-europa/ukraine-hilfe/
INFOS für die STEIERMARK
Allgemeine Infos:
https://www.ukrainehilfe.steiermark.at/
Hilfsmöglichkeiten:
So können Grazer*innen helfen
Angebote von ZEBRA in GRAZ
#Informationsblatt für ukrainische Eltern
#Informationen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen für Ukrainer*innen
#Krisenintervention in Erstsprache
INFOS für NIEDERÖSTERREICH
Aufenthaltsrecht, Grundversorgung (zuständige Behörde, Antrag), medizinische Versorgung und Bildung
INFOS für SALZBURG
https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/integration/ukrainehilfe
Erstberatung am Hauptbahnhof Salzburg
Ankunftszentrum: Am Messezentrum 1, 5020 Salzburg
INFOS für VORARLBERG
https://vorarlberg.at/-/ukraine-mehrsprachig
Unterkünfte Angebote
unterkunft.ukraine@vorarlberg.at
Suche nach Unterkunft
fluechtlingshilfe@caritas.at
Freiwillige Helfer*innen
hilfe.ukraine@vorarlberg.at
Allgemeine Hilfe
hilfe.ukraine@vorarlberg.at
Hotline T. 05574 201 4411
INFOS fürs BURGENLAND
https://www.burgenland.at/politik/burgenland-hilft/
INFOS für KÄRNTEN
https://ukraine-info.ktn.gv.at/
Hilfsaktion für die Ukraine
Der rumänische Pastor Emanuel Besleaga engagiert sich in Vârfu Câmpului für Obdachlose. Angesichts des Kriegs in der Ukraine liefert er mit LKWs und Bussen Lebensmittel über die Grenze.
https://www.solidarische-abenteuer.at/hilfsaktion-fuer-die-ukraine/
INFOS zur Familienbeihilfe
Öffentliche Verkehrsmittel
(3.10.2022)
VORSICHT
Die Möglichkiet für ukrainische Vertriebene öffentliche Verkehrsmittel gratis zu benutzen läuft spätestens mit Ende Oktober aus.
Das gilt sowohl für die ÖBB als auch die Verkehrsverbünde der Bundesländer und die Wiener Linien.
Vorarlberg bietet für alle Grundversorgten eine ermäßigte Monatskarte Faircard um 17 Euro an. Man braucht einen Bescheid über die Bedürftigkeit von der BH, mit dem kann man sich das Ticket abholen.
Fragen von ukrainischen Staatsangehörigen
BBU-Hotline
T. 01 2676 870 9460
INFOS des BMI
Caritas Hotline
T. 05 1776 380
Mo- Fr. 9:00 bis 14:00 Uhr
Informationen des
UNHCR-Österreich
UNHCR EUROPA zu UKRAINEKRISE
UPDATE 26. Mai
DIAKONIE Rechtshilfetelefon
Mo. bis Fr. 09:00 - 12:00 Uhr (Ukrainische)
T. 01 343 0 383
Psychologische Unterstützung
AMIKE-Telefon
KRAFTFAHRZEUGE
Fahrzeuge von Vertriebenen müssen nicht in Österreich zuzulassen werden und können ein Jahr lang mit ukrainischer Zulassung und daher mit ukrainischem Kennzeichen in Österreich verwendet werden.
HAFTUNG für FAHRZEUGE mit UKRAINISCHEM KENNZEICHEN
Dazu gibt es auch zwei Erlässe des Verkehrsministeriums.
PRIVATE QUARTIERE
"Nachbarschaftsquartiere" werden von der BBU koordiniert
Wer Quartiere anbieten möchte, kann sich hier über ein Formular registrieren
CARITAS und diverse Immobilienunternehmen
Hier kann man* sich auch registrieren, wenn man* ein Quartier sucht.
