Die ersten Spuren von BRASYL gegen rechte Willkürpolitik

Stopp der Familienzusammenführungen, Zwangsarbeit für Asylwerber:innen, Ausschluss der Rechtsberatung aus der Schubhaft: 2025 wurden in Österreich asylpolitische Maßnahmen durchgesetzt, die Grund- und Menschenrechte massiv verletzen. Mit unserem Rechtshilfetopf BRASYL – Brandschutz Asyl stellen wir uns dieser rechten Willkürpolitik entgegen und bekämpfen sie mit juristischen Mitteln. Lesen Sie hier unseren Rückblick auf die wichtigsten Interventionen und Erfolge.
Lukas Gahleitner-Gertz
Ja, auch wir waren Ende Jänner erleichtert, dass Österreich doch nicht den ersten FPÖ-Bundeskanzler sehen musste. Die FPÖ-ÖVP Verhandlungen waren unter anderem an der Postengier Herbert Kickls gescheitert. Die Dreierkoalition ÖVP, SPÖ und NEOS hatten die Vorschusslorbeeren aber rasch aufgebraucht: Offensichtlich rechtswidrige Vorhaben wie der „Stopp Familienzusammenführung“ bekam Top-Priorität, während die Inflation weiter ungehindert durch das Land galoppierte.
Rechtsschutz und strategische Prozessführung kosten Zeit – und Geld. Uns war sehr schnell bewusst, dass auch nach dem Abwenden des schlechtestmöglichen Polit-Szenario die Verführung der Regierenden, insbesondere Schutzsuchenden das Leben so schwer wie möglich zu machen, groß bleibt. Wir haben daher 2025 mit BrASYL einen Rechtshilfetopf ins Leben gerufen, um die notwendigen Mittel für den Kampf mit juristischen Mitteln gegen Willkürmaßnahmen zu sammeln.
Im ersten Jahr haben wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartner:innen offenkundig rechtswidrige Maßnahmen der Regierung und Verwaltung im Asyl- und Integrationsbereich identifiziert und uns gemeinsam mit anderen Experten Strategien erarbeitet, wie wir die Durchsetzung von Rechtsansprüchen wirksam umsetzen können.
Insbesondere die Ausrufung (und mittlerweile Verlängerung) einer „gesamtstaatlichen Notlage“ in einem der reichsten Länder der Welt hat uns dabei intensiv beschäftigt: Wir haben viele Einzelfälle gesichtet, in denen Menschen das Recht verweigert worden ist, mit ihren minderjährigen Kindern bzw mit ihren Eltern wieder zusammenzukommen und zusammenzuleben. In ausgesuchten Fällen haben wir Arbeitsstunden von Expert:innen abgegolten und die Ausarbeitung und Einbringung von gut durchargumentierten Rechtsmitteln finanziert. Die Fälle liegen nun bereits bei den Behörden und beim Bundesverwaltungsgericht und wir bereiten uns auf den Gang zu den Höchstgerichten vor.
Die Verstaatlichung der Rechtsberatung und -vertretung in Asylverfahren 2019 hat starke Spuren hinterlassen. Tatsächlich hat sich die Arbeit der staatlichen Bundesagentur BBU GmbH qualitativ hochwertig entwickelt. Dennoch bleiben allein aufgrund der Ressourcen und des Umfangs der Tätigkeiten der BBU GmbH Lücken, die nichtstaatliche Organisationen füllen müssen. Dazu gehört insbesondere auch intensive Beratung von Personen in Schubhaft.
Den Vollzugsbehörden waren nichtstaatliche Kooperationspartner:innen der asylkoordination wie die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung und der Diakonie Flüchtlingsdienst ein Dorn im Auge: Durch einen Erlass wurde diesen Organisationen von einem Tag auf den anderen der Zugang als Rechtsberatungsorganisationen in die Schubhaft weitestgehend verwehrt. Der Erlass, genehmigt vom Bundespolizeidirektor Takacs, war offenkundig falsch und rechtswidrig.
