Auswirkungen strafrechtlicher Verurteilungen auf das Aufenthaltsrecht, 23.03.2026
Montag, 23.März., 09.00 – 17.00h
Seminarbeitrag: 158 €
Ort: asylkoordination österreich, Burggasse 81/7, 1070 Wien
Seminarbeitrag: 158 €
Ort: asylkoordination österreich, Burggasse 81/7, 1070 Wien
Marion Kremla
Seminarleitung
Helena Enzendorfer, Rechtsanwaltskanzlei Clemens Lahner
Überblick
Strafrechtliche Verurteilungen haben fast immer direkte Auswirkungen auf Personen, die keine österreichische Staatsbürgschaft haben; egal, ob sich diese noch in einem Verfahren befinden oder ihnen schon internationaler Schutz oder ein Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) erteilt wurde. Teilweise gilt das auch schon für laufende strafrechtliche Ermittlungen ohne Verurteilung. Im schlimmsten Fall droht ein Verlust des Aufenthaltsrechts bis hin zur Abschiebung.
Das Seminar will einen Überblick über mögliche Konsequenzen von strafrechtlichen Verurteilungen bzw. Ermittlungen geben sowie konkrete Handlungsoptionen in der Beratung von Betroffenen aufzeigen. Der Fokus soll dabei auf Praxisbeispiele und Erfahrungen aus der Praxis gelegt werden.
Inhalte im Detail
Grundlagen Strafrecht
- Strafrahmen, Strafzumessung
- Verbrechen vs. Vergehen
- Diversion
- Strafvollzug, Verjährung, Tilgung
Auswirkungen im Asylverfahren
- Verlust Aufenthaltsrecht,
- „Stillstand“ im Verfahren
Auswirkungen für Personen mit internationalem Schutz
- Aberkennung
- Auswirkungen auf Familienverfahren und Familienzusammenführung
Verfahren nach dem AsylG
- zuständige Behörden
- Ablauf Verfahren
- grundlegende Rechte und Tipps
Auswirkungen für Personen mit einem Aufenthaltstitel nach dem NAG
- Erteilungshindernisse
- Schwierigkeiten bei der Verlängerung
- Verlust des Aufenthaltsrechts, „Rückstufung“
- mögliche Folge: Verfahren vor dem BFA (Rückkehrentscheidung etc.)
Verfahren nach dem NAG
- zuständige Behörden
- Ablauf Verfahren
- grundlegende Rechte und Tipps
- im Überblick: Auswirkungen auf Staatsbürgerschaftsverfahren, Auswirkung für Unionsbürger:innen
Voraussetzung: Praxis in der Beratung/Betreuung von Personen im Asylverfahren, mit internationalem Schutz oder einem Aufenthaltsrecht nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG); Grundkenntnisse zum Asyl- und Aufenthaltsrecht (NAG) hilfreich, aber nicht notwendig
Methoden: Vortrag, Diskussion/Austausch, Fallbeispiele, Handout
Bezüglich Förderungen und Ermäßigungen siehe Seminare allgemein.
Kontakt und Information
Marion Kremla T 01 53 212 91 - 13
seminare@asyl.at
















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