Ukrainisch/Russisch/Deutsch
Vorlage für Mietvertrag
zum Downloaden
ARBEITSMARKT
AMS: https://www.ams.at/regionen/wien/news/2022/03/ukraine-invormation-for-refugees#salzburg
Infos für Arbeitgeber*innen:
https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/gefluechtete-personen-aus-der-ukraine-einstellen#salzburg
QUARTIERE
BBU Hotline für Geflüchtete aus der Ukraine, die keinen Asylantrag stellen wollen und eine Unterkunft brauchen.
Die Zuweisungen an die Quartiere wird dann über die Länder erfolgen.
T. 01 2676 870 9460
INFOS für WIEN
SOZIALBERATUNG
Sameriterbund WIEN
WOHNEN & SOZIALE DIENSTLEISTUNGEN
DIAKONIE FLÜCHTLINGSDIENST
Sozialberatung & Sozialmedizinische Beratung, Wohnraumvermittlung & Wohnberatung für Vertriebene aus der Ukraine
MALVA - Startbegleitung
für aus der Ukraine geflüchtete Menschen
VOLKSHILFE Wien - Beratungsstelle perspektivo
Begleitung und Gestaltung von Perspektiven für Vertriebene aus der Ukraine
In der Sport & Fun Halle, Engerthstraße 267-269, ist eine Ankunftshalle für Menschen aus der Ukraine, die noch keinen Schlafplatz haben.
Zeit: Mo- So, 00-24 Uhr
Ankunftszentrum im Austria Center (ACV)
Erstregistrierung nur mit Termin!
Austellung der "Vertriebenenkarte", Krankenversicherung etc.
Ort: Austria Center Vienna
Zeit: Mo-Fr 9-18Uhr
Termin-Anmeldesystem für die Registrierung im ACV online
https://gvs-termin-fsw.besharp.at/
Grundvers. in Wien
Neben den organisierten Quartieren leben viele Vertriebene privat.
Leistungen für privat Wohnende
Krankenversicherung
Erwachsene
215 Euro/Monat Verpflegungsgeld
150 Euro/Monat Wohnzuschuss
Kinder
100 Euro/Monat Verpflegungsgeld
Familie Wohnzuschuss
max. 300 Euro/Monat
Die Grundversorgung wird beim Ersttermin beantragt. Zurzeit wird das Verpflegungsgeld für zwei Monate als Akonto ausgezahlt und ein Formular für den Wohnzuschuss mitgegeben – dieses muss vom Unterkunftgeber ausgefüllt und von den Vertriebenen eingereicht werden.
Es empfiehlt sich gleich ein Bankkonto zu eröffnen, damit die Zahlungen darüber abgewickelt werden können.
ALLE INFORMATIONEN für UKRAINISCHE VERTRIEBENE in WIEN
Info auf Ukrainisch
Інформація для біженців з України
https://start.wien.gv.at/ukraine
Schritt für Schritt Anleitung für Vertriebene aus der UKRAINE
Wohnraumspenden für Menschen aus der Ukraine in WIEN
Administration und Vermittlung
T. 0664 886 328 20 (Mo-Fr) E-Mail: wohnraumspende-ukraine@diakonie.at
Wereine leerstehende Wohnung oder ein WG-Zimmer in Wien anbieten möchte, kann sich hier melden.
LGBTIQ+ Personen aus der Ukraine können sich bei Queer Base (Wien) melden.
Ukrainisch
Englisch
E-Mail: asylum@queerbase.at
T. 0664 6594171
ALLEINSTEHENDE KINDER
Wer Kinder oder Jugendliche aus der Ukraine aufgenommen hat, an die zuständige Regionalstelle der MA11 (Kinder-und Jugendhilfe) wenden. Dort wird Antrag auf Grundversorgung ausgefüllt und die Unterlagen weitergeleitet. Weiters klärt die MA11 alle Fragen zur Obsorge.
