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Berichte & Arbeiten

Current Practice and Trends Concerning The Application of the Dublin II Regulation.

Das Abkommen Dublin II ist seit März 2003 in Kraft, seit September 2003 müssen alle neuen Verfahren nach diesen Bestimmungen abgewickelt werden. UNHCR und das SCEP arbeiten an einer Studie zur Umsetzung von Dublin II. Die asylkoordination österreich hat dafür Erhebungen zu UMF in Österreich im Dublin II Verfahren durchgeführt.

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Questionnaire to the NGO Network of the Separated Children in Europe Programme.

1. Do you know of any instances where separated children have been removed from your country under the provisions of the Dublin II? If so, is it possible to quantify or estimate the number of occurrences?

Von offizieller Seite liegen keine Daten dazu vor. Die Daten zur Umsetzung von Dublin II werden, so wie von der EU vorgegebenen, in Österreich erhoben. Erstmals wurde aus diesen Daten eine Statistik für das zweite Halbjahr 2004 erstellt, die Daten sind noch nicht veröffentlicht und differenzieren nicht nach der Kategorie UMF.

Aufgrund eigener Erhebungen in den beiden Erstaufnahmestellen (Traiskirchen und Thalham), konnte für den Zeitraum 1.1.05 bis 31.5.05 (bzw. 22.6.05) jedoch ein relativ genaues Bild bezüglich der Anzahl der von Österreich geführten Dublinverfahren bei UMF erhoben werden.

Im Erstaufnahmezentrum Thalham wurden im Zeitraum 1.1.05 bis 31.5.05 82 Asylanträge von UMF eingebracht. In 22 Fällen wurde aufgrund der Dublin II Vereinbarung Konsultationsverfahren eingeleiten.

In der Erstaufnahmestelle Traiskirchen wurden vom 1.1.05. bis zum 22.6.05 etwa 400 UMF betreut, wovon ca. 320 im Jahr 2005 ihren Asylantrag einbrachten. Bei 40 UMF wurde in diesem Zeitraum ein Dublin Verfahren geführt (einige Verfahren hatten bereits 2004 begonnen).

Weiters ist es denkbar, dass UMF die über den Flughafen Wien Schwechat nach Österreich einreisen wollten nicht zum Verfahren in Österreich zugelassen wurden. Für diesen Bereich liegen keine gesicherten Daten vor, es ist allerdings unwahrscheinlich, dass ein UMF im Jahr 2005 am Flughafen Wien Schwechat aufgrund von Dublin II nicht zum Verfahren in Österreich zugelassen wurden.

Die Zahl der tatsächlich durchgeführten Übestellungen ist jedoch deutlich geringer, sie liegt bei etwa 10%. So wurden in Traiskirchen gerade vier Überstellungen aufgrund der Zuständigkeit anderer Dublin Staaten vorgenommen.


2. Similarly, do you know of separated children being returned to your country within the Dublin II regulation and again are you able to expand on this with figures.

Es liegen keine exakten Zahlen vor. Nach Angeben der zuständigen Behörde werden nur ganz selten Fälle von UMF an Österreich herangetragen. Anfragende Staaten sind vor allem die skandinavischen Länder, UK und Deutschland. Seit dem in Kraft treten von Dublin II ist, aufgrund der neuen Regelungen, die Zahl der Anfragen auf Rückübernahme von UMF deutlich zurückgegangen.

Aus der Erfahrung der NGOs kann die Aussage der zuständigen Behörde bestätigt werden, Es sind nur einige wenige Einzelfälle bekannt, wo UMF aufgrund der Bestimmungen von Dublin II nach Österreich zurück gebracht wurden.

3. Does the government or any other authority have (public) statistics on the number of persons falling under the Dublin II regulation? If so are separated children recorded separately and are ages and gender of children recorded.