Wir haben unsere Kooperationspartnerorganisationen unterstützt und einen Rechtsanwalt beauftragt. Dieser hat die gesamte Weisungskette im Innenministerium daran erinnert, dass ein ministerieller Erlass natürlich kein Gesetz aushebeln kann und dringend darauf verwiesen, dass ein korrekter Vollzug sichergestellt werden muss. Und siehe da: Offenbar wurde manchem Beamten das Eisen etwas zu heiß und der Erlass wurde prompt wieder aufgehoben. Der Zugang wurde vorerst wieder gewährleistet.
Die asylkoordination österreich setzt sich seit 20 Jahren für die Ausdehnung der Möglichkeit der gemeinnützigen Tätigkeit für Asylwerber:innen ein. Sämtliche Appelle für sinnvolle Maßnahmen, die die Integration stärken und Berührungsängste zwischen der Aufnahmegesellschaft und den Schutzsuchenden nachweislich verringern, verhallten jahrelang ungehört. Von 2004 bis 2021 galt aufgrund eines ÖVP-Erlasses gar ein Arbeitsverbot, das erst durch einen Asylwerber, der sein Recht, arbeiten gehen zu dürfen, vor dem Verfassungsgerichtshof einklagte, wirksam bekämpft wurde.
Die wendige Politik vollzog eine 180 Grad Kehrtwende: Statt Arbeitsverbot wurde nun eine Arbeitspflicht. Während der Bund hier ein eigentliches Anreizmodell zu Kommunikationszwecken als Arbeitspflicht verkaufte machte die burgenländische Landesregierung ernst: Asylwerber wurden verpflichtet, 30 Wochenstunden „gemeinnützig“ zu arbeiten. Als Anerkennungsbetrag wurde allen Lohndumpingsbefürchtungen zum Trotz € 1,60 als angemessen empfunden. Im Fall der Verweigerung sollte die Grundversorgung (Essensgeld von ca € 7/Tag) gekürzt werden.
Mit diesem Modell wurde klar über das Ziel hinausgeschossen: Wir haben daher Strategien ausgearbeitet, wie Betroffene gegen den Zwangsarbeitscharakter juristisch vorgehen können, wenn sie sich dagegen wehren wollen. Auch diese Arbeit konnten wir über BRASYL finanzieren.
Auch 2026 werden mit Sicherheit Maßnahmen gesetzt werden, die die Rechte von Schutzsuchenden unverhältnismäßig und rechtswidrig einschränken. Wir möchten unsere Arbeit, diese Maßnahmen zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu entwerfen und umzusetzen im kommenden Jahr fortsetzen. Wir brauchen dafür Eure Unterstützung um den Brandschutz gegen rechte Willkürpolitik tatsächlich auch durchführen zu können.
Rechtsschutz kostet Zeit – und Geld
Rechtsschutz und strategische Prozessführung kosten Zeit – und Geld. Uns war sehr schnell bewusst, dass auch nach dem Abwenden des schlechtestmöglichen Polit-Szenario die Verführung der Regierenden, insbesondere Schutzsuchenden das Leben so schwer wie möglich zu machen, groß bleibt. Wir haben daher 2025 mit BrASYL einen Rechtshilfetopf ins Leben gerufen, um die notwendigen Mittel für den Kampf mit juristischen Mitteln gegen Willkürmaßnahmen zu sammeln.
Zwangsarbeit, Stopp Familienzusammenführung, Schubhaft
Im ersten Jahr haben wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartner:innen offenkundig rechtswidrige Maßnahmen der Regierung und Verwaltung im Asyl- und Integrationsbereich identifiziert und uns gemeinsam mit anderen Experten Strategien erarbeitet, wie wir die Durchsetzung von Rechtsansprüchen wirksam umsetzen können.
Insbesondere die Ausrufung (und mittlerweile Verlängerung) einer „gesamtstaatlichen Notlage“ in einem der reichsten Länder der Welt hat uns dabei intensiv beschäftigt: Wir haben viele Einzelfälle gesichtet, in denen Menschen das Recht verweigert worden ist, mit ihren minderjährigen Kindern bzw mit ihren Eltern wieder zusammenzukommen und zusammenzuleben. In ausgesuchten Fällen haben wir Arbeitsstunden von Expert:innen abgegolten und die Ausarbeitung und Einbringung von gut durchargumentierten Rechtsmitteln finanziert. Die Fälle liegen nun bereits bei den Behörden und beim Bundesverwaltungsgericht und wir bereiten uns auf den Gang zu den Höchstgerichten vor.