FREIWILLIGE
WHERE2HELP
Plattform für Freiwillige und Organisationen des FSW
Hier können einzelne oder Organisationen und Gruppen sich mit ihren Angeboten registrieren
ASB sucht FREIWILLIGE UND SACHSPENDEN in WIEN
https://www.samariterbund.net/landesverband-wien/ukraine/
SACHSPENDEN
Bitte um INFOs, wo noch
Sachspenden gesammelt werden
1180 Wien in Nähe BOKU
Mo-Fr von 9-16 Uhr
1020 Wien, Engerthstraße 267
Mo-So von 10-20 Uhr
https://helpforukraine.at/mit-sachspenden
ERMÄSSIGUNGEN
Günstig Lebensmittel einkaufen in Sozialmärkten, beim ersten Einkauf mit Pass kommen. Sozialmärke in Wien (gibt es aber in allen Bundesländern):
https://www.wien.gv.at/sozialinfo/content/de/10/SearchResults.do?keyword=Sozialm%C3%A4rkte:
TRANSPORT
Angebote - Wer fährt von Österreich an die ukrainische Grenze?
https://airtable.com/shr9RIXy0s79aIPFr
Nachfrage - Ich will nach Österreich:
https://airtable.com/shrDjoqyEP4FqDbMi
Übersicht:
https://airtable.com/shrDHDOfIF8GJH6ZU
INFOS für OBERÖSTERREICH
Allgemeine Infos und Hilfsmöglichkeiten:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/ukraine/index.html
Hilfsmöglichkeiten:
https://zusammen-helfen.at/ukraine/
INFOS für TIROL
https://www.tirol.gv.at/tirol-europa/ukraine-hilfe/
INFOS für die STEIERMARK
Allgemeine Infos:
https://www.ukrainehilfe.steiermark.at/
Hilfsmöglichkeiten:
So können Grazer*innen helfen
Angebote von ZEBRA in GRAZ
#Informationsblatt für ukrainische Eltern
#Informationen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen für Ukrainer*innen
#Krisenintervention in Erstsprache
INFOS für NIEDERÖSTERREICH
Aufenthaltsrecht, Grundversorgung (zuständige Behörde, Antrag), medizinische Versorgung und Bildung
INFOS für SALZBURG
https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/integration/ukrainehilfe
Erstberatung am Hauptbahnhof Salzburg
Ankunftszentrum: Am Messezentrum 1, 5020 Salzburg
INFOS für VORARLBERG
https://vorarlberg.at/-/ukraine-mehrsprachig
Unterkünfte Angebote
unterkunft.ukraine@vorarlberg.at
Suche nach Unterkunft
fluechtlingshilfe@caritas.at
Freiwillige Helfer*innen
hilfe.ukraine@vorarlberg.at
Allgemeine Hilfe
hilfe.ukraine@vorarlberg.at
Hotline T. 05574 201 4411
INFOS fürs BURGENLAND
https://www.burgenland.at/politik/burgenland-hilft/
INFOS für KÄRNTEN
https://ukraine-info.ktn.gv.at/
Hilfsaktion für die Ukraine
Der rumänische Pastor Emanuel Besleaga engagiert sich in Vârfu Câmpului für Obdachlose. Angesichts des Kriegs in der Ukraine liefert er mit LKWs und Bussen Lebensmittel über die Grenze.
https://www.solidarische-abenteuer.at/hilfsaktion-fuer-die-ukraine/
Informatsiya pro vtechu z Ukrayiny
Wir freuen uns über Informationen und Vernetzungen. Bitte am besten an langthaler@asyl.at
TEMPORÄRER SCHUTZ FÜR AUS DER UKRAINE VERTRIEBENE
Aus der Ukraine Geflüchtete erhalten einen Schutzstatus auf Basis der sogenannten "Temporärer-Schutz"-Richtlinie
Diese Richtlinie wurde am 4. März 2022 von dem Rat der EU-Innenminister in Kraft gesetzt Durchführungsbeschluss
MITTEILUNG DER KOMMISSION zu operativen Leitlinien für die Umsetzung des Durchführungsbeschlusses 2022/382
Am Freitag, den 11. März 2022, wurde schließlich in Österreich die Verordnung der Bundesregierung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene beschlossen.
