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Unterbringung und Betreuung

Immer noch nicht zufriedenstellend gelöst ist die altersadäquate Unterbringung und Betreuung von minderjährigen AsylwerberInnen. Das jugendliche Alter und das Fehlen erwachsener Bezugspersonen, sowie mögliche traumatisierende Erlebnisse im Herkunftsland bzw. auf der Flucht, verlangen eine spezielle Betreuung der UMF, die bislang nur teilweise angeboten wird.
 
Guardianship
Im Rahmen eines UNHCR Projekts hat die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark in Kooperation mit der asylkoordination österreich die rechtliche Situation und die Praxis der Obsorge bei unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen in Österreich erhoben.
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Obsorge
Aufgrund eines Beschlusses des OGH im November 2005 steht nun eindeutig fest, daß die Obsorge für UMF dem Jugendwohlfahrtsträger zu übertragen ist. Ein Rechtsgutachten des Bolzmann Instituts für Menschenrechte kam bereits im Jänner 2001 zu diesem Ergebnis. ( Rechtsgutachten BIM als word dokument )
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Frau Bock
Frau Bock war über 30 Jahre Leiterin eines Gesellenheimes der Stadt Wien in der Zohmanngasse. In diesem Heim beherbergte sie u.a. auch jugendliche (meist schwarze) Asylwerber, für die sie oftmals die letzte Chance war. Da ihr diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein großes Anliegen sind, hat sie, inzwischen Pensionistin, privat Wohnungen angemietet, die sie mit Spenden und ihrem persönlichen Einkommen finanziert.
www.fraubock.at