Daten zur Umsetzung von Dublin II werden so wie von der EU vorgegebenen auch in Österreich erhoben. Erstmals wurde eine Statistik für das zweite Halbjahr 2004 erstellt, die Daten sind noch nicht veröffentlicht, und differenzieren nicht nach der Kategorie SC

4. Which countries have returned separated children to your country under the provisions of the regulation, and ……

Aufgrund der fehlenden statistischen Aufzeichnungen, ist diese Frage nicht abschließend zu beantworten. Bekannt sind allerdings Rückführungen von Deutschland, UK und von skandinavischen Ländern.

5. …… which countries has your country returned separated children to, again under the Dublin II regulation.

Auch diese Frage ist nicht mit letzter Gewissheit zu beantworten. Detaillierte und gesicherte Informationen liegen zwar über die eingeleiteten Konsultationsverfahren vor, nicht aber darüber in welche Länder Rücküberstellungen von UMF tatsächlich durchgeführt wurden.

Thalham: 22 Anfragen:
Traiskirchen: ca 40 Anfragen

Die oben angegeben Zahlen beziehen sich auf die eingeleiteten Verfahren nicht aber auf tatsächliche Überstellungen, wobei anzumerken ist, dass es nur in ca 10% der Anfragen in der Folge zu Überstellungen kommt.

Die niedrige Überstellungsrate kann auf mehrere Ursachen zurückzuführen werden:
? Der Betroffene entzieht sich dem Verfahren
? Der angefragte Staat weigert sich das Verfahren zu übernehmen
? Gesundheitliche Gründe (Traumatisierung) sprechen gegen die Durchführung der Überstellung

Quantifizieren lässt sich lediglich der Anteil, in welchen der angefragte Staat einer Überstellung nicht zustimmt. Dies war im zweiten Halbjahr 2004 ca 700 mal der Fall, in diesem Zeitraum wurden ca. 3200 Anfragen gestellt. Die Daten weisen darauf hin, dass vor allem EURODAC Treffer zur Übernahme des Verfahrens durch den angefragten Staat führen.

Von den österreichischen Behörden wurden die meisten Aufnahmersuchen an die Slowakei gestellt (1450x), wobei in 1260 Fällen die Zustimmung erteilt wurde, die Zahl der tatsächlich durchgeführten Überstellungen lag hingegen bei 120.
Verhältnis: Polen 530 Anfragen 15 Überstellungen
Deutschland 220 Anfragen 60 Üerstellungen

Wie das Verhältnis von Anfragen zu durchgeführten Überstellungen bei UMF aussieht wird nicht gesondert erhoben und ist daher nicht bekannt: Die Beobachtungen von NGOs deuten aber darauf hin, dass das Verhältnis ähnlich wie bei den Erwachsenen gestaltet.

6. Where separated children ‘fall’ under the regulation but are not returned are figures available relating to the reasons for this and if so what are they,

Es sind Einzelfälle bekannt, allerdings liegen keine statistischen Daten vor.

a) The state where the child finally arrives is unable to identify transit countries.

Nach Österreich kommen fast alle UMF über den Landweg, sie müssen also fast Zwangsläufig zuvor einen Dublin Staaten passiert haben. In den ersten fünf Monaten des Jahres wurden ca. 400 Asylanträge von UMF in Österreich eingebracht, ca. 60x wurden Anfragen an andere Staaten wegen der Übernahme aufgrund der Verpflichtungen aus Dublin herangetragen.

b) The state wishing to initiate return has concerns about the child being admitted into the asylum determination procedure of the country that they would be returned to.

Grundsätzlich gehen die österreichischen Behörden davon aus, dass die am Dublin Abkommen beteiligten Staaten die Verpflichtungen aus internationalen Verträgen einhalten.
Beim vorliegen begründeter Zweifel – wie sie derzeit gegenüber Griechenland bestehen – werden die anhängigen Fälle mit besonderer Sorgfalt entschieden.

c) In practice return is not possible because appropriate care is not available in the receiving country.