Details finden sich in zwei Ministerratsvorträgen
Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene
Nachbarschaftshilfe Ukraine – humanitäre Unterstützung für Vertriebene
WER BEKOMMT TEMPORÄREN SCHUTZ?
Ukrainer*innen und Schutzberechtigte
Temporären Schutz (vorerst bis 3. März 2023. Sofern es nicht durch Beschluss des EU-Rates beendet wird, verlängert es sich automatisch zweimal um jeweils sechs Monate.) bekommen Ukrainer*innen mit Wohnsitz in der Ukraine, die ab 24. Februar 2022 vertrieben wurden und deren Familien. Aber auch alle Ukrainer*innen, die sich mit einem Aufenthaltstitel oder auf Grund eines visumfreien oder visumpflichtigen Einreise vor dem 24. Februar 2022 in Österreich aufgehalten haben. Ebenfalls erfasst sind „Drittstaatsangehörige oder Staatenlose mit einem vor dem 24. Februar 2022 gewährten internationalen Schutzstatus“.
Keinen Temporären Schutz erhalten aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatsangehörige
Heftig umstritten war die Regelung für Personen die keine ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen und bei Kriegsausbruch entweder in der Ukraine studiert, gearbeitet oder sich als Asylwerber*innen im Land aufgehalten haben. Ihnen wird, der Empfehlung der EU folgend, die Einreise nach Österreich aus humanitären Gründen gestattet. Von Österreich sollen sie, wenn sie es wollen und können, in ihr Heimatland weiterreisen. Wenn sie das nicht können müssen sie entweder einen Asylantrag stellen, oder sie sollen „gegebenenfalls bei der Legalisierung ihres Aufenthalts im Rahmen der rechtlichen Möglichkeit nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz“ unterstützt werden. Aufenthaltsvoraussetzungen für Studierende
Gegen diese Personen werden keine Rückkehrentscheidungen erlassen.
Aus der Ukraine vertriebene Drittstaatsangehörige werden außerdem in die Grundversorgung aufgenommen werden. Wie hier die Abläufe sein werden ist noch unklar.
Zur Klarstellung: Diese Gruppe darf legal einreisen und wer sie über die Grenze bringt macht sich nicht strafbar.
WIE BEKOMMT MAN* TEMPORÄREN SCHUTZ?
Seit 12. März wurden in ganz Österreich von den Landespolizeidirektionen so genannte "Erfassungsstellen" (in Wien etwas freundlicher "Ankunftszentrum") eingerichtet.
LISTE DER ERFASSUNGSSTELLEN IN GANZ ÖSTERREICH
In diesen Erfassungsstellen werden die Schutzsuchenden registriert. Mit dieser Registrierung sollten die Vertriebenen im Grundversorgungs-System (GVS) und damit auch krankenversichert sein. Den Vertriebenenausweis (Blaue Karte) müssen sie dann entweder nach ein paar Tagen abholen, oder er wird ihnen an die Meldeadresse zugeschickt. Es dauert ein paar Tage, weil die Karte in der Nationaldruckerei hergestellt und mit etlichen Sicherheitsfeatures ausgestattet ist.
Für privat Aufgenommene ist zu empfehlen, zuerst die Meldung zu machen und mit dem Meldezettel und den ukrainischen Papieren zur Erfassungsstelle zu gehen. Der Ausweis wird in der ganzen EU einheitlich ausgestellt. Daher kann man* mit diesem zusammen mit dem eigenen Reisepass im Schengen-Raum grundsätzlich frei reisen.
