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Fremdenpolizei

Schubhaft
Seit Inkrafttreten des neuen Fremdengesetzes werden AsylwerberInnen wesentlich öfter in Schubhaft genommen. Auch Jugendliche sind häufig mit Schubhaft konfrontiert. Oft werden sie, meist durch dubiose Altersschätzungen, für volljährig erklärt. Meist passiert dies ohne dass die Öffentlichkeit davon etwas erfährt. Im Fall von Ali Afzali hat der Standard berichtet
Kritik an Schubhaft in "Zweifelsfällen", 21.1.07 - .pdf
Konflikt um Bursch in Schubhaft, 17.1.07 - .pdf

Parlamentarische Anfrage betreffend Verhängung von Schubhaft über minderjährige AsylwerberInnen
Anfrage der Abgeordneten Posch und GenossInnen
Eingelangt am 19.10.2005
Anfrage als .pdf
Anfragebeantwortung des BM für Inneres
Eingelangt am 09.12.2005
Anfragebeantwortung als .pdf
Keine Verbesserungen im neuen Fremdengesetz
Dem Fremdengesetz zufolge sind minderjährige Fremde ab dem 16. Lebensjahr im Verfahren bezüglich Einreise und Aufenthalt in Österreich handlungsfähig. Nur für unter 16-Jährige ist somit die Vertretungspflicht durch das Amt für Jugend und Familie gegeben, Ältere sind im Ergreifen von Rechtsmitteln auf sich selbst gestellt bzw. auf die Unterstützung von Flüchtlingshilfsorganisationen oder Bekannte angewiesen. Dies unterläuft eindeutig Art.1 der Kinderrechtskonvention, der das schutzwürdige Alter bis zum 18. Lebensjahr festlegt. Auch bei der Novellierung des Fremdengesetzes wurde daran nichts geändert, obwohl die Arbeitsgruppe in einer Stellungnahme darauf aufmerksam machte.
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Rückkehr in Sicherheit und Würde
Ob es sich um die Rückkehr von einzelnen abgelehnten AsylwerberInnen oder die Rückführung von größeren Gruppen zeitweilig aufgenommener Kriegsvertriebener handelt - Rückkehr ist das bestimmende Paradigma der internationalen, vor allem aber der europäischen Flüchtlingspolitik geworden.
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Minderjährige Flüchtlinge in Schubhaft
Von österreichischen NGOs und dem UNHCR wurde in den letzten Jahren immer wieder die Verhängung von Schubhaft gegen Minderjährigen kritisiert und die Verantwortlichen aufgefordert, nach anderen Lösungen zu suchen. Immer noch sind Minderjährige in Schubhaft. Seit dem neuen Asylgesetz mit 1. Mai 2004 könnten UMF künftig auch häufiger in Schubhaft genommen werden. Schon wenn die/der AsylwerberIn ungerechtfertigt die Erstaufnahmestelle (EAS) verlässt, kann nun Schubhaft angeordnet werden.
Menschenrechtsbeirat zum Thema "Minderjährige in Schubhaft"
Der 1999 anläßlich des Todes von Marucs Omofuma gegründete Menschenrechtsbeirat widmete sich auch der Thematik von Flüchtlingsjugendlichen in Schubhaft und erstellte einen Bericht, in dem strukturelle Probleme behandelt und 43 Empfehlungen zur Verbesserung der menschenrechtlichen Standards ausgesprochen werden.
Bericht des Menschenrechtsbeirats zum Problem "Minderjährige in Schubhaft"
Volltext zum download als .pdf

Zusammenfassung des Berichts