Irak - Länderinformation und Entscheidungen, 09.12.2025
Dienstag, 09. Dezember 2025, 09.00 – 16.00h
Seminarbeitrag: 150 €
Seminarbeitrag: 150 €
Marion Kremla
Petra Ramsauer, Politikwissenschaftlerin, Journalistin & Autorin. Sie berichtete zwanzig Jahre aus dem Nahen Osten; darunter zuletzt vor allem aus Syrien und dem Irak. Derzeit Lehrtätigkeit zu Journalismus, Nahost und dem Umgang mit Krisen.
Katrin Hulla, Juristin, Rechtsberaterin der Caritas Wien
Überblick
Der Irak ist seit 2003 von einer Serie von Konflikten und Kriegen geprägt. Derzeit befindet sich das Land oberflächlich betrachtet in einer Periode der Stabilisierung, doch zahlreiche Konflikt-Ebenen sind nicht gelöst, sondern schwelen weiter. Ziel dieses Teils des Workshops ist es, die aktuelle Lage im Irak und mögliche Konfliktpunkte in naher Zukunft aufzuzeigen und gleichzeitig für die großen Unterschiede des Bedrohungspotenzials der Angehörigen von verschiedenen Gruppen im Irak zu sensibilisieren.
Mit Blick auf die Entscheidungspraxis zum Irak beleuchten wir im juristischen Teil insbesondere die aktuellen Positionen der EUAA zum Irak sowie die Themen Verlängerung des subsidiären Schutzes und Entscheidungen zu besonders berücksichtigungswürdigen Gründen.
Schwerpunkte:
- Bedrohung durch staatliche Gewalt: Durch menschenrechtswidrige Gesetze, insbesondere Frauenrechte, Verbot von Homosexualität; durch die Macht erstarkender schiitischer Milizen; durch Korruption, Erpressung und Entführungen
- Bedrohung durch Konflikte zwischen Volksgruppen und religiösen Gruppen: Relevant für Fluchtgründe sind vor allem zwei Aspekte: Mögliche neuerliche Stärkung der Terrormiliz „Islamischer Staat“ im Zentralraum um Bagdad, aber auch im Nordwesten um Mosul. Weiters der zunehmende Einfluss des Irans in Verbindung mit dem Eskalationspotenzial zwischen dem Iran und Israel
- Unterschiede zwischen den Regionen: Im Süden um die Stadt Basra sowie in den von Schiiten dominierten Landesteilen haben Milizen dieser Gruppen parastaatliche Strukturen gebildet, während in der semiautonomen Kurden-Region ein deutlich höherer Freiheitsgrad für die Bevölkerung besteht.
- EUAA Guidelines: Auch in der Analyse der European Union Agency for Asylum in ihrem Bericht aus dem November 2024 wird ein hohes Verfolgungspotenzial für mehrere Gruppen offensichtlich.
- Judikatur: Diesen Befunden stehen größtenteils abweisende Entscheidungen und auch Abschiebungen gegenüber. In der Praxis sind vor allem die Entscheidungen über die Verlängerung des subsidiären Schutzes und hinsichtlich besonders berücksichtigungswürdiger Gründe („Bleiberecht“) relevant.
Ziel: Verständnis und Hintergrundwissen für bzw. über die Situation der KlientInnen erwerben, rechtliche Lage einschätzen können
Methodik: Vortrag, Fallgeschichten, Diskussion
Voraussetzungen: Praxis günstig
Bezüglich Förderungen und Ermäßigungen siehe Seminare allgemein.
Kontakt und Information
Marion Kremla T 01 53 212 91 - 13
kremla@asyl.at
















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