GESUNDHEITSVERSORGUNG
Im Zuge der Registrierung der Vertriebenen wird automatisch eine Versicherungsnummer vergeben und die Anmeldung zur Krankenversicherung durchgeführt. Geflüchtete erhalten einen Krankenversicherungsbeleg über die Grundversorgung oder alternativ einen e-card-Ersatzbeleg in den ÖGK-Kundenservicestellen. Damit können sämtliche medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden.
Solange noch keine Versicherungsnummer vorhanden ist, können sich Staatsbürger der Ukraine mit ihrem Reisepass bei unseren Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartnern ausweisen, oder – bei anderer Staatsbürgerschaft – den Flüchtlingsstatus aus der Ukraine in anderer nachvollziehbarer Weise darlegen. Die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner werden eine Kopie des Reisepasses anfertigen und die Daten der zu behandelnden Person aufnehmen (Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft). Danach können sie medizinisch versorgt werden.
INFOS der ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSKASSE
ARBEITSMARKTZUGANG
Es stehen alle Sektoren des Arbeitsmarkts für die vom temporären Schutz Erfassten offen, jedoch wird eine Beschäftigungsbewilligung benötigt.
Arbeitgeber*innen können für Personen, die sie beschäftigen wollen, beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung bekommen, die ohne Ersatzkräfteverfahren von Amts wegen erteilt wird. Aus der Ukraine Geflüchtete können sich mit dem "Vertriebenenausweis" (Blaue Karte) beim AMS als arbeitssuchend registrieren. Für das Registrierungsgespräch ist es von Vorteil, mit einer Person zu kommen, die übersetzen kann. Das AMS unterstützt nach dieser Registrierung bei der Arbeitssuche.
Informationen auf Ukrainisch, Englisch und Deutsch, sowie offene Stellenangebote finden Sie unter https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeiten-in-oesterreich-und-der-eu/ukraine
Informationen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen für Ukrainer*innen
Zu INTEGRATIONSMAßNAHMEN werden Details erst in den nächsten Tagen und Wochen klar werden. Es sollen sogenannte Service Points eingerichtet werden, an denen sich Geflüchtete über Kursangebote etc. informieren können.
Erste Informationen bezüglich Deutschkurse unter https://www.integrationsfonds.at/newsbeitrag/beratungen-und-deutschkurse-mit-zertifikat-ab-dem-niveau-a2-fuer-ukrainische-vertriebene-beim-oeif-13082/
DIE SITUATION IN DEN AN DIE UKRAINE GRENZENDEN STAATEN
ist für uns nicht leicht einzuschätzen. Am zuverlässigsten sind sicherlich die aktuellen Informationen des ORF und anderer öffentlich rechtlicher Medien. Wir bekommen Infos über verschiedene andere Kanäle und veröffentlichen sie nach Überprüfung hier - sofern sie uns für die Unterstützung Geflüchteter aus der Ukraine relevant erscheinen.
Polen, Rumänien, Moldawien, Ungarn und die Slowakei lassen Menschen bisher problemlos über die Grenze und versuchen auch, die Weiterreise zu ermöglichen.
In Ungarn und der Slowakei bekommen auch nicht-ukrainische Personen, die einen legalen Aufenthalt in der Ukraine haben (z.B. Studierende aus verschiedenen afrikanischen Staaten) vorübergehenden Schutz.
OECD-STUDIE
über RECHTE und UNTERSTÜTZUNG für UKRAINISCHE VERTIEBENE in AUFNAHMESTAATEN
UNHCR
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Um weiterhin unabhängig arbeiten zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen. Danke all unseren Spender*innen.