Kampf gegen das Fernhalten vom Recht, Rechte zu haben
Die Verstaatlichung der Rechtsberatung und -vertretung in Asylverfahren 2019 hat starke Spuren hinterlassen. Tatsächlich hat sich die Arbeit der staatlichen Bundesagentur BBU GmbH qualitativ hochwertig entwickelt. Dennoch bleiben allein aufgrund der Ressourcen und des Umfangs der Tätigkeiten der BBU GmbH Lücken, die nichtstaatliche Organisationen füllen müssen. Dazu gehört insbesondere auch intensive Beratung von Personen in Schubhaft.
Den Vollzugsbehörden waren nichtstaatliche Kooperationspartner:innen der asylkoordination wie die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung und der Diakonie Flüchtlingsdienst ein Dorn im Auge: Durch einen Erlass wurde diesen Organisationen von einem Tag auf den anderen der Zugang als Rechtsberatungsorganisationen in die Schubhaft weitestgehend verwehrt. Der Erlass, genehmigt vom Bundespolizeidirektor Takacs, war offenkundig falsch und rechtswidrig.
Wir haben unsere Kooperationspartnerorganisationen unterstützt und einen Rechtsanwalt beauftragt. Dieser hat die gesamte Weisungskette im Innenministerium daran erinnert, dass ein ministerieller Erlass natürlich kein Gesetz aushebeln kann und dringend darauf verwiesen, dass ein korrekter Vollzug sichergestellt werden muss. Und siehe da: Offenbar wurde manchem Beamten das Eisen etwas zu heiß und der Erlass wurde prompt wieder aufgehoben. Der Zugang wurde vorerst wieder gewährleistet.
Burgenländische Duftnote
Die asylkoordination österreich setzt sich seit 20 Jahren für die Ausdehnung der Möglichkeit der gemeinnützigen Tätigkeit für Asylwerber:innen ein. Sämtliche Appelle für sinnvolle Maßnahmen, die die Integration stärken und Berührungsängste zwischen der Aufnahmegesellschaft und den Schutzsuchenden nachweislich verringern, verhallten jahrelang ungehört. Von 2004 bis 2021 galt aufgrund eines ÖVP-Erlasses gar ein Arbeitsverbot, das erst durch einen Asylwerber, der sein Recht, arbeiten gehen zu dürfen, vor dem Verfassungsgerichtshof einklagte, wirksam bekämpft wurde.
Die wendige Politik vollzog eine 180 Grad Kehrtwende: Statt Arbeitsverbot wurde nun eine Arbeitspflicht. Während der Bund hier ein eigentliches Anreizmodell zu Kommunikationszwecken als Arbeitspflicht verkaufte machte die burgenländische Landesregierung ernst: Asylwerber wurden verpflichtet, 30 Wochenstunden „gemeinnützig“ zu arbeiten. Als Anerkennungsbetrag wurde allen Lohndumpingsbefürchtungen zum Trotz € 1,60 als angemessen empfunden. Im Fall der Verweigerung sollte die Grundversorgung (Essensgeld von ca € 7/Tag) gekürzt werden.
Mit diesem Modell wurde klar über das Ziel hinausgeschossen: Wir haben daher Strategien ausgearbeitet, wie Betroffene gegen den Zwangsarbeitscharakter juristisch vorgehen können, wenn sie sich dagegen wehren wollen. Auch diese Arbeit konnten wir über BRASYL finanzieren.
Bitte um weitere Unterstützung!
Auch 2026 werden mit Sicherheit Maßnahmen gesetzt werden, die die Rechte von Schutzsuchenden unverhältnismäßig und rechtswidrig einschränken. Wir möchten unsere Arbeit, diese Maßnahmen zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu entwerfen und umzusetzen im kommenden Jahr fortsetzen. Wir brauchen dafür Eure Unterstützung um den Brandschutz gegen rechte Willkürpolitik tatsächlich auch durchführen zu können.

















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