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Konsensuskonferenz zur “Altersfeststellung“ junger Flüchtlinge
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Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Österreich (KiJA) setzt sich für die Rechte aller Kinder in Österreich ein. Eine zentrale Aufgabe der KIJA ist es, für die nachhaltige Verankerung der UN–Kinderrechtskonvention in der nationalen Gesetzgebung und Praxis einzutreten.

In europäischen Ländern kommt es besonders bei der Behandlung asylsuchendender Kinder durch die staatlichen Organe immer wieder zu drastischen Verletzungen der Kinderrechte. Das European Network of Ombudspersons for Children (ENOC) – die europäische Dachorganisation der Kinder- und Jugendanwälte - hat aus diesem Grund im Dezember 2006 ein Positionspapier mit dem Titel „State Obligations for the Treatment of Unaccompanied Children“ veröffentlicht. Punkt drei der „Prinzipien der Behandlung von unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen“ thematisiert dabei die Altersfeststellung:

Age assessment should only take place in cases of serious doubt and should be systematic, using independent experts and modern technological tools and include a combination of physical, social and psychological maturity assessments. ... Techniques for age assessment should respect the child's culture, dignity and physical integrity and should take into account that some physical assessments might be particularly stressful or traumatic for children who have suffered physical or sexual abuse.

Die österreichische Praxis der Altersfeststellung, entspricht nicht den oben geforderten Standards, dies erfüllt die KiJA mit Sorge. Im Rahmen der zweiten Konsensuskonferenz zu „Altersfeststellung“ soll nun nach neuen und besseren Methoden gesucht werden. Den Behörden sollen Anregungen dafür geboten werden, Vorgehensweisen zu entwickeln, die künftig Altersfeststellungen unter fairen Bedingungen und unter tatsächlicher Beachtung des Kindeswohls ermöglichen.

Als Mitveranstalter konnte die Kinderstimme gewonnen werden, die im Jahr 2000 eine erste Konsensuskonferenz zu dieser Thematik organisiert hat. Die Konsensuskonferenz richtet sich an: BehördenvertreterInnen, RichterInnen, GutachterInnen, RechtsberaterInnen, RechtsvertreterInnen, MitarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt und der Betreuungsorganisationen und andere interessierte Personen.
Kinder und Jugendanwaltschaft Österreich

Mi, 13.6.2007, Hauptbücherei am Gürtel
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