Wir freuen uns über Informationen und Vernetzungen. Bitte am besten an langthaler@asyl.at
TEMPORÄRER SCHUTZ FÜR AUS DER UKRAINE VERTRIEBENE
Aus der Ukraine Geflüchtete erhalten einen Schutzstatus auf Basis der sogenannten "Temporärer-Schutz"-Richtlinie
Diese Richtlinie wurde am 4. März 2022 von dem Rat der EU-Innenminister in Kraft gesetzt Durchführungsbeschluss
MITTEILUNG DER KOMMISSION zu operativen Leitlinien für die Umsetzung des Durchführungsbeschlusses 2022/382
Am Freitag, den 11. März 2022, wurde schließlich in Österreich die Verordnung der Bundesregierung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene beschlossen.
Details finden sich in zwei Ministerratsvorträgen
Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene
Nachbarschaftshilfe Ukraine – humanitäre Unterstützung für Vertriebene
WER BEKOMMT TEMPORÄREN SCHUTZ?
Ukrainer*innen und Schutzberechtigte
Temporären Schutz (vorerst bis 3. März 2023. Sofern es nicht durch Beschluss des EU-Rates beendet wird, verlängert es sich automatisch zweimal um jeweils sechs Monate.) bekommen Ukrainer*innen mit Wohnsitz in der Ukraine, die ab 24. Februar 2022 vertrieben wurden und deren Familien. Aber auch alle Ukrainer*innen, die sich mit einem Aufenthaltstitel oder auf Grund eines visumfreien oder visumpflichtigen Einreise vor dem 24. Februar 2022 in Österreich aufgehalten haben. Ebenfalls erfasst sind „Drittstaatsangehörige oder Staatenlose mit einem vor dem 24. Februar 2022 gewährten internationalen Schutzstatus“.
Keinen Temporären Schutz erhalten aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatsangehörige
Heftig umstritten war die Regelung für Personen die keine ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen und bei Kriegsausbruch entweder in der Ukraine studiert, gearbeitet oder sich als Asylwerber*innen im Land aufgehalten haben. Ihnen wird, der Empfehlung der EU folgend, die Einreise nach Österreich aus humanitären Gründen gestattet. Von Österreich sollen sie, wenn sie es wollen und können, in ihr Heimatland weiterreisen. Wenn sie das nicht können müssen sie entweder einen Asylantrag stellen, oder sie sollen „gegebenenfalls bei der Legalisierung ihres Aufenthalts im Rahmen der rechtlichen Möglichkeit nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz“ unterstützt werden. Aufenthaltsvoraussetzungen für Studierende
Gegen diese Personen werden keine Rückkehrentscheidungen erlassen.
Aus der Ukraine vertriebene Drittstaatsangehörige werden außerdem in die Grundversorgung aufgenommen werden. Wie hier die Abläufe sein werden ist noch unklar.
Zur Klarstellung: Diese Gruppe darf legal einreisen und wer sie über die Grenze bringt macht sich nicht strafbar.
WIE BEKOMMT MAN* TEMPORÄREN SCHUTZ?
Seit 12. März wurden in ganz Österreich von den Landespolizeidirektionen so genannte "Erfassungsstellen" (in Wien etwas freundlicher "Ankunftszentrum") eingerichtet.
LISTE DER ERFASSUNGSSTELLEN IN GANZ ÖSTERREICH
In diesen Erfassungsstellen werden die Schutzsuchenden registriert. Mit dieser Registrierung sollten die Vertriebenen im Grundversorgungs-System (GVS) und damit auch krankenversichert sein. Den Vertriebenenausweis (Blaue Karte) müssen sie dann entweder nach ein paar Tagen abholen, oder er wird ihnen an die Meldeadresse zugeschickt. Es dauert ein paar Tage, weil die Karte in der Nationaldruckerei hergestellt und mit etlichen Sicherheitsfeatures ausgestattet ist.
Für privat Aufgenommene ist zu empfehlen, zuerst die Meldung zu machen und mit dem Meldezettel und den ukrainischen Papieren zur Erfassungsstelle zu gehen. Der Ausweis wird in der ganzen EU einheitlich ausgestellt. Daher kann man* mit diesem zusammen mit dem eigenen Reisepass im Schengen-Raum grundsätzlich frei reisen.
GESUNDHEITSVERSORGUNG
Im Zuge der Registrierung der Vertriebenen wird automatisch eine Versicherungsnummer vergeben und die Anmeldung zur Krankenversicherung durchgeführt. Geflüchtete erhalten einen Krankenversicherungsbeleg über die Grundversorgung oder alternativ einen e-card-Ersatzbeleg in den ÖGK-Kundenservicestellen. Damit können sämtliche medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden.
Solange noch keine Versicherungsnummer vorhanden ist, können sich Staatsbürger der Ukraine mit ihrem Reisepass bei unseren Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartnern ausweisen, oder – bei anderer Staatsbürgerschaft – den Flüchtlingsstatus aus der Ukraine in anderer nachvollziehbarer Weise darlegen. Die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner werden eine Kopie des Reisepasses anfertigen und die Daten der zu behandelnden Person aufnehmen (Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft). Danach können sie medizinisch versorgt werden.
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ARBEITSMARKTZUGANG
Es stehen alle Sektoren des Arbeitsmarkts für die vom temporären Schutz Erfassten offen, jedoch wird eine Beschäftigungsbewilligung benötigt.
Arbeitgeber*innen können für Personen, die sie beschäftigen wollen, beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung bekommen, die ohne Ersatzkräfteverfahren von Amts wegen erteilt wird. Aus der Ukraine Geflüchtete können sich mit dem "Vertriebenenausweis" (Blaue Karte) beim AMS als arbeitssuchend registrieren. Für das Registrierungsgespräch ist es von Vorteil, mit einer Person zu kommen, die übersetzen kann. Das AMS unterstützt nach dieser Registrierung bei der Arbeitssuche.
Informationen auf Ukrainisch, Englisch und Deutsch, sowie offene Stellenangebote finden Sie unter https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeiten-in-oesterreich-und-der-eu/ukraine
Informationen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen für Ukrainer*innen
Zu INTEGRATIONSMAßNAHMEN werden Details erst in den nächsten Tagen und Wochen klar werden. Es sollen sogenannte Service Points eingerichtet werden, an denen sich Geflüchtete über Kursangebote etc. informieren können.
Erste Informationen bezüglich Deutschkurse unter https://www.integrationsfonds.at/newsbeitrag/beratungen-und-deutschkurse-mit-zertifikat-ab-dem-niveau-a2-fuer-ukrainische-vertriebene-beim-oeif-13082/
DIE SITUATION IN DEN AN DIE UKRAINE GRENZENDEN STAATEN
ist für uns nicht leicht einzuschätzen. Am zuverlässigsten sind sicherlich die aktuellen Informationen des ORF und anderer öffentlich rechtlicher Medien. Wir bekommen Infos über verschiedene andere Kanäle und veröffentlichen sie nach Überprüfung hier - sofern sie uns für die Unterstützung Geflüchteter aus der Ukraine relevant erscheinen.
Polen, Rumänien, Moldawien, Ungarn und die Slowakei lassen Menschen bisher problemlos über die Grenze und versuchen auch, die Weiterreise zu ermöglichen.
In Ungarn und der Slowakei bekommen auch nicht-ukrainische Personen, die einen legalen Aufenthalt in der Ukraine haben (z.B. Studierende aus verschiedenen afrikanischen Staaten) vorübergehenden Schutz.
OECD-STUDIE
über RECHTE und UNTERSTÜTZUNG für UKRAINISCHE VERTIEBENE in AUFNAHMESTAATEN
UNHCR
- 10 Empfehlungen an die Aufnahmestaaten für die Überprüfung und Registrierung von Freiwilligen und Freiwilligenorganisationen, die Flüchtlinge unterstützen.
- Wie man Flüchtlinge auf verantwortungsvolle und ethische Weise unterstützen kann. Do's and Don'ts für Freiwillige
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