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Schubhaft Seit
Inkrafttreten des neuen Fremdengesetzes werden AsylwerberInnen wesentlich
öfter in Schubhaft genommen. Auch Jugendliche sind häufig
mit Schubhaft konfrontiert. Oft werden sie, meist durch dubiose Altersschätzungen,
für volljährig erklärt. Meist passiert dies ohne dass
die Öffentlichkeit davon etwas erfährt. Im Fall von Ali
Afzali hat der Standard berichtet
Kritik an Schubhaft in "Zweifelsfällen",
21.1.07 - .pdf
Konflikt um Bursch in
Schubhaft, 17.1.07 - .pdf
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Parlamentarische Anfrage betreffend
Verhängung von Schubhaft über minderjährige AsylwerberInnen Anfrage der Abgeordneten Posch und GenossInnen
Eingelangt am 19.10.2005
Anfrage als .pdf
Anfragebeantwortung des BM für Inneres
Eingelangt am 09.12.2005
Anfragebeantwortung
als .pdf |
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Keine Verbesserungen im neuen
Fremdengesetz Dem Fremdengesetz zufolge
sind minderjährige Fremde ab dem 16. Lebensjahr im Verfahren
bezüglich Einreise und Aufenthalt in Österreich handlungsfähig.
Nur für unter 16-Jährige ist somit die Vertretungspflicht
durch das Amt für Jugend und Familie gegeben, Ältere sind
im Ergreifen von Rechtsmitteln auf sich selbst gestellt bzw. auf die
Unterstützung von Flüchtlingshilfsorganisationen oder Bekannte
angewiesen. Dies unterläuft eindeutig Art.1 der Kinderrechtskonvention,
der das schutzwürdige Alter bis zum 18. Lebensjahr festlegt.
Auch bei der Novellierung des Fremdengesetzes wurde daran nichts geändert,
obwohl die Arbeitsgruppe in einer Stellungnahme darauf aufmerksam
machte. |
ganzer Text
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Rückkehr in Sicherheit und Würde
Ob
es sich um die Rückkehr von einzelnen abgelehnten AsylwerberInnen
oder die Rückführung von größeren Gruppen zeitweilig
aufgenommener Kriegsvertriebener handelt - Rückkehr ist das bestimmende
Paradigma der internationalen, vor allem aber der europäischen
Flüchtlingspolitik geworden. |
ganzer
Text  |
Minderjährige Flüchtlinge
in Schubhaft
Von
österreichischen NGOs und dem UNHCR wurde in den letzten Jahren
immer wieder die Verhängung von Schubhaft gegen Minderjährigen
kritisiert und die Verantwortlichen aufgefordert, nach anderen Lösungen
zu suchen. Immer noch sind Minderjährige in Schubhaft. Seit dem
neuen Asylgesetz mit 1. Mai 2004 könnten UMF künftig auch
häufiger in Schubhaft genommen werden. Schon wenn die/der AsylwerberIn
ungerechtfertigt die Erstaufnahmestelle (EAS) verlässt, kann
nun Schubhaft angeordnet werden. |
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Menschenrechtsbeirat zum Thema "Minderjährige
in Schubhaft"
Der 1999 anläßlich des Todes von Marucs
Omofuma gegründete Menschenrechtsbeirat widmete sich auch der
Thematik von Flüchtlingsjugendlichen in Schubhaft und erstellte
einen Bericht, in dem strukturelle Probleme behandelt und 43 Empfehlungen
zur Verbesserung der menschenrechtlichen Standards ausgesprochen werden. |
Bericht des Menschenrechtsbeirats
zum Problem "Minderjährige in Schubhaft"
Volltext zum download als .pdf
Zusammenfassung des Berichts |
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