|
Am 1. Mai 2004 trat neben der Grundversorgungsvereinbarung
und der Novellierung des Asylgesetzes auch eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
(AuslBG) in Kraft. Der Gesetzestext spicht eine eindeutige Sprache.
AsylwerberInnen sind demnach, drei Monate nachdem sie einen Asylantrag
eingebracht haben, vom AuslBG erfasst. Dies würde somit für
AsylwerberInnen, nach einer dreimonatigen Sperrfrist, einen Zugang
zum Arbeitsmarkt bedeuten.
Bei NGOs herrschte Freude darüber, dass der Gesetzgeber
anscheinend den jahrelang vorgebrachten Argumenten Gehör geschenkt
hatte. Die Ernüchterung erfolgte umgehend. Mittels Durchführungserlass
wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt auf die Bereiche der Saison- und
Erntearbeit eingeschränkt. Für
jugendliche Flüchtlinge ist nach den derzeitigen Regelungen
auch der Zugang zur Lehre verschlossen.
Zugang von AsylwerberInnen zum Arbeitsmarkt:
Tür auf – Tür zu
Erzwungene Untätigkeit während der jahrelangen Verfahren
ist eines der größten Probleme für Flüchtlinge.
Gab es in der Vergangenheit für AsylwerberInnen zumindest theoretisch
einen Zugang zum Arbeitsmarkt, sind jetzt nur noch befristete Beschäftigungen
erlaubt.
Artikel von Heinz
Fronek als .pdf lesen
Das Recht auf Arbeit - ein Menschenrecht - auch für
AsylwerberInnen!
Nicht nur in Österreich stoßen AsylwerberInnen, wenn
sie den Zugang zum Arbeitsmarkt suchen, auf beinahe unüberwindbare
Hindernisse. Auch in anderen europäischen Staaten hat man nur
wenig Verständnis für das Anliegen der Asylsuchenden sich
selbst erhalten zu wollen. Dabei könnten die verstärkte
Teilhabe nicht nur für AsylwerberInnen Vorteile bringen. Sozialleistungen
könnten eingespart werden und der illegale Arbeitsmarkt würde
tendenziell zurückgedrängt. Auch aus menschenrechtlicher
Sicht ist das Arbeitsverbot für AsylwerberInnen problematisch.
Artikel von Heinz
Fronek als .pdf lesen
Jugendliche und junge AsylwerberInnen sind somit
aus rechtlicher Sicht am Arbeitsmarkt benachteiligt. Daneben kämpfen
mit Sprachproblemen, sind orientierungslos und es fehlt ihnen an
Information über Berufe und Ausbildungen.
Im Rahmen von EQUAL , einer EU- Initiative zur
Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten am Arbeitsmarkt,
werden Sprach und EDV-Kurse, Berufsorientierung, Berufspraktika
u.v.m. geboten.
Mehr Information zu EQUAL Österreich www.equal-esf.at
Mehr Information zu EPIMA www.epima.at
Genauere Informationen finden Sie bei der arbeitsmarktpolitischen
Beratungsstelle Am Modenapark www.migrant.at
|