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Ausbildung / Arbeit

Am 1. Mai 2004 trat neben der Grundversorgungsvereinbarung und der Novellierung des Asylgesetzes auch eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) in Kraft. Der Gesetzestext spicht eine eindeutige Sprache. AsylwerberInnen sind demnach, drei Monate nachdem sie einen Asylantrag eingebracht haben, vom AuslBG erfasst. Dies würde somit für AsylwerberInnen, nach einer dreimonatigen Sperrfrist, einen Zugang zum Arbeitsmarkt bedeuten.

Bei NGOs herrschte Freude darüber, dass der Gesetzgeber anscheinend den jahrelang vorgebrachten Argumenten Gehör geschenkt hatte. Die Ernüchterung erfolgte umgehend. Mittels Durchführungserlass wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt auf die Bereiche der Saison- und Erntearbeit eingeschränkt. Für jugendliche Flüchtlinge ist nach den derzeitigen Regelungen auch der Zugang zur Lehre verschlossen.

Zugang von AsylwerberInnen zum Arbeitsmarkt: Tür auf – Tür zu
Erzwungene Untätigkeit während der jahrelangen Verfahren ist eines der größten Probleme für Flüchtlinge. Gab es in der Vergangenheit für AsylwerberInnen zumindest theoretisch einen Zugang zum Arbeitsmarkt, sind jetzt nur noch befristete Beschäftigungen erlaubt.
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Das Recht auf Arbeit - ein Menschenrecht - auch für AsylwerberInnen!
Nicht nur in Österreich stoßen AsylwerberInnen, wenn sie den Zugang zum Arbeitsmarkt suchen, auf beinahe unüberwindbare Hindernisse. Auch in anderen europäischen Staaten hat man nur wenig Verständnis für das Anliegen der Asylsuchenden sich selbst erhalten zu wollen. Dabei könnten die verstärkte Teilhabe nicht nur für AsylwerberInnen Vorteile bringen. Sozialleistungen könnten eingespart werden und der illegale Arbeitsmarkt würde tendenziell zurückgedrängt. Auch aus menschenrechtlicher Sicht ist das Arbeitsverbot für AsylwerberInnen problematisch.
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Jugendliche und junge AsylwerberInnen sind somit aus rechtlicher Sicht am Arbeitsmarkt benachteiligt. Daneben kämpfen mit Sprachproblemen, sind orientierungslos und es fehlt ihnen an Information über Berufe und Ausbildungen.

Im Rahmen von EQUAL , einer EU- Initiative zur Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten am Arbeitsmarkt, werden Sprach und EDV-Kurse, Berufsorientierung, Berufspraktika u.v.m. geboten.

Mehr Information zu EQUAL Österreich www.equal-esf.at
Mehr Information zu EPIMA www.epima.at


Genauere Informationen finden Sie bei der arbeitsmarktpolitischen Beratungsstelle Am Modenapark www.migrant.at