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Fremdenpolizeiliche Verfahren
Parlamentarische Anfrage und Beantwortung zu Schubhaft bei minderjährigen AsylwerberInnen
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ANFRAGE 3545/J XXII. GP
der Abgeordneten Posch und GenossInnen an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Verhängung von Schubhaft über minderjährige Asylwerber
Eingelangt am 19.10.2005
Anfrage als .pdf

Anfragebeantwortung 3456/AB XXII. GP
des BM für Inneres
Eingelangt am 09.12.2005
Anfragebeantwortung als .pdf

Kurzversion Beantwortung:
In der Beantwortung bestätigt das Innenministerium die Befürchtung, dass zukünftig mehr Menschen und auch Minderjährige in Schubhaft sein werden: Ja, aufgrund erweiterter Schubhafttatbestände, wie sie im § 76 FPG vorgesehen sind, ist mit einer Zunahme der Schubhaften zu rechnen.
Nach Angaben des BMI wurden keine Minderjährigen unter 14 Jahren in Schubhaft genommen. Im Jahr 2005 waren bis Ende Oktober 11 Jugendliche unter 16 Jahren, und 130 ältere Minderjährige in Schubhaft - im Vergleich zu den Vorjahren (2002: 58 unter 16, 293 von 16.18 Jahren) sinken beide Zahlen mit einem geringen Anstieg 2003.

Text zur Anfrage:
Seit Jahren werden in Österreich immer wieder Minderjährige teils wochenlang in Schubhaft angehalten, was sowohl vom Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) als auch von namhaften NGO's heftig kritisiert wird.
So berichtet die Zeitschrift „News" in ihrer Ausgabe 41/05 auf Seite 25, dass ein 16-jähriger unbegleiteter afghanischer Asylwerber mehr als zwei Wochen in Eisenstadt in völliger Isolation (sprachlich und sozial) in Schubhaft einsaß und dann in die Slowakei abgeschoben wurde. Da er bereits zuvor in der Slowakei gewesen war und sich dort keineswegs sicher gefühlt hatte, dürfte sich die Rückweisung - kombiniert mit der vorausgegangenen mehrwöchigen Haft - sehr negativ auf seine geistige und körperliche Unversehrtheit auswirken.

Eine derartige Vorgangsweise stellt leider keinen Einzelfall dar, es steht vielmehr zu befürchten, dass oftmals Minderjährige und vereinzelt sogar Unter-14-jährige in Schubhaft genommen wurden und werden.
Im - derzeit noch in Geltung stehenden - § 66 Fremdengesetz heißt es: „ Gegen Minderjährige hat die Behörde gelindere Mittel anzuwenden, es sei denn, sie hätte Grund zur Annahme, daß der Zweck der Schubhaft damit nicht erreicht werden kann. " Den Vorwurf, dass gemäß dieser Bestimmung Minderjährige keineswegs vor der Verhängung
von Schubhaft sicher sind, versuchte und versucht das BMI unter Hinweis auf einen ministeriellen Entlass zu entkräften.

So heißt es beispielsweise in einer Aussendung des BMI (APA 0344 vom 23.6.2005): „Das Innenministerium hat Donnerstag Mittag klar gestellt, dass Schubhaft für Kinder auch weiter nicht möglich sein wird. Der Sprecher von Ressortchefin Liese Prokop (V), Johannes Rauch, zeigte sich gegenüber der APA verwundert über anders lautende Aussagen eines UNHCR-Vertreters. Denn wenn sich jemand auch nur ein wenig mit der Sache beschäftige, müsste er wissen, dass es einen Erlass aus dem Jahr 2000 gebe, der ganz klar sage, dass bei Kindern unter 14 Jahren keine Schubhaft möglich sei. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 19 könne Schubhaft nur dann angewendet werden, wenn die Betroffenen straffällig würden. " Das mit 1.1.2006 in Kraft tretende neue Fremdenpolizeigesetz wird diesbezüglich keine Verbesserungen bringen, das Ansinnen, den oben erwähnten Erlass in den Gesetzestext einfließen zu lassen, wurde abgeschmettert.
Vielmehr ist zu befürchten, dass in Zukunft noch weit mehr Minderjährige in Schubhaft genommen werden, da der Anwendungsbereich der Schubhaft ausgeweitet wird, etwa im Zusammenhang mit Dublin-Fällen.

Schubhaft für Minderjährige ist nicht nur menschenrechtswidrig und inhuman, sondernwiderspricht auch eindeutig der UN-Kinderrechtskonvention. Dass mit Inkrafttreten des neuen Fremdenpolizeigesetzes mit einem weiteren Anstieg der Schubhaft zu rechnen ist, ist traurig genug. Dass aber ein Erlass, der Schubhaft bei Kindern bzw. Minderjährigen
verunmöglichen bzw. erschweren soll, oftmals nicht eingehalten wird und in Zukunft Minderjährige aufgrund administrativer Streitigkeiten zwischen Dublin-Staaten vermehrt in Schubhaft sitzen sollen, ist empörend und konterkariert die vom BMI behauptete Menschenrechtskonformität des neuen Fremdenpolizeigesetzes.