Nein

d) The country concerned refuses to accept the return of the child.

Diese Variante ist ein häufiger Ausgang bei Dublin Anfragen. Im zweiten Halbjahr 2004 wurden ca 700 der 3200 von Österreich gestellten Übernahmeanfragen, zurückgewiesen (für UMF liegen keine gesonderten Statistiken vor).


7. Could you provide any case studies relating to removal/arrival of separated children and Dublin II? (Just answer yes or no for now – if you answer yes I will be in touch later).

Ja

8. What are the processes for assessing whether a separated child falls under the regulation? In particular is it the normal asylum procedure, or is there a special procedure.

In Österreich wurde mit dem Asylgesetz 2003 ein Zulassungsverfahren eingeführt, welches dem Asylverfahren vorgelagert ist. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird auch die Zuständigkeit nach Dublin geprüft.

9. Are you able to comment on whether there are instances where the Regulation could be applied but the Immigration Authorities choose not to use it because the applicant is a separated child.

Laut Angaben der Behörde sollte aus humanitären Gründen bei SC bis zum Alter von 15 Jahren von der Anwendung von Dublin II abgesehen werden, wenn dies im Interesse des Jugendlichen liegt.

Die den NGOs vorliegenden Daten können die Realisierung dieser Vorgabe in der Praxis nicht bestätigen. So wurden in den ersten 5 Monaten 2005, alleine in der EAST Thalham, bei fünf Jugendlichen (Geburtsjahr 1990) Uberstellungsansuchen gestellt.


10. Can a separated child appeal against the decision?

Ja

In allen Fällen werden die Rechtsmittel von den Rechtsberatern in den Erstaufnahmestellen auch ergriffen. Nur in einem Fall wurde von der Berufung abgesehen, dies erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch des Jugendlichen.
In der Regel kommt der Berufung aufschiebende Wirkung zu. In 5 – 10% der Fälle wird die aufschiebende Wirkung jedoch nicht zuerkannt. Bei UMF wird die aufschiebende Wirkung immer gewährt.

11. Who, if anyone, would usually represent a child in dealing with an appeal or other challenges against the use of the regulation?

Laut Asylgesetz wird während des Zulassungsverfahrens dem Jugendlichen ein Rechtsberater zur Seite gestellt. Dieser ist bei den Einvernahmen anwesend und ist berechtigt Rechtsmittel gegen negative Entscheidungen einzulegen.

12. What is usually the length of time from the decision (to return a separated child) to the actual departure date?

Die Durchführung der Überstellung nach einer durchsetzbaren Entscheidung erfolgt im Regelfall innerhalb eines Monats. Teilweise lässt sie sich auch in wenigen Tagen abwickeln. Mit Deutschland und der Slowake bestehen Abkommen um diesen Prozess zu beschleunigen. Mit Slowenien, Ungarn (tritt mit 21.7. in Kraft) und Tschechische Republik werden in Kürze ähnliche Vereinbarungen bestehen.

13. Pending removal who would look after the child and where would they live (in particular are they held in detention)?

Während im EAZ Traiskirchen eine spezielle Einrichtung besteht, die sich um das Wohl der SC kümmert, gibt es in der EAZ Thalham keine derartigen Vorkehrungen.

14. Whilst waiting removal can separated children access mainstream services, for example can they go to school or register with a doctor.

Der Zugang medizinische Behandlung ist grundsätzlich während der gesamten Aufenthaltsdauer in Österreich sichergestellt.

Eine Einschulung während des laufenden Dublin Verfahrens ist nicht vorgesehen. In Traiskirchen können sie verschieden tagesstrukturierende Angebote (Musikgruppe, Tischlerei, Theatergruppe, Deutschkurse...) nutzen, in Thalham gibt es hingegen kein derartiges Angebot für UMF.

15. Which agencies would be involved in arranging and facilitating removal of separated children? Would this only be the Immigration authorities or would welfare providers, NGO’s or Inter-Governmental organisations be involved?

Die Rückführungen werden von den Behörden der involvierten Länder ohne Beiziehung von NGOs durchgeführt.

16. Again, a similar question, which agencies would be involved in supporting a separated child who arrives in your country following the application of the Dublin II regulation, and what provision is available for them.

Wenn AsylwerberInnen per Flugzeug aufgrund von Dublin II nach Österreich gebracht werden, wird die für die Versorgung von AsylwerberInnen zuständige Stelle im BMI im Vorfeld über die Ankunft informiert. Diese Abteilung ist dann angehalten möglichst rasch eine geeignet Unterkunft im Bundesgebiet ausfindig zu machen. Im Idealfall sollte die Frage der Unterkunft bei der Ankunft des Asylwerbers geklärt sein.

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Problemen bei der Unterbringung von Dublin Rückkehrern, aufgrund eines Erlasses vom 17 Mai 2005 sollten dieses Problematik jedoch behoben sein.

17. Do any mechanisms exists to monitor the progress of a separated child following their relocation, and being specific, is their mental and emotional health kept under review.

No

18. Trying to be optimistic, do you have any examples of where the Regulation has been used imaginatively or flexibly to secure an outcome that reflects the separated child’s wishes or best interests?

Nach Angaben der zuständigen Behörde wird auf das “best interest of the child principle” Rücksicht genommen. Allerdings liegen zum Zeitpunkt der Entscheidung oft die relevanten Informationen nicht vor.

19. Do you have any other comments about the Dublin II regulation in relation to separated children?

Dublin II ist gegenüber der zuvor gültigen Regelung ein deutlicher Fortschritt. Die Bedürfnisse von AsylwerberInnen, besonders jene von UMF und familiäre Beziehungen können, bei der Ermittlung der Zuständigkeit, aufgrund von Dublin II stärker berücksichtigt werden.

Die Praxis von Dublin II bleibt jedoch weiterhin problematisch.

* Alterskorrekturen durch den Referenten der Erstaufnahemstelle, zu welchen es, bereits bei der ersten Einvernahme immer wieder kommt. Die Konsequenz, dass alle, für die Jugendlichen vorgesehenen Schutzmechanismen wegfallen. Diese Alterskorrekturen sind jedenfalls in manchen Fällen zweifelhaft. In einigen Fällen konnte durch das Nachbringen von Dokumenten die Minderjährigkeit belegt werden.
* Aufgrund der Regelungen von Dublin II sollte Konsultationsverfahren bei UMF wesentlich seltener als bei Erwachsenen, eingeleitete werden. Die vorliegenden Daten können diese Annahme aber nicht bestätigen. Die aus Traiskirchen vorliegenden Daten bestätigen zwar, dass Dublinverfahren bei UMF nur bei EURODAC Treffern mit der Zusatzinformation “Asylantrag” eingeleitet werden. Problematisch ist allerdings, dass einige Jugendliche angeben, z.B. in der Slowakei, aber auch in anderen Ländern, zwar ein Papier unterschrieben zu haben, es sei ihnen aber nicht bewußt gewesen, dass es sich dabei um einen Asylantrag gehandelt haben soll.
* Vor der Überstellung werden UMF regelmäßig in Schubhaft genommen. Auch wenn die Behörde bemüht ist, die Dauer so kurz wie möglich zu halten, stellt der Freiheitsentzug ein massiver und nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Grundrechte der UMF.
* Manche UMF kommen mehrmals nach Österreich zurück. In zumindest einem derartigen Fall, hat Österreich dann vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht.
* Problematik: stark unterschiedliche Anerkennungsquoten für AsylwerberInnen aus bestimmten Ländern.
Beispiel Afghanistan
Anerkennungsquote in Österreich ca 70 %
Anerkennungsquote in Deutschland